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1. Juli 2010:
Der neue Tag- und Nachtstromtarif
Der neue Tag- und NachtstromtarifAb 1. Juli 2010 werden die neuen Tag- und Nachtstromtarife in Kraft treten, die von der Aufsichtsbehörde für Strom und Gas AEEG festgelegt sind.
Der „geschützte Grundversorgungsdienst“ und der „freie Markt“Man unterscheidet bei den Stromtarifen grundsätzlich zwischen zwei verschiedenen Modellen. Während im sogenannten geschützten Grundversorgungsdienst die Tarife und Vertragsbedingungen von der Aufsichtsbehörde festgelegt werden, bestimmt im freien Markt ausschließlich der Stromverkäufer alle Bedingungen.
Der Standard-Tarif und der Tag- und NachtstromtarifBis heute zahlt die Mehrheit der VerbraucherInnen (in etwa 90%) den sogenannten Standard-Tarif nach geschütztem Grundversorgungsdienst, der den ganzen Tag über gleich bleibt, und bei dem die Tageszeit, zu welcher der Strom verbraucht wird, keine Rolle spielt. Ab 1. Juli wird für diese Haushalte nach und nach, aber bindend, der neue Tag- und Nachtstromtarif (im italienischen „bioraria“) der Aufsichtsbehörde angewandt. Der Standard-Tarif der Aufsichtsbehörde wird daher langsam vom Markt verschwinden.
Die Verbrauchs-PhasenDer Tag- und Nachtstromtarif sieht drei Verbrauchs-Phasen vor: die günstigeren Phasen F2 und F3, die jeweils in die Zeit von 19 bis 8 Uhr und am Wochenende (Samstag und Sonntag) und an den Feiertagen anfallen, sowie die teurere Phase F1, die werktags von 8 bis 19 Uhr läuft.
Die zwei Tag- und Nachtstromtarife der AufsichtsbehördeDie Aufsichtsbehörde hat genau gesagt zwei neue Tarife vorgesehen:
einen sogenannten „Übergangstarif“, bei dem die Preisunterschiede zwischen den billigen F2 und F3 Zeiten und der teuren F1-Zeit nicht so markant sind, und der vom 01.07.2010 bis zum 31.12.2011 für alle Haushalte im geschützten Grundversorgungsdienst mit fernablesbarem elektronischen Zähler automatisch angewandt wird, und
den sogenannten „Tarif auf Anfrage“, bei dem die Preisunterschiede stärker sein werden, und den die KundInnen (immer nur jene mit elektronischem, fernablesbaren Zähler) auch ab sofort bei ihrem Stromverkäufer anfragen können. Dieser Tarif soll dann ab 01.01.2012 für alle angewandt werden.
Ab wann wird der Tag- und Nachtstromtarif für mich gelten?Die Stromverkäufer haben die Pflicht, in den drei Rechnungen, die der Umstellung vorausgehen auf diese aufmerksam zu machen.
Wie kann ich mich auf die Umstellung vorbereiten?Es ist wichtig, die eigenen Verbrauchsgewohnheiten genau zu kennen. Falls möglich sollte man versuchen, den Stromverbrauch auf jene Zeiten oder Wochentage umzuschichten, in denen der Strom günstiger ist. Hier ist man gut beraten, sich mit den eigenen Stromzähler vertraut zu machen und diesen regelmäßig abzulesen, sodass man den Verbrauch je Phase einschätzen kann. Mindestens einmal im Monat sollten diese Ablesungen schriftlich festgehalten werden.
Vor allem Senioren, Familien mit mehreren Kindern und all jene, die am Tag viel zu Hause sind, riskieren jedoch, durch die Umstellung mehr zu bezahlen, vor allem wenn viele elektrische Haushaltsgeräte (Boiler, Herd, Staubsauger, Waschmaschine, Spülmaschine) eingeschaltet sind.
Kostenübersicht des ÜbergangstarifsPreise für Bozen zum 1. Juli 2010 (Leistung 3 kW, Erst-wohnung, F1 = Tagphase, F2/F3 = Nacht- und Wochenendphase):
Jahres-
verbrauch
kWh |
Standard-
Tarif
AEEG |
Tag&Nacht
Übergang
F1=20%
F2,F3=80% |
Tag&Nacht
Übergang
F1=50%
F2,F3=50% |
Tag&Nacht
Übergang
F1=80%
F2,F3=20% |
| 1200 |
173,89 |
172,35 |
175,7 |
179,06 |
| 2700 |
423,34 |
419,87 |
427,42 |
434,97 |
| 4500 |
925,43 |
919,66 |
932,24 |
944,82 |
Wie viel wird man mit dem neuen Tarif einsparen können?Wie aus den obigen Beispielen ersichtlich, kann mit dem „Übergangs-Tarif“ je nach Verbrauch eine Ersparnis von etwa 1 bis 6 Euro pro Jahr erzielt werden. Mit dem Tarif auf Nachfrage, bei dem die Preisunterschiede markanter sind, gibt es mehr Einsparpotential; zugleich steigt aber auch das Risiko, im Umkehrfall (d.h. wenn zu den „teureren“ Zeiten mehr Strom verbraucht wird) mehr zu bezahlen.
