Ratschläge zum Abschluss einer Bauherrenhaftpflichtversicherung

Wer ein Haus als Bauherr baut, aus- oder umbaut, renoviert oder saniert sollte sich der Verantwortung bewusst sein, der er entgegengeht. Durch Architekten, Bauunternehmer und Handwerker wird der Bauherr nämlich nicht von seiner Sorgfaltspflicht entbunden. Der Bauherr hat die Gefahrenstelle veranlasst und trägt deshalb auch die Verantwortung für Schäden, die in Ausübung der Arbeiten entstehen, gemeinsam mit den Verantwortlichen für die Planung (Architekt, Ingenieur usw.), für die Sicherheit (Sicherheitsbeauftragte und Koordinatoren der Arbeiten) und für die Ausführung (Baufirma, Handwerker usw.) des Bauwerks. Die vollständige Vergabe der Arbeiten an Unternehmen kann zwar zu Verminderung der Haftung (gemäß gesetzesvertretenden Dekreten Nr. 494 vom 14.08.1996 und Nr. 528 vom 19.11.1999) nicht aber zum vollständigen Ausschluss derselben führen.

Für den Bauherren besteht eine zivilrechtliche Haftung in seiner Eigenschaft als:


  • Auftraggeber unter Weitervergabe von Sanierungs- und/oder Neubauarbeiten oder außerordentlicher Instandhaltungsarbeiten von und an Wohngebäuden
  • Arbeiter in Eigenausführung von Sanierungs- und/oder Neubauarbeiten oder außerordentlicher Instandhaltungsarbeiten von und an Wohngebäuden

Der Versicherung müssen der genauen Standort (Grund- bzw. Bauparzellen) , die Art der auszuführenden Arbeiten (Projekt), die Kosten der einzelnen Arbeiten und jene des gesamten Bauvorhabens, sowie die geplante Dauer bis zur Fertigstellung mitgeteilt werden.
Außerdem ist es für die Versicherung wichtig, zu wissen, ob das gesamte Gebäude oder Teile des Gebäudes während der Ausführung der Arbeiten bewohnt werden.

Als Höchstversicherungssumme empfehlen wir 2.000.000 Euro.

Für einige Zusatzgarantien werden Freibeträge (Prozentsatz der Entschädigung, den der Konsumenten selbst zahlen muss) und Selbstbehalte (fixer Betrag der Entschädigung, den der Konsumenten selbst zahlen muss) vereinbart.
Achten Sie auch auf die Höhe dieser Beträge und versuchen Sie eventuell im Verhandlungswege diese zu reduzieren.
Für bestimmte Schadensfälle kann eine Höchstentschädigungsgrenze vorgesehen sein.

Was kostet eine Bauherrenhaftpflichtversicherung?

Die Einmalprämie (inklusive Steuern) für die gesamte Dauer der Arbeiten beläuft sich normalerweise zwischen zwei bis drei Promille des Gesamtwertes des Bauvorhabens. Wenn beispielsweise der Gesamtwert des Bauvorhabens 250.000,00 Euro beträgt und der angewandte Tarif bei 2,5 Promille liegt, so macht die Prämie 625,00 Euro aus.
Wenn die Garantien nur auf Punkt A (Auftraggeber unter Weitervergabe von Sanierungs- und/oder Neubauarbeiten oder außerordentlicher Instandhaltungsarbeiten von und an Wohngebäuden) ausgeweitet sind, so variiert die Prämie zwischen 0,3 und 0,5 Promille des Gesamtwertes des Bauvorhabens. Bei einem Tarif von 0,4 Promille macht die Prämie (inklusive Steuern) bei einem Gesamtwert des Bauvorhabens von 250.000,00 Euro letztendlich nur 100,00 Euro aus.
Sollten die Arbeiten nicht bis zum geplanten Termin fertiggestellt werden können, so muss eine kostenlose Verlängerung des Versicherungsschutzes zu denselben Bedingungen möglich sein.

Diese Versicherungsform bedarf keiner Kündigung.

Wichtig:

wenn Sie ein bestehendes Gebäude sanieren, müssen Sie die Art, Dauer und den Gesamtwert der Sanierungsarbeiten auch Ihrer bestehenden Feuerversicherung mitteilen. Dies stellt nämlich eine meldepflichtige Risikoänderung dar. Die Versicherung muss dann einen entsprechenden Anhang zur Feuerpolizze ausstellen.

Wichtige Klauseln und Inhalte einer Bauherrenhaftpflicht-Versicherung



Infoblatt: VA37
Stand: 01-2010