AutohaftpflichtversicherungWas deckt die Autohaftpflichtversicherung?Die Haftpflichtversicherung für Pkw deckt bis zum versicherten Höchstbetrag Dritten unabsichtlich zugefügte Schäden (Personen- und Sachschäden). Außerdem deckt die Autohaftpflichtversicherung auch Personenschäden der sich im versicherten Fahrzeug befindenden Fahrgäste. Wie empfehlen, den Vertrag auf eine Versicherungssumme von mindestens 5.000.000 Euro abzuschließen.Der/die für den Unfall verantwortliche Fahrzeuglenker/in erhält über die Autohaftpflichtversicherung keinen Schadensersatz, weder für Sach- noch für Personenschäden. Für ihn/sie kann der Abschluss eines entsprechenden Zusatzvertrages (Unfallversicherung) oder entsprechender Zusatzgarantien interessant sein. Für wen ist die Autohaftpflichtversicherung gedacht?Es handelt sich um eine Pflichtversicherung für alle Pkw’s, Lkw’s, Motorräder, Mopeds und Wasserfahrzeuge. Wer ohne Versicherung fährt, riskiert gesalzene Geldbußen.Die Versicherung bleibt Pflicht, auch wenn ein Fahrzeug nicht mehr genutzt und an einem öffentlichen Ort oder auf einem öffentlichen Parkplatz abgestellt wird. Keine Falscherklärungen beim Vertragsabschluss!Die Versicherung ermittelt über eine Reihe von Fragen das Risikoniveau und folglich die entsprechende Prämie. Bei falschen Angaben zahlt die Versicherung zwar den Schaden des Geschädigten, kann aber die bezahlte Schadenssumme ganz oder teilweise vom Versicherten zurückverlangen (Regressrecht), wenn die falschen Angaben die Risikoeinstufung verfälscht haben.Nützliche RatschlägeDie Erfahrung lehrt, dass eine Reihe von Vorsichtsmaßnahmen vor der Unterzeichnung eines Vertrages für eine Autohaftpflicht-versicherung zu beachten sind:
Wie sind teure und falsche Verträge zu kündigen?Die Kündigungsfrist beträgt 15 Tage.Die Kündigung muss mittels Fax oder Einschreibebrief mit Rückantwort erfolgen. Über Telefon bzw. Internet abgeschlossene Verträge verfallen in der Regel von selbst, ohne automatische Verlängerung. Der Einschreibebrief mit Rückantwort bzw. die Faxmitteilung an die Gesellschaft oder an die Agentur sollte besser etwas früher als nötig und nicht erst im letzten Augenblick abgehen, da der Ankunftstag zählt. Auch bei Prämienerhöhung haben Konsumenten die Möglichkeit, vom Vertrag zurück zu treten. Falls die Erhöhung die amtliche programmierte Inflationsrate (für das Jahr 2011 1,7%) übersteigt, kann der Vertrag bis zum letzten Tag gekündigt werden (siehe Musterbrief). Selbstverständlich sind durch Unfälle oder Garantie-Erweiterungen bewirkte Erhöhungen von diesem Recht ausgeschlossen. Wie viel kostet die Autohaftpflichtversicherung?Wer Angebote einholt, bekommt einen ersten Überblick. Je mehr Angebote, desto besser. Die Unterschiede sind teils beträchtlich und können mehr als 100% betragen!Ratschläge für die Kosten einer Autohaftpflichtversicherung werden auch im Rahmen des Versicherungschecks erteilt. Diese individuell zugeschnittene Analyse ermöglicht, den Bedarf vom Verbraucher/Innenstandpunkt aus genau einzuschätzen und folglich unnötige Versicherungsleistungen und Ausgaben zu vermeiden. RatenzahlungAchten Sie auf die Zahlungsform bei Ihrem Versicherungsvertrag. Die Aufteilung der Jahresprämie in mehrere Raten kann sehr teuer sein. Während einige wenige Gesellschaften auf einen Aufpreis verzichten, verlangen andere mehr als 5% der Jahresprämie. Wenn man bedenkt, dass man die erste Rate sofort und die zweite nach 6 Monaten zahlt, kann der effektive Jahreszinssatz in solchen Fällen bis zu über 20% betragen.Was kann sich ereignen, während ein Versicherungsvertrag in Kraft ist?Die häufigsten Vorfälle sind: das Fahrzeug wird verkauft, gestohlen, verschrottet oder ausgeführt, der/die Versicherungsnehmer/in zieht um.Telefonisch oder übers Internet abgeschlossene VersicherungsverträgeSind häufig erheblich preisgünstiger (vor allem für unfallfreie Fahrer), da die Kunden direkt mit der Versicherung und nicht mit einer Agentur verhandeln. Freilich sind auch in diesem Fall die Ausschlussklauseln und das Regressrecht zu überprüfen. Die Prämie wird direkt an die Versicherung überwiesen und die Quittung kommt mit der Post zum/zur Versicherten nach Hause. Telefonisch oder übers Internet abgeschlossene Autohaftpflichtversicherungen sehen meistens ein Rücktrittsrecht innerhalb der ersten 14 Tage vor. Bei Unfällen hat die Meldung den im Vertrag angeführten Angaben gemäß zu erfolgen. Wir empfehlen beim Einholen von Angeboten immer auch eine Direktversicherung zu kontaktieren. Siehe dazu das entsprechende Infoblatt: "Kfz-Versicherungen - Am Telefon oder im Web?"Zusätzliche GarantieleistungenSind fakultativ und keine Pflicht: Kasko, Diebstahl, Feuer, Scheibenbruch, Rechtsschutz, Fahrerschutz, Betreuungsdienst, gesellschaftspolitische Ereignisse, Witterungsvorfälle, Haken und statisches Risiko. Diese zusätzliche Garantieleistungen decken Schäden, die von der Autohaftpflichtversicherung nicht übernommen werden.Die Informationspflicht der Versicherungen bei Erneuerung des VertragesAb 01.03.2007 sind die Versicherungsgesellschaften verpflichtet, dem Konsumenten 30 Tage vor Fälligkeit seiner KFZ- Haftpflichtversicherung eine Mitteilung zu kommen zu lassen. Genaueres hierzu können Sie im entsprechenden Infoblatt nachlesen.Infoblatt: VA13 Stand: 01/2010 |
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