Photovoltaikförderung für private Konsumenten 2012Für die Einspeisung der elektrischen Energie in das öffentliche Stromnetz, sieht der Staat verschiedene Vergütungen vor (siehe GvD Nr. 28 vom 03.03.2011 und Ministerialdekret vom 05. 05.2011 in GU Nr. 109 vom 12. 05.2011). Viertes Energiekonto (Quarto Conto Energia)Die Vergütungshöhe orientiert sich am Datum der Inbetriebnahme, der Größe der Photovoltaikanlage, deren architektonischen Integration und gewähltem Fördersystem (Energietausch oder Verkauf).Die Förderung wird für den Zeitraum von 20 Jahren garantiert. Fördertarife 2012: Viertes Energiekonto (Quarto Conto Energia) für Anlagen bis zu 20 kWp: 1. Semester 2012
2. Semester 2012
Ab 2013 werden Einheitstarife angewandt, welche alle 6 Monate reduziert werden.
Beispiel: Bei einer Energieeinsparung von 20% erhält man eine Tariferhöhung für die eingespeiste Energie von 10%. Gilt für Neubauten:
Erhöhungen sind auch für Anlagen vorgesehen, welche sich in bestimmen Zonen, wie z.B. Industrie- oder Handwerkerzonen befinden. Beim Ersetzen von asbesthaltigen Dachabdeckungen oder Abdeckungen aus Eternit können die Fördertarife um 5 Cent pro kWh erhöht werden. Eine weitere Erhöhung der Fördertarife, im Ausmaß von 10% , gibt es für den Ankauf von Anlagen aus dem europäischen Raum. Die Förderhöhe für Photovoltaikanlagen, welche Konstruktionselemente von Lauben, Gewächshäusern, Schalldämmvorrichtungen, Dachvorrichtungen (tettoie) und andere Überdachungen (pensiline) ersetzen, liegt im Mittelfeld zwischen den Fördertarifen für „Anlagen auf dem Gebäude“ bzw. “andere Anlagen“. Förderung für Photovoltaikanlagen mit innovativem Charakter: Photovoltaikanlagen mit besonderem innovativem Charakter (siehe weitere Details: Anhang 1 des Ministerialdekretes vom 05.05.2011), gehen erhalten folgende Förderung:
Ansuchen um die Förderung: Energietausch (“scambio sul posto”)Verrechnung mit selbst verbrauchtem StromDer Energietausch wird seit dem 01.01.2009 vom GSE abgewickelt und kann für Anlagen mit einer Leistung bis 200 kWp gewählt werden. Und so funktioniert’s: Wenn der Anlagenbetreiber im Augenblick der Energieproduktion (Sonneneinstrahlung) Energie selbst verbraucht, so wird diese produzierte Energie direkt hergenommen und scheint somit auf der Stromrechnung nicht auf. Auf diese Weise ergibt sich für den Betreiber bereits er erste Vorteil, denn er kann durch den direkt verbrauchten Strom bereits Kosten einsparen. Die Höhe der Einsparung hängt von der Höhe der Stromkosten und der Menge des direkt verbrauchten PV-Stromes ab. Wenn der Anlagenbetreiber Energie produziert, aber diese im Moment nicht benötigt, wird diese vollständig in das Stromnetz eingespeist, um sie zu einem anderen Zeitpunkt wieder entnehmen zu können. Diese Energie wird mit dem Bidirektionalen Energiezähler gezählt (eingespeiste Energie). Wenn der Anlagenbetreiber außerhalb der Produktionszeiten Energie benötigt (z.B. nachts), so wird diese Energie direkt aus dem öffentlichen Netz entnommen. Diese Energie wird mit dem Bidirektionalen Energiezähler gezählt (bezogene Energie). Der Energielieferant stellt dem Kunden / Anlagenbetreiber periodisch die Stromrechnung (event. Akontorechnungen und am Ende des Jahres die Ausgleichsrechnung) über Fixgebühren und der vom Netz bezogenen Energie, ohne zu berücksichtigen, wieviel Energie in das öffentliche Stromnetz eingespeist wurde. Der Konsument erhält von Seiten der GSE die Förderung über die gesamte Menge des produzierten