Fernsehgebühr: Doppelter Stichtag 31. Januar 2017

Wer kein Gerät hat, muss entsprechende Erklärung schicken
Wer keinen Strom-Vertrag für „ansässige Haushaltskunden“ hat, muss per F24 zahlen

Senioren mit bestimmten Voraussetzungen können sich befreien lassen

Die gute Nachricht vorweg: die Fernsehgebühr wurde nun das zweite Jahr in Folge gesenkt, und beträgt nunmehr 90 Euro. Die Steuer wird im Normalfall über die Stromrechnung angelastet, über das gesamte Jahr 2017 verteilt.

Wer kein Fernsehgerät hat
Seit 2016 gilt die allgemeine Vermutung, dass in einem Haushalt auch ein Fernsehgerät ist. Wer kein Gerät hat, muss dies der Agentur für Einnahmen innerhalb 31. Januar 2017 mitteilen. Die Vorlagen hierfür finden sich auf www.canone.rai.it. Diese Erklärung muss jedes Jahr aufs neue verschickt werden. Hat man die Zugangsdaten zu „FiscoOnline“, kann die Erklärung auch telematisch übermittelt werden. Infos dazu auf www.agenziaentrate.gov.it.

Zahlung per Steuermodell F24
Hat eine Familie ein Fernsehgerät, aber keinen Stromvertrag für „ansässige Haushaltskunden“ (diese Information findet sich auf der Rechnung, meist im oberen Teil auf der ersten Seite, in italienisch heißt die Vertragsform „domestico residenziale“), muss die Zahlung der Fernsehgebühr über das Steuermodell F24 erfolgen. Dies ist über die Bank oder bei einem Postamt möglich. Auch für diese Zahlung ist der 31. Januar 2017 der Stichtag, und die Vorlagen finden sich auf http://www.agenziaentrate.gov.it/wps/content/Nsilib/Nsi/Schede/Agevolazioni/Canone+TV/Modelli+e+istruzioni+canone+TV/Modelli+e+istruzioni+canone+TV+tedesco/?page=schedeagevolazioni.

Über 75jährige mit Einkommen unter 6.713 können von der Steuer befreit werden
Seit einigen Jahren sind Senioren über 75 mit einem Einkommen unter 6.713 Euro von der Steuer befreit, wenn sie das Bestehen dieser Voraussetzungen erklären. Wurde diese Erklärung einmal abgegeben, und bestehen die Voraussetzungen weiterhin, dann muss sie nicht erneuert werden. Die Formulare hierzu finden sich auf: http://www.abbonamenti.rai.it/Ordinari/Esonero75.aspx

Alle Formulare sind an diese Adresse zu senden:
Agenzia delle Entrate, Ufficio di Torino 1, S.A.T. Sportello abbonamenti tv
Casella Postale 22
10121 Torino
Pec: cp22.sat@postacertificata.rai.it

Wichtig: allen ausgefüllten Formularen muss eine Kopie eines Ausweises beigelegt werden.

Weitere Informationen:
Schalter TiVuoINFOrmare, Verbraucherzentrale Südtirol, Zwölfmalgreinerstr. 2, Bozen
Tel. 0471-975597

Wer hingegen lieber die neuen Technologien nutzt, kann sich auch per e-mail an die virtuellen Schalter wenden (fernsehgebuehr@verbraucherzentrale.it).

Projekt 2016 Fernsehgebühr realisiert dank der Finanzierung des Ministeriums für wirtschaftliche Entwicklung

Medien-Information
Bozen, 18.01.2017

like-512_0.png

like-512_0.png