Musterfeststellungsklage gegen Volkswagen:

Erster Verhandlungstag bringt
positive Entwicklungen für Verbraucher:innen

 


Am 22.02.2022 fand am OLG Braunschweig die erste Verhandlung in der grenzüberschreitenden Musterfeststellungsklage der Verbraucherzentrale Südtirol (VZS) gegen Volkswagen statt.

Der Richtersenat unter dem Vorsitz von Richter Wiemerslage befand über die Anträge der Parteien; die Klage wurde als zulässig erachtet.

Der Senat hat entschieden, dass die Klage nach italienischem Recht zu verhandeln sei; dies wurde von den Rechtsbeiständen der Verbraucherzentrale unter der Leitung von RA Rodolfo Dolce und RA Stefano Dangel so gefordert, für den Fall, dass deutsches Recht keine Anwendung findet.

Um dem Gericht umfassenden Einblick in Doktrin und Jurisprudenz desselben zu gewähren, soll ein Sachverständigengutachten erstellt werden. Neben dem umfangreichen Fragenkatalog des Senats werden auch die Fragestellungen der Parteien in das Gutachten aufgenommen werden.

"Wir sind mit dem Ausgang des ersten Prozesstags sehr zufrieden" zeigt sich Gunde Bauhofer, Geschäftsführerin der VZS, erfreut. "Dem Antrag von VW auf Klageabweisung wurde nicht stattgegeben."

"Die Anwendung von italienischem Recht ist für die ins Klageregister eingetragenen Verbraucher:innen eine durchwegs positive Nachricht - insbesondere vor dem Hintergrund des im letzten Jahr in Venedig ergangenen Urteils in der dortigen Sammelklage." fügt RA Rodolfo Dolce hinzu.

Auf die Frage von Richter Wiemerslage, wie die Parteien zu einem Vergleich stünden, hieß es von VW-Seite, man schließe nichts aus, könne dazu aber heute (gestern, AdR), am ersten Verhandlungstag, noch nicht Stellung nehmen.

 

 

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