Photovoltaikstromes. GSE überweist dem Anlagenbetreiber periodisch Akontozahlungen und am Jahresende dann den Ausgleich. Die in das öffentliche Stromnetz eingespeiste Energie, also jene, welche nicht unmittelbar bei der Produktion vom Haushalt verbraucht wurde, wird einmal pro Jahr von Seiten der GSE überwiesen. Entsteht hier eine Überproduktion (Stromproduktion größer als der Jahresverbrauch des Haushaltes), so steht diese für den gesamten Zeitraum der Lebensdauer der Photovoltaikanlage als Ausgleich zur Verfügung oder kann ausbezahlt werden (kann frei gewählt werden). Es ist zu empfehlen, die Anlage so genau wie möglich an den Stromverbrauch des Haushaltes anzupassen, um einen optimalen Nutzen erzielen zu können. Energieverkauf mit EigenverbrauchVerkauf des ÜberschussesAlternativ hat der Antragsteller einer Anlage ab 1 kWp die Möglichkeit den sog. Energieverkauf mit Eigenverbrauch zu wählen. Dies ist sinnvoll, wenn die Photovoltaikanlage deutlich überdimensioniert wird (die produzierte Energie ist also deutlich höher als die selbst verbrauchte Energie). Wenn der Antragsteller im Augenblick der Energieproduktion (Sonneneinstrahlung) Energie selbst verbraucht, so wird diese produzierte Energie direkt hergenommen und scheint somit auf keiner Stromrechnung auf. Wenn der Anlagenbetreiber Energie produziert, aber diese im Moment nicht benötigt, wird diese vollständig in das Stromnetz eingespeist. In diesem Fall erhält der Antragsteller neben der Förderung zusätzlich einen fixen Mindestpreis auf die gesamte eingespeiste Strommenge, welcher derzeit zwischen 0,0722 und 0,0985 €/kWh lieg (wird von der AEEG – Autorità per l'energia e il gas vorgegeben). Bei diesem Fördersystem muss der Antragsteller im Besitz einer Mehrwertsteuerposition sein und somit den Gewinn des Stromverkaufes in der nächsten Steuererklärung geltend machen. Gesamter EnergieverkaufBei einer Anlage über 1kWp besteht die Möglichkeit den Strom zu einem fixem Mindestpreis, welcher je nach eingespeister Strommenge und Größe der Anlage derzeit zwischen 0,0722 und 0,0985 €/kWh liegt, an den lokalen Netzbetreiber zu verkaufen. Bei diesem Fördersystem muss der Gesuchssteller im Besitz einer Mehrwertsteuerpositions sein und den Gewinn in der nächsten Steuererklärung gelten machen. Die Preise werden von der AEEG (Autorità per l'energia e il gas) vorgegeben.Finanzierung der FördertarifeDie Finanzierung der Fördertarife erfolgt nicht aus der Staatskasse, sondern aus einem eigenen Fördertopf. Dieser Fördertopf wird durch eine Abgabe eines jeden Stromkunden gefüllt. Es handelt sich dabei um die Tarifkomponente A3, welche auf der Stromrechnung sämtlicher Verbraucher separat angeführt ist.Kumulierbarkeit der FördertarifeDie Fördertarife sind nicht mit den “Grünen Zertifikaten” und anderen öffentlichen Investitionszuschüssen von mehr als 20% vereinbar.Seit Erhalt der Einspeisevergütung hat das Land seine Förderungen für Photovoltaikanlagen eingeschränkt. Nun erhalten nur mehr jene Gesuchsteller Landesbeiträge, deren Gebäude über keine Anschlussmöglichkeit an das Stromnetz verfügt. Für diese Anlagen wird ein Beitrag bis zu 80% der anerkannten Kosten ausgezahlt. Wirtschaftlichkeit einer PhotovoltaikanlageDie Wirtschaftlichkeit einer Photvoltaikanlage hängt für den privaten Konsumenten von mehreren Faktoren ab:
Weitere Informationenwww.verbraucherzentrale.itwww.bine.info www.gse.it Infoblatt WA137 - 01/2012 |
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