Photovoltaikförderung für private Konsumenten 2012

Für die Einspeisung der elektrischen Energie in das öffentliche Stromnetz, sieht der Staat verschiedene Vergütungen vor (siehe GvD Nr. 28 vom 03.03.2011 und Ministerialdekret vom 05. 05.2011 in GU Nr. 109 vom 12. 05.2011).

Viertes Energiekonto (Quarto Conto Energia)

Die Vergütungshöhe orientiert sich am Datum der Inbetriebnahme, der Größe der Photovoltaikanlage, deren architektonischen Integration und gewähltem Fördersystem (Energietausch oder Verkauf).

Die Förderung wird für den Zeitraum von 20 Jahren garantiert.


Fördertarife 2012: Viertes Energiekonto (Quarto Conto Energia) für Anlagen bis zu 20 kWp:

1. Semester 2012

Leistung der Anlage

Anlage auf dem Gebäude

Andere Anlagen

Leistung der Anlage Anlage auf dem Gebäude Andere Anlagen
1 - 3 kWp* 0,274 €/kWh 0,240 €/kWh
3 - 20 kWp* 0,247 €/kWh 0,219 €/kWh

2. Semester 2012

Leistung der Anlage Anlage auf dem Gebäude Andere Anlage
1 - 3 kWp * 0,252 €/kWh 0,221 €/kWh
3 - 20 kWp* 0,227 €/kWh 0,202 €/kWh

Ab 2013 werden Einheitstarife angewandt, welche alle 6 Monate reduziert werden.

Für Photovoltaikanlagen bei welchen das Fördersystem „scambio sul posto“ (Energietausch) gewählt wurde und die Anlage sich auf dem Gebäude befindet, kann in folgenden Fällen um eine Erhöhung der Fördertarife angesucht werden:


Gilt für bestehende Gebäude:

  • Das Gebäude oder die Wohneinheit besitzt ein Energiezertifikat, welches energetische Sanierungsvorschläge beinhaltet;
  • Die im Zertifikat angegebenen energetischen Verbesserungsmaßnahmen müssen nach Inbetriebnahme der Photovoltaikanlage auch tatsächlich durchgeführt werden und mind. eine 10%ige Unterschreitung des Energieverbrauches mit sich bringen. Dies muss danach anhand des neuen Energiezertifikates bestätigt werden. Die Erhöhung des Fördertarifes erfolgt im Ausmaß von 50% der erreichten Energieeinsparung mit einem Maximum von 30%.


Beispiel: Bei einer Energieeinsparung von 20% erhält man eine Tariferhöhung für die eingespeiste Energie von 10%.

Gilt für Neubauten:
  • Das neue Gebäude muss über ein Energiezertifikat verfügen, aus welchem hervorgeht, dass die gesetzlich vorgegebenen Werte (Dekret des Präsidenten vom 02. April 2009 Nr. 59) für den Heizenergie- und Kühlbedarf um mindestens 50% unterschritten werden. Wird dies erreicht, so können die Fördertarife um 30% erhöht werden.

Erhöhungen sind auch für Anlagen vorgesehen, welche sich in bestimmen Zonen, wie z.B. Industrie- oder Handwerkerzonen befinden.

Beim Ersetzen von asbesthaltigen Dachabdeckungen oder Abdeckungen aus Eternit können die Fördertarife um 5 Cent pro kWh erhöht werden.

Eine weitere Erhöhung der Fördertarife, im Ausmaß von 10% , gibt es für den Ankauf von Anlagen aus dem europäischen Raum.

Die Förderhöhe für Photovoltaikanlagen, welche Konstruktionselemente von Lauben, Gewächshäusern, Schalldämmvorrichtungen, Dachvorrichtungen (tettoie) und andere Überdachungen (pensiline) ersetzen, liegt im Mittelfeld zwischen den Fördertarifen für „Anlagen auf dem Gebäude“ bzw. “andere Anlagen“.

Förderung für Photovoltaikanlagen mit innovativem Charakter:
Photovoltaikanlagen mit besonderem innovativem Charakter (siehe weitere Details: Anhang 1 des Ministerialdekretes vom 05.05.2011), gehen erhalten folgende Förderung:

Leistung der Anlage

1. Semester 2012

2. Semester 2012

1 - 20 kWp* 0,418 €/kWh 0,410 €/kWh
20 - 200 kWp* 0,380 €/kWh 0,373 €/kWh
über 200 kWp* 0,352 €/kWh 0,345 €/kWh

Ansuchen um die Förderung:
Das Ansuchen für die Einspeisung des Photovoltaikstroms muss vor Realisierung der Anlage an den lokalen Netzbetreiber gestellt werden.
Nach Inbetriebnahme der Anlage muss das Ansuchen um die Einspeisevergütung an den italienischen Netzbetreiber (GSE) eingereicht werden.


Energietausch (“scambio sul posto”)

Verrechnung mit selbst verbrauchtem Strom

Der Energietausch wird seit dem 01.01.2009 vom GSE abgewickelt und kann für Anlagen mit einer Leistung bis 200 kWp gewählt werden.

Und so funktioniert’s:
Wenn der Anlagenbetreiber im Augenblick der Energieproduktion (Sonneneinstrahlung) Energie selbst verbraucht, so wird diese produzierte Energie direkt hergenommen und scheint somit auf der Stromrechnung nicht auf. Auf diese Weise ergibt sich für den Betreiber bereits er erste Vorteil, denn er kann durch den direkt verbrauchten Strom bereits Kosten einsparen. Die Höhe der Einsparung hängt von der Höhe der Stromkosten und der Menge des direkt verbrauchten PV-Stromes ab.

