"Bio"-logisch? - Biologischer Anbau

Die Nachfrage nach kontrolliert biologischen Lebensmitteln nimmt zu. Verbraucher und Verbraucherinnen greifen vor allem deswegen zu Bio-Produkten, weil sie sich einen Vorteil für ihre Gesundheit und einen intensiveren Geschmack der Produkte erwarten.

 

Was heißt eigentlich „Bio“?

Die biologische Landwirtschaft gilt als die umweltverträglichste Anbaumethode. Der Bio-Landbau ist auf EU-Ebene eindeutig definiert und gesetzlich geregelt (Verordnung (EG) Nr. 834/2007).

Die wichtigsten Grundsätze der biologischen Landwirtschaft sind:

  • das Wirtschaften in geschlossenen Kreisläufen: Futtermittel für Tiere sowie Düngemittel stammen überwiegend vom eigenen Betrieb.
  • der Erhalt der Bodenfruchtbarkeit: als Düngemittel werden Kompost und Hofdünger verwendet; der Boden wird mit schonenden Methoden bearbeitet; es wird auf eine ausgewogene Fruchtfolge, beispielsweise durch den Anbau von Leguminosen, geachtet.
  • die flächengebundene, artgerechte Tierhaltung
  • die Schonung der Ressourcen: auf den Einsatz von Kunstdünger und chemisch-synthetischen Pestiziden sowie auf importierte Futtermittel wird verzichtet.
  • die Nutzung natürlicher Regelsysteme: auf den Einsatz von chemisch-synthetischen Pestiziden wird verzichtet; Nützlinge werden gefördert; die Bodengesundheit wird gestärkt; es werden standortangepasste Sorten und Rassen verwendet; auf eine ausgewogene Fruchtfolge wird geachtet.
  • die Gentechnikfreiheit: sowohl im Anbau als auch in der Verarbeitung werden keine gentechnisch veränderten Organismen eingesetzt.

 

Wie werden Bio-Lebensmittel kontrolliert?

Die Einhaltung der EU-Richtlinien wird durch regelmäßige Kontrollen gewährleistet. Dafür müssen alle Betriebe einen Kontrollvertrag mit einer autorisierten, unabhängigen Bio-Kontrollstelle abschließen. Erzeuger und Verarbeiter müssen darüber hinaus über alle Betriebsmittel und Erzeugnisse, die sie zukaufen, und solche, die sie verkaufen, genauestens Buch führen. Sowohl die landwirtschaftlichen als auch die verarbeitenden Betriebe werden mindestens einmal jährlich, bei Bedarf auch öfter, von der jeweiligen Kontrollstelle überprüft. Gibt es keine Beanstandungen, stellt die Kontrollstelle dem Betrieb das so genannte Bio-Zertifikat aus. Dieses ist jeweils für ein Jahr gültig.
 

Wie werden Bio-Lebensmittel gekennzeichnet?

Echte Bio-Produkte sind anhand der folgenden Kennzeichnungselemente eindeutig erkennbar:

  • am Bio-Hinweis: auf dem verpackten Lebensmittel findet sich gut sichtbar der Wortlaut „Bio“ oder „Öko” bzw. „biologisch” oder „ökologisch” (z. B. Bio-Vollmilch). In Südtirol, Österreich und Italien sind die Bezeichnungen „Bio“ bzw. „biologisch“ (biologico) gebräuchlich, in Deutschland dagegen eher die Bezeichnungen „Öko“ bzw. „ökologisch“.
  • am EU-Biozeichen: alle in der EU erzeugten Bio-Lebensmittel tragen auf der Verpackung einheitlich das EU-Biozeichen. Es garantiert, dass ein Bio-Lebensmittel nach den Richtlinien der EU-Bio-Verordnung hergestellt wurde.

EU-Biozeichen

  • am Code der Bio-Kontrollstelle: auf der Verpackung muss die Codenummer der jeweiligen Bio-Kontrollstelle angegeben werden (z. B. IT-BIO-014).
  • an der Zutatenliste: die einzelnen Zutaten, welche aus biologischer Landwirtschaft stammen, müssen in der Zutatenliste als solche gekennzeichnet werden (üblicherweise mit einem Sternchen und der Fußnote: * aus biologischer Landwirtschaft).

Je nach der Zugehörigkeit des Produzenten kann darüber hinaus noch das entsprechende Verbandszeichen verwendet werden. Dieses garantiert, dass ein Bio-Lebensmittel nach den Richtlinien des jeweiligen Bio-Verbandes hergestellt wurde.

