Baldige Korrektur der Mobilfunk-Grenzwerte?

Obwohl unzählige Wissenschaftler seit Jahren von der Politik eine Senkung der Mobilfunk-Grenzwerte aufgrund immer mehr alarmierenden Studien fordern, wirbt die Industrie vor allem bei wichtigen politischen Entscheidungen dafür, die Grenzwerte zu erhöhen. Beispielsweise jetzt, wo Italiens Parlamentarier das Maßnahmenpaket für den sogenannten Recovery Plan gerade verabschiedet haben.

In diesen Tagen wurden die Maßnahmen im Zuge des Recovery Plans heiss diskutiert, geht es doch darum, eine beträchtliche Finanzierung vieler künftigen Ausgaben des Staates durch europäische Hilfen zu gewinnen. Als Verbraucherschützer wissen wir aus Erfahrung, dass solche Gelegenheiten sehr wohl von den verschiedensten Wirtschaftslobbys genutzt werden, um für sich das eine oder andere lang ersehnte Ziel verwirklicht zu sehen.

Der Plan enthält u.a. viele Maßnahmen im Zuge der Digitalisierung und erwähnt explizit die Einführung und den Ausbau von 5G-Netzen. Die Fachliteratur befasst sich seit geraumer Zeit mit den Auswirkungen von künstlich erzeugten elektromagnetischen Feldern auf das Menschenleben und auf die gesamte Umwelt. Die wissenschaftlichen Arbeiten, die sich unabhängig mit dem Thema auseinandergesetzt haben, konnten im Laufe der Zeit nicht nur Hinweise, sondern immer mehr Beweise einer ernstzunehmenden Belastung gewinnen können, und zwar auch weit unterhalb der in Italien geltenden Grenzwerte. Diese Beweise haben auch dazu beigetragen, die Judikatur zu bereichern, so dass wir mehrere Gerichtsurteile zählen (davon einige aus Berufungsinstanzen und eins aus dem Kassationsgerichtshof). Unlängst wurden außerdem drei Ministerien unseres Staates vom TAR Latium verurteilt und für schuldig befunden, die gesetzlich vorgesehene Information über die Gefährlichkeit des Mobilfunks auf die lange Bank geschoben zu haben.

Die Studien sind mittlerweile so zahlreich, dass eine neue Übersicht notwendig wurde. Hierfür hat 2020 die Schweizer Bundesregierung gesorgt und die umfassende Literatur (223 wissenschaftliche Arbeiten) durch D. Schuermann und M. Mevissen an der Uni Bern aufarbeiten lassen. Die Ergebnisse des Reviews „Manmade Electromagnetic Fields and Oxidative Stress - Biological Effects and Consequences for Health“ wurden am 6.4.2021 im "International Journal of Molecular Science" publiziert und belegen nun die Wirkmechanismen der Zellschädigung durch elektromagnetische Felder. Damit ist auch die Kausalität belegt und das Argument der privaten Kommission ICNIRP und vieler Industrie-Vertreter endgültig ad Acta gelegt, wonach nur thermische Wirkung auf menschliche Zellen als Auslöser von der Schädigung angesehen war. Die Europa-Parlamentarier wurden 2020 vom EPRS (European Parliamentary Research Service) übrigens informiert, dass 5G laut Studien die Gesundheit von Menschen, Pflanzen, Tieren, Insekten und Mikroben beeinträchtigen könnte – und da 5G eine noch nicht getestete Technologie ist, wäre ein vorsichtiger Ansatz angebracht.  

Im Sinne des in Europa gültigen Vorsichtsprinzips erscheinen folgende Maßnahmen notwendig:

    • Absolut für keine Erhöhung von Grenzwerten, weder in den nächsten Tagen, noch in weiteren Etappen der Legislatur;
    • Das Vorsorgeprinzip und noch mehr die Gefahrenabwehr walten lassen und entsprechende Schutzmaßnahmen vor allem zugunsten elektrohypersensibler Menschen treffen (lt. WHO ca. 2-3% der Bevölkerung);
    • Den Mobilfunk von Grund auf reformieren und nur mehr die Versorgung im Freien bei weit gesenkten Strahlungswerten zulassen;  
    • Ein sofortiger Stopp der Ausstattung von öffentlichen Gebäuden (Schulen, Krankenhäuser, Altersheime) mit W-LAN und ein möglichst baldiger Rückbau der vorhandenen Installationen;
    • Verkabelung und Alternativen zu W-LAN bereitstellen, wie z.B. VLC (Visible Light Communication).

 

Diese Information entstand aus der Zusammenarbeit mit dem Netzwerk der Bürgerwelle Südtirol.



Medienvertreter können weitere Information und Unterlagen bei der Beratungsstelle für Elektrosmog einholen, unter der Adresse infoconsum@verbraucherzentrale.it

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