Frisierte* Kleinmotorräder

Bei Unfall droht finanzielles Desaster

Tausende von minderjährigen Fahrern sind nach wie vor mit auffrisierten Kleinmotorrädern unterwegs, die laut Gesetz eines A-Führerscheines bedürften. Im Unglücksfall können die Versicherungen Regress fordern, wenn dieser im Vertrag nicht explizit ausgeschlossen ist.

Laut Artikel 52/1 des Straßenverkehrskodex sind Kleinmotorräder Motorfahrzeuge mit folgenden Charakteristika:

  • sie besitzen einen Motor mit nicht mehr als 50 cc Hubraum;
  • sie erreichen eine Höchstgeschwindigkeit von höchstens 45 km/h.


Diese Charakteristiken müssen vom Konstrukteur so vorgesehen sein und dürfen nicht verändert werden.
Der Straßenverkehrskodex ist auch in einem weiteren Punkt sehr klar: "Wenn der Hubraum oder die Höchstgeschwindigkeit überschritten wird, dann handelt es sich nicht mehr um ein Kleinmotorrad, sondern um ein Motorrad" (Art. 52/4). In diesem Fall muss das Fahrzeug dann aber auch als Motorrad versichert sein, bzw. muss der Fahrer, die Fahrerin über einen entsprechenden Führerschein (A) verfügen.

Dieser gesetzliche Rahmen gilt nach wie vor für die tausenden Kleinmotorräder, die auf unseren Straßen mit Geschwindigkeiten weit über der höchstzulässigen unterwegs sind.

Diese Situation kann im Falle eines Unfalls, der mit der Überschreitung der Geschwindigkeitsgrenze zusammenhängt, nach wie vor zu schweren finanziellen Belastungen der Familien führen, wenn die Versicherungspolizze nicht eine entsprechende Klausel aufweist.

Diese Klausel muss im Versicherungsvertrag ausdrücklich im folgenden Wortlaut aufscheinen:

"Der Versicherer verzichtet abweichend von den Allgemeinen Versicherungsbedingungen auf sein Rückgriffsrecht gemäß Artikel 18 des Gesetzes Nr. 990/1969, wenn das versicherte Leichtmotorrad andere als die nach Artikel 52/b des Straßenverkehrskodex vorgeschriebenen Merkmale aufweist."

Bestehen Sie bei Ihrem Versicherer auf diese Klausel oder wechseln Sie zu einer Versicherung, welche diese Klausel akzeptiert. Sie entledigen sich damit einer großen Last und eines möglichen finanziellen Desasters im Unglücksfall.

*Unter "FRISIEREN" versteht man jegliche - mechanische oder auch nicht-mechanische – Änderung des Kleinmotorrades, um die Geschwindigkeit zu erhöhen ohne den Hubraum zu verändern.

Stand
08/2023

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