Der Bio-Hinweis und das EU-Biozeichen dürfen nur dann verwendet werden, wenn mindestens 95% der Zutaten aus biologischer Landwirtschaft stammen. Es ist genau geregelt, welche konventionellen Zutaten verwendet werden können, sofern sie in Bioqualität nicht erhältlich sind (maximal bis zu 5%). Stammen weniger als 95% der Zutaten aus biologischem Anbau, dürfen diese nur in der Zutatenliste als solche gekennzeichnet werden. Zusätzlich muss der Gesamtanteil der Bio-Zutaten angegeben werden.

Die Umstellungszeit dauert in Bezug auf tierische Erzeugnisse 24 Monate, in Bezug auf pflanzliche Produkte 24 Monate vor der Aussaat. Erst nach erfolgter Umstellung können die Erzeugnisse als Bio-Produkte gekennzeichnet werden. Pflanzliche Erzeugnisse können im zweiten Jahr der Umstellung mit dem Hinweis „hergestellt im Rahmen der Umstellung auf den biologischen Landbau" vermarktet werden.


Worauf sollten Verbraucher und Verbraucherinnen achten?

Verpackte Bio-Produkte sind dank der Bio-Kennzeichnung eindeutig erkennbar.
Falls Konsumenten und Konsumentinnen in Bezug auf lose verkaufte Ware Zweifel haben, können sie nach der Verbandszugehörigkeit oder nach dem Bio-Zertifikat fragen. Alle in Italien zertifizierten Bio-Betriebe sind auf der Internetseite www.sinab.it abrufbar.

Angaben wie „aus kontrolliertem Anbau” oder „aus naturnaher Produktion” entsprechen nicht der Bio-Kennzeichnung. In solchen Fällen handelt es sich um konventionelle Produkte.
Auch im Falle des Markenzeichens mit dem Marienkäfer, welches für den integrierten Anbau steht, handelt es sich um konventionelle Produkte.

Nützliche Informationen für den Bio-Einkauf finden Konsumenten und Konsumentinnen auf der Internetseite www.bioinsuedtirol.it sowie im Südtiroler Bio-Einkaufsführer, der auch online verfügbar ist.
Die Verbraucherzentrale Südtirol empfiehlt, Lebensmittel aus heimischer biologischer Landwirtschaft und passend zur Jahreszeit zu bevorzugen. Damit wird die Südtiroler Bio-Landwirtschaft unterstützt und ein aktiver Beitrag zum Umweltschutz (z. B. durch Transportverminderung) geleistet.


Bio in Südtirol

In Südtirol gibt es rund 850 biologisch wirtschaftende landwirtschaftliche Betriebe und gut 40 gemischte Betriebe, welche einen Teil ihres Betriebes biologisch bewirtschaften, aber auch konventionelle Kulturen anbauen (Stand 31.12.2015, Quelle: Autonome Provinz Bozen, Amt für Landwirtschaftsdienste). Damit werden derzeit rund 3 Prozent der Gesamtfläche biologisch bewirtschaftet.

Viele Bio-Betriebe sind in Bio-Verbänden organisiert. In Südtirol sind drei Anbauverbände aktiv:
* der Bioland-Verband
Der Bioland-Verband orientiert sich an der organisch-biologischen Wirtschaftsweise nach Hans Müller. Der Bioland Landesverband Südtirol zählt rund 550 Mitglieder, darunter auch Verarbeiter wie beispielsweise Bäckereien, Metzgereien und Molkereien.
Informationen: www.bioland.de, Tel. 0471 1964100
* die Arbeitsgemeinschaft für die biologisch-dynamische Wirtschaftsweise
Die Arbeitsgemeinschaft orientiert sich an der biologisch-dynamischen Wirtschaftsweise nach Rudolf Steiner und gehört zum Netzwerk der Demeter-Verbände. Die Arbeitsgemeinschaft hat rund 90 Mitglieder.
Informationen: www.biodynamik.it, Tel. 380 7566433
* der Bund alternativer Anbauer (BAA)
Der Bund alternativer Anbauer wurde als erster aktiver Bio-Verband in Südtirol gegründet. Die rund 25 Mitglieder sind in erster Linie in der Direktvermarktung tätig.
Informationen: www.biosuedtirol.it, Tel. 0473 616544

Die Mitglieder in einem Anbauverband verpflichten sich, über die EU-Vorschriften hinaus auch die Richtlinien des jeweiligen Verbandes einzuhalten.

 

Biologische Landwirtschaft in Südtirol

Biobetriebe (biologisch wirtschaftend, in Umstellung und gemischt): 892

Bioflächen: Obstbau: 1.488 ha; Weinbau: 268 ha; Acker- und Gartenbau: 286 ha; Wiese und Weide: 4.444 ha

Quelle: Autonome Provinz Bozen, Amt für Landwirtschaftsdienste


Infoblatt: EA01
Stand: 08/2016

Stand
03/2018

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