Fälligkeit der Auto-Polizze: was die Versicherung mitteilen muss

Die Versicherungsgesellschaften sind verpflichtet dem Konsumenten mindestens 30 Tage vor Jahres-Fälligkeit seiner KFZ-Haftpflichtversicherung eine Mitteilung zu kommen zu lassen (Rundschreiben Nr. 4 vom 9 August 2006 der Aufsichtsbehörde ISVAP und daurauffolgende Abänderungen).

Die Mitteilung muss folgendes beinhalten:

1) Jährliche Vertragsfälligkeit
2) Modalitäten zur Kündigung
3) Anweisungen zur nächstfälligen Jahresprämie
4) Die Risikobescheinigung

Im Detail:

1) Das Datum der jährlichen Fälligkeit des Versicherungsvertrages.

2) Wie die Kündigung zu erfolgen hat:
Eine der beiden Möglichkeiten muss in dieser Mitteilung vorhanden sein:
- „ sollten Sie nicht die Absicht haben Ihren Vertrag zu verlängern, müssen Sie uns Ihre Rücktrittserklärung schriftlich 15 Tage vor Vertragsfälligkeit per Einschreibe-brief oder Fax zukommen lassen.“ oder
- „ sollten Sie nicht die Absicht haben Ihren Vertrag mit uns zu verlängern, möchten wir Sie darauf aufmerksam machen, dass keine schriftliche Mitteilung verlangt wird.“

3) Anweisungen zur nächstfälligen Jahresprämie
diesbezüglich ist die Versicherung verpflichtet folgendes mit zu teilen:
- die Vorjahresprämie
- die Prämie bei Erneuerung für das kommende Jahr
- eine Begründung bezüglich der Differenz zwischen den beiden Prämien: Tarifänderungen oder
Änderungen bezüglich der Bonus/ Malus Klasse
- eventuell bezahlte Unfälle im Beobachtungszeitraum der Fälligkeit. Sollte dies der Fall sein, muss die Versicherungsgesellschaft darauf aufmerksam machen, dass die Möglichkeit der Rückerstattung der bezahlten Schadenssumme besteht oder wie hoch die Prämie mit der verschlechterten (Malus) Klasse wäre.
Bei angewandter Direktauszahlung sind sämtliche Fragen bezüglich der bezahlten Schadenssumme an die "Stanza di compensazione", geleitet von der CONSAP (Via Yser, 14 – 00198 Roma), zu richten. (siehe www.consap.it)
Sollte es hingegen zu einen so genannten „reservierten Schadensfall“ kommen, welcher zu einer erhöhten Versicherungsprämie führt, dieser aber in einem nächsten Moment annulliert wird, so muss die Versicherung die zuviel bezahlte Prämie dem Versicherten zurück erstatten.

4) Das Original der Risikobescheinigung muss beigelegt werden.

UNSER TIPP

Mit dieser Mitteilung haben Sie alle nötigen Informationen über Ihre KFZ-Haftpflichtversicherung, um Angebote anderer Versicherungsgesellschaften ein zu holen. Der Vergleich lohnt sich auf jeden Fall. Holen Sie mehrere Angebote ein, um einen Marktüberblick zu erhalten. Gerne helfen wir Ihnen bei der Suche nach der günstigsten KFZ-Haftpflichtversicherung, fragen Sie uns einfach nach den KFZ-Versicherungscheck.

Um nach einem verschuldeten Verkehrsunfall den Malus - also die Prämienerhöhung aufgrund einer höheren Bonus-Malus-Klasse - zu vermeiden, können Sie, der eigenen Versicherungsgesellschaft die liquidierte Schadenssumme zurück erstatten. Es bleibt jedoch die Frage, ob sich dies auszahlt und wie man das berechnet.

Dabei hilft Ihnen unser Schadensrechner.


VA 41 - Autohaftpflichtversicherung:
Fälligkeit der Auto-Polizze: was die Versicherung mitteilen muss
Stand: 07/2010