Man kann davon ausgehen, dass am Ende der Umstellungsphase (also ab 01.01.2012) die Preisunterschiede noch markanter sein werden.
Wie setzt sich der Stromtarif zusammen?Der Tarif setzt sich wie folgt zusammen:
1. Energiepreis (in etwa 60%) der Gesamtkosten
2. Kosten der Dienste des Verteilernetzes
3. allgemeine Systemkosten
4. Steuern (etwa 14% des Gesamtpreises)
Vorsicht: die Verkäufer im „freien Markt“ bieten häufig Skonti an; im allgemeinen wird nur der Energiepreis und nicht der Gesamtpreis skontiert.
Kann ich die Aktivierung des Tag- und Nachtstromtarifs verweigern?Auf dem freien Markt werden auch weiterhin Standard-Tarife angeboten werden. Um also den Tag- und Nachtstromtarif zu vermeiden, sollte man sich auf dem freien Markt nach einem entsprechenden Angebot mit Standard-Tarif umsehen, das den eigenen Bedürfnissen angepasst ist. Eine Übersicht bietet der Vergleichsrechner „Trova Offerte“ auf der Website der Aufsichtsbehörde. Leider teilen nicht alle Stromverkäufer ihre Angebote mit. Wer das Angebot eines ganz bestimmten Verkäufers genauer anschauen möchte, sollte sich IMMER die sogenannte Kostenvergleichstabelle schriftlich aushändigen lassen.
Welche Tarifarten bietet der freie Markt?Der freie Markt bietet verschiedene Tarifarten:
- mit indexiertem Preis: der Verkäufer gewährt einen Abschlag in Prozent (normalerweise zwischen 10% und 20% auf die von der Aufsichtsbehörde festgelegten Tarife für den geschützten Grundversorgungsdienst);
- mit Fixpreis: der Preis pro kWh wird für einen bestimmten Zeitraum fixiert (z.B. 1 oder 2 Jahre)
- mit Pauschalpreis: man zahlt monatlich oder alle zwei Monate fixe Beträge für im Voraus festgelegte Verbrauchsmengen; übersteigt man diesen Verbrauch, zahlt man mehr;
- Tag- und Nachtstromtarife: man zahlt unterschiedliche Preise je nach Tageszeit und/oder Wochentag; diese Tarife haben jedoch andere Preise als der Zwei-Phasen-Tarif der Aufsichtsbehörde.
Einige der Anbieter im freien Markt in SüdtirolEtschwerke Trading, Edison Energia, ENI, Seltrade, Sorgenia (weitere Firmen siehe Angebotsrechner der Aufsichtsbehörde). Zusätzlich gibt es in Südtirol etwa 40 kleinere und mittlere Unternehmen auf Gemeinde oder Bezirksebene, die Strom im geschützten Markt anbieten, wie z.B. Etschwerke, Gemeindewerke Schlanders, Stadtwerke Brixen, Stadtwerke Bruneck und noch weitere.
Was muss ich tun, um in den freien Markt zu wechseln?- Angebote auf dem freien Markt prüfen (entweder über den Vergleichsrechner „Trovaofferte“ oder direkt auf den Webseiten der einzelnen Anbieter oder indem man die sogenannte „Vergleichstabelle“ von den Anbietern anfordert);
- Das den eigenen Bedürfnissen am meisten entsprechende Angebot auswählen;
- Sich an den neuen Verkäufer wenden und den neuen Vertrag unterzeichnen;
- Der neue Verkäufer (und nicht der/die VerbraucherIn) beendet den alten Vertrag mit dem vorhergehenden Verkäufer;
- Frist für die Auflösung des alten Vertrages: ein Monat ab dem 1. Tag des Folgemonats des Erhalts der Benachrichtigung (wenn also z.B. der alte Verkäufer die Nachricht am 3. August erhält, beginnt die Monatsfrist mit 1. September, und der letzte Termin für die Auflösung ist der 30. September).
- Dem neuen Verkäufer obliegt die Verwaltung der Dokumente, die dem Verteiler zukommen müssen, damit der Transport und die Lieferung des Stroms bis zum Zähler des Verbrauchers garantiert ist;
- Ca. 2 Monate nach Vertragsunterzeichnung sollten die ersten Rechnungen des neuen Verkäufers eintreffen.
Nützliche Linkswww.autorita.energia.it - Aufsichtsbehörde Strom und Gas (Trova Offerte)
Infoblatt HC29 - Stand 07/2010
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