Telekommunikation: Kein Rückzieher bei der Ausweitung des Schutzes vor aggressivem Telemarketing auf den Telekommunikationssektor

Acu, Adiconsum, Adoc, Adusbef, Cittadinanzattiva, Federconsumatori Movimento Consumatori, Udicon, Unione Nazionale Consumatori und Verbraucherzentrale Südtirol … stellen die Interessen der Verbraucherinnen und Verbraucher in den Mittelpunkt – nicht jene der Unternehmen.

 

Die vorrangige Aufgabe einer Verbraucherorganisation besteht darin, die Rechte der Verbraucherinnen und Verbraucher sowie der Bürgerinnen und Bürger zu schützen. Es geht dabei um jene Vertragspartei, die sich in der Regel in der schwächeren Position befindet und häufig unter Informationsasymmetrien sowie der stärkeren Verhandlungsmacht der Unternehmen leidet. Es ist bedauerlich, diese eigentlich selbstverständliche Feststellung überhaupt bekräftigen zu müssen. Anlass dafür ist, dass sich einige Organisationen gemeinsam mit Unternehmensverbänden gegen die Ausweitung der im Bereich des Telemarketings vorgesehenen Schutzbestimmungen auf den Telekommunikationssektor ausgesprochen haben. Bislang gelten diese Schutzmaßnahmen ausschließlich für den Strom- und Gassektor.

Der im derzeit vom Parlament behandelten Wettbewerbsgesetz 2026 (Disegno di legge Concorrenza 2026) vorgesehene Gesetzentwurf sieht vor, das Verbot von Telemarketing ohne ausdrückliche Einwilligung der Nutzerinnen und Nutzer auch auf den Telekommunikationssektor auszuweiten. Dies stellt einen wichtigen Fortschritt dar. Bürgerinnen und Bürger werden dadurch besser vor den allzu häufigen Belästigungen durch aufdringliches und aggressives Telemarketing geschützt. Diese Praktiken haben in der Vergangenheit wiederholt zu Missbrauch sowie zur ungewollten Aktivierung kostenpflichtiger Dienstleistungen geführt – insbesondere zulasten schutzbedürftiger Personen.

Wir können die Kritik an einer Regelung, für deren Einführung wir uns von Beginn an eingesetzt haben, nicht nachvollziehen. Darüber hinaus sind wir weiterhin der Auffassung, dass dieser Schutz auf sämtliche Dienstleistungsbereiche ausgeweitet werden sollte, in denen Telemarketing als Vertriebskanal eingesetzt wird.
Wir fordern daher eine einheitliche, sektorübergreifende Regelung des Telemarketings. Der Schutz der Verbraucherinnen und Verbraucher darf nicht vom jeweiligen Wirtschaftszweig abhängen. Unlautere Geschäftspraktiken müssen unabhängig vom betroffenen Sektor mit denselben rechtlichen Instrumenten wirksam bekämpft werden.

Wir appellieren an alle, die diese Maßnahme mit dem Hinweis auf eine angebliche Einschränkung des Wettbewerbs kritisiert haben, den vorgeschlagenen Gesetzestext sorgfältig zu lesen. Die Regelung beeinträchtigt den Wettbewerb keineswegs. Vielmehr setzt sie unlauteren Geschäftspraktiken wirksame Grenzen. Gerade diese Praktiken haben den Unternehmen der Telekommunikations- und Energiebranche – und darüber hinaus – in den vergangenen Jahren erhebliche Einnahmen verschafft, während sie für Verbraucherinnen und Verbraucher zahlreiche Unannehmlichkeiten sowie Betrugs- und Täuschungsfälle zur Folge hatten.

Abschließend möchten wir alle Bürgerinnen und Bürger, die von aggressiven Telemarketing-Praktiken betroffen sind, daran erinnern, dass sie nicht allein sind. Sie können sich an die örtlichen Beratungsstellen der Verbraucherorganisationen wenden, die sie bei der Durchsetzung ihrer Rechte unterstützen.

 

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