Wenn der Anlagenbetreiber Energie produziert, aber diese im Moment nicht benötigt, wird diese vollständig in das Stromnetz eingespeist, um sie zu einem anderen Zeitpunkt wieder entnehmen zu können. Diese Energie wird mit dem Bidirektionalen Energiezähler gezählt (eingespeiste Energie). Wenn der Anlagenbetreiber außerhalb der Produktionszeiten Energie benötigt (z.B. nachts), so wird diese Energie direkt aus dem öffentlichen Netz entnommen. Diese Energie wird mit dem Bidirektionalen Energiezähler gezählt (bezogene Energie).

Der Energielieferant stellt dem Kunden / Anlagenbetreiber periodisch die Stromrechnung (event. Akontorechnungen und am Ende des Jahres die Ausgleichsrechnung) über Fixgebühren und der vom Netz bezogenen Energie, ohne zu berücksichtigen, wieviel Energie in das öffentliche Stromnetz eingespeist wurde.

Der Konsument erhält von Seiten der GSE die Förderung über die gesamte Menge des produzierten Photovoltaikstromes. GSE überweist dem Anlagenbetreiber periodisch Akontozahlungen und am Jahresende dann den Ausgleich.

Die in das öffentliche Stromnetz eingespeiste Energie, also jene, welche nicht unmittelbar bei der Produktion vom Haushalt verbraucht wurde, wird einmal pro Jahr von Seiten der GSE überwiesen. Entsteht hier eine Überproduktion (Stromproduktion größer als der Jahresverbrauch des Haushaltes), so steht diese für den gesamten Zeitraum der Lebensdauer der Photovoltaikanlage als Ausgleich zur Verfügung oder kann ausbezahlt werden (kann frei gewählt werden).

Es ist zu empfehlen, die Anlage so genau wie möglich an den Stromverbrauch des Haushaltes anzupassen, um einen optimalen Nutzen erzielen zu können.

Energieverkauf mit Eigenverbrauch

Verkauf des Überschusses
Alternativ hat der Antragsteller einer Anlage ab 1 kWp die Möglichkeit den sog. Energieverkauf mit Eigenverbrauch zu wählen. Dies ist sinnvoll, wenn die Photovoltaikanlage deutlich überdimensioniert wird (die produzierte Energie ist also deutlich höher als die selbst verbrauchte Energie).

Wenn der Antragsteller im Augenblick der Energieproduktion (Sonneneinstrahlung) Energie selbst verbraucht, so wird diese produzierte Energie direkt hergenommen und scheint somit auf keiner Stromrechnung auf. Wenn der Anlagenbetreiber Energie produziert, aber diese im Moment nicht benötigt, wird diese vollständig in das Stromnetz eingespeist.

In diesem Fall erhält der Antragsteller neben der Förderung zusätzlich einen fixen Mindestpreis auf die gesamte eingespeiste Strommenge, welcher derzeit zwischen 0,0722 und 0,0985 €/kWh lieg (wird von der AEEG – Autorità per l'energia e il gas vorgegeben). Bei diesem Fördersystem muss der Antragsteller im Besitz einer Mehrwertsteuerposition sein und somit den Gewinn des Stromverkaufes in der nächsten Steuererklärung geltend machen.

Gesamter Energieverkauf

Bei einer Anlage über 1kWp besteht die Möglichkeit den Strom zu einem fixem Mindestpreis, welcher je nach eingespeister Strommenge und Größe der Anlage derzeit zwischen 0,0722 und 0,0985 €/kWh liegt, an den lokalen Netzbetreiber zu verkaufen. Bei diesem Fördersystem muss der Gesuchssteller im Besitz einer Mehrwertsteuerpositions sein und den Gewinn in der nächsten Steuererklärung gelten machen. Die Preise werden von der AEEG (Autorità per l'energia e il gas) vorgegeben.

Finanzierung der Fördertarife

Die Finanzierung der Fördertarife erfolgt nicht aus der Staatskasse, sondern aus einem eigenen Fördertopf. Dieser Fördertopf wird durch eine Abgabe eines jeden Stromkunden gefüllt. Es handelt sich dabei um die Tarifkomponente A3, welche auf der Stromrechnung sämtlicher Verbraucher separat angeführt ist.

Kumulierbarkeit der Fördertarife

Die Fördertarife sind nicht mit den “Grünen Zertifikaten” und anderen öffentlichen Investitionszuschüssen von mehr als 20% vereinbar.
Seit Erhalt der Einspeisevergütung hat das Land seine Förderungen für Photovoltaikanlagen eingeschränkt. Nun erhalten nur mehr jene Gesuchsteller Landesbeiträge, deren Gebäude über keine Anschlussmöglichkeit an das Stromnetz verfügt. Für diese Anlagen wird ein Beitrag bis zu 80% der anerkannten Kosten ausgezahlt.

Wirtschaftlichkeit einer Photovoltaikanlage

Die Wirtschaftlichkeit einer Photvoltaikanlage hängt für den privaten Konsumenten von mehreren Faktoren ab:

  • Höhe des Fördertarifes
  • Stromverbrauch des Haushaltes
  • Ausrichtung, Neigung, Lage der Photovoltaikanlage
  • Verschattung der Photovoltaikmodule
  • Zeitpunkt des Stromverbrauches (Möglichkeit der Direktnutzung des Photovoltaikstromes
  • usw.
Weitere Informationen: siehe Informationsblatt „Wirtschaftlichkeit einer Photovoltaikanlage“

Weitere Informationen

www.verbraucherzentrale.it
www.bine.info
www.gse.it

Infoblatt WA137 - 01/2012