LebensmittelkontrolleDie mit dem Gesetzesvertretenden Dekret 123/93 aufgenommene Eu-Richtlinie 89/379/CEE hat die offiziellen Lebensmittelkontrollen innerhalb der EU-Länder harmonisiert. Die Kontrollen betreffen alle Phasen der Lebensmittelherstellung, von den Rohstoffen bis zum Verkauf des Endproduktes: Durchgeführt werden die Kontrollen mittels Inspektion, Probenentnahme, Laboranalysen der Proben, Hygienekontrolle des Personals, Kontrolle der Dokumentation, Kontrolle der von den Unternehmen installierten Prüfsystemen, sowie deren Resultate. Für die Durchführung dieser Kontrollen greift der Gesundheitsdienst auf Einrichtungen zurück, die auf nationaler oder territorialer Ebene agieren.Den nationalen und regionalen Regierungsebene sind die Programmierung und Koordination vorbehalten, die einzelnen Kontrollfunktionen hingegen sind hauptsächlich Kompetenz der Gemeinden, welche sie durch die örtlichen Sanitätsbetriebe durchführen. Den öffentlichen Kontrolllabors (Presidi Multizonali di Prevenzione, Agenzie Regionali per la Protezione dell'Ambiente e Istituto Zooprofilattici Sperimentali) ist die Durchführung der Lebensmittelanalysen vorbehalten. Das „Ufficio V° der Direzione Generale Sanitá Pubblica Veterinaria Alimenti e Nutrizione“ ist Hauptbezugspunkt für die öffentliche Lebensmittelkontrolle und koordiniert die nationalen und europäischen Überwachungspläne bezüglich Lebensmittelsicherheit. SelbstkontrolleLaut einem Gesetz von 1997, welches zwei EU-Richtlinien bezüglich Selbstkontrolle umsetzt, muss der Hersteller in jeder Phase, von den Rohstoffen bis hin zur Verteilung, über seine Produkte wachen. Ab 1.Januar 2005 tritt ein Gesetz in Kraft, das alle Verantwortlichen der Lebensmittelketten dazu verpflichtet, die Rückverfolgbarkeit mittels eines angemessenen Registrierungssystems zu sichern.Öffentliche KontrollenDie Kontrolleure in den Lebensmittelindustrien sind vor allem Veterinärdienst, „Servizio Zooprofilattico“ und Sanitätsbetriebe. Ein Problem stellt derzeit noch die fehlende Koordination der drei zuständigen Ministerien (Gesundheit, Landwirtschaft und Finanzen) dar.Öffentliche Kontrollorgane und die zuständigen Ministerien1) Landwirtschaftsministerium (Ministerio delle Politiche Agricole e Forestali)
2) Gesundheitsministerium (Ministero della Salute)
3) Wirtschaftsministerium (Ministero dell’Economia)
Fehlende KoordinationEs gibt in Italien kein unabhängiges Amt, in welchem alle Infos zusammenfließen, die zwischen den verschiedenen Ministerien verteilt sind. Italien ist das einzige Land Europas, das keine einheitliche nationale unabhängige Behörde hat, welche die Kontrollen koordiniert sowie die Gesundheitsrisiken bewertet.Tipps:Zu allen Fragen in Zusammenhang mit Hygiene bei Lebensmitteln sind die Dienste für Hygiene und öffentliche Gesundheit zu kontaktieren:
Die Hygieneinspektoren führen die nötigen Kontrollen bzw. Probenentnahmen durch und schicken diese ins Labor für Lebensmittelanalyse nach Bozen (Amba Alagistr. 5 - Tel.0471/417120). Die Musterbriefe für Lebensmittelreklamationen finden Sie im Download-Bereich. Infoblatt EA 67, Stand 03-2011 |
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