Verbrauchertelegramm Januar/Februar 2026

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Mitteilungsblatt der Verbraucherzentrale Südtirol
Beilage zur Ausgabe Nr. 02/09

Die Papierversion des Verbrauchertelegramms wird allen Mitgliedern monatlich kostenlos per Post zugeschickt und steht im PDF-Format zum Download zur Verfügung. Die nachfolgenden Kurznachrichten sind ein Auszug aus der vollständigen Version.

 

 

 

Vorsicht, Fake-Shop
Ein angebliches Juweliergeschäft in Bozen wirbt online mit unglaublichen Rabatten

Seit kurzem melden uns viele Verbraucher:innen, sie seien auf ein Juweliergeschäft mit „Bozen“ in der Internetadresse gestoßen. Dort gäbe es – wegen Geschäftsschließung – Schmuck zu unglaublichen Preisen zu kaufen.

Das Problem: auf der Seite fehlt jegliche Information, die per Gesetz oder auch nur aus Handelsgründen notwendig wäre: keine Adresse des Geschäfts, keine Mehrwertsteuer-Nummer, keine Firmenregister-Nummer, keine Pec-Adresse.
Die Seite wurde auch erst Anfang Jänner registriert, und als Anmelde-Ort steht im Internet Reykjavík zu lesen. Etwas eigenartig für ein Bozner Geschäft, das dabei ist, seine Tätigkeit aufzugeben.

Wer bereits gekauft haben sollte, kann versuchen, über die Kreditkarte ein sogenanntes „Charge Back“ zu veranlassen, um das Geld zurückzubekommen.

 

 

Italienische Post: SPID kostenpflichtig ab 2026
Ab Erhalt der Mitteilung 30 Tage Zeit für die Zahlung bzw. den kostenlosen Rücktritt

Die Entscheidung von Poste, ihren SPID-Dienst „PosteID“ kostenpflichtig zu machen (6 Euro pro Jahr) ist zum 1. Januar 2026 in Kraft getreten und sieht Folgendes vor:

  • Erstes Jahr: Für alle kostenlos.
  • Ab dem zweiten Jahr (Verlängerung): 6 € pro Jahr (inkl. MwSt.).

Von der Zahlung befreit sind Bürger ab 75 Jahren, im Ausland lebende Personen, Minderjährige sowie Nutzer mit einem SPID für berufliche Zwecke.

Nutzer, deren SPID seit mehr als einem Jahr aktiv ist, erhalten nun eine entsprechende Mitteilung per Mail von Poste, mit der sie innerhalb von 30 Tagen zur Zahlung der Gebühr oder zum kostenlosen Rücktritt aufgefordert werden.

Wie können Verbraucher:innen den kostenlosen Rücktritt ausüben?

  • Gehen Sie auf https://posteid.poste.it/.
  • Am Ende dieser Seite unter „Help & Assistenza“ auf „Richiedi Assistenza“ clicken.
  • Das Rücktrittsformular finden Sie unter „Modulo di richiesta di revoca dell'Identità Digitale di clienti maggiorenni o minorenni con almeno quattordici anni;“.
  • Das ausgefüllte Formular muss gemeinsam mit einer Kopie bzw. Foto von der Identitätskarte sowie von der Gesundheitskarte - für die Steuernummer - entweder per E-Mail an revoca.posteid@posteitaliane.it oder per PEC an revoca.posteid@pec.posteitaliane.it (folgende Formate sind erlaubt: *.pdf, *.pdf/a, *.tiff, *.jpg, *.odf, *.txt, *.p7m) versendet werden.
  • Dem Nutzer wird eine SMS mit der Bestätigung der Übernahme des Widerrufsantrags zugesandt.
  • Innerhalb von 5 Tagen nach dem Versand der SMS werden die Zugangsdaten endgültig widerrufen.
  • Nach Abschluss des Widerrufsverfahrens erhält der Nutzer an die hinterlegte Kontakt-E-Mail-Adresse eine Bestätigung über den erfolgten Widerruf der digitalen Identität.

Mehr zum Rücktrittsverfahren unter: https://posteid.poste.it/risorse/condivise/doc/manuale_operativo.pdf (siehe S.79)

Alternativen
Insgesamt gibt es 12 von der AgID (Aufsichtsbehörde) zugelassene Anbieter digitaler Identitäten, die diesen Dienst anbieten und 7 davon – Intesi Group, ID InfoCamere, TIM ID, Sielte ID, Namirial, Lepida und EtnaID – gewähren den Zugang zum Dienst kostenlos.

Der Zugang zur digitalen Identität ist außerdem auch mit der Elektronischen Identitätskarte (durch die CieID-App) kostenlos möglich.

Wichtig: Ab 3. August 2026 verliert die Identitätskarte auf Papier ihre Gültigkeit, unabhängig davon, welches Fälligkeitsdatum auf der Identitätskarte steht. Alle Bürger:innen benötigen ab diesem Datum eine elektronische Identitätskarte.

 

 

Gemeinsam stark: 30 Jahre Verbraucherzentrale Südtirol

Am 25. November 2025 feierte die Verbraucherzentrale Südtirol im Bozner Schloss Maretsch ihr 30-jähriges Bestehen.

Der Präsident der Verbraucherzentrale, Pepi Trebo, bedankte sich bei allen, die die VZS in diesen 30 Jahren begleitet und – nicht nur finanziell - unterstützt haben, „mit denen wir uns ausgetauscht haben, die mit uns Belange der Bürgerinnen und Bürger weiter getragen haben, oder mit denen wir manchmal auch – im Sinne unserer institutionellen Aufgaben – nicht ganz einer Meinung waren. Wir glauben: wo grundlegender Respekt herrscht, darf ohne Weiteres auch einmal gestritten werden“.
Die Feier war zugleich die Premiere eines Kurzfilms, der die ersten 30 Jahre der VZS Revue passieren ließ (hier der Link zum Film https://www.youtube.com/watch?v=Bio0roOZ_IA).

Wie auch im Film dargestellt, hat die Verbraucherzentrale Südtirol in diesen 30 Jahren über 1 Million Anfragen von Verbraucher:innen bearbeitet, und konnte über 27 Millionen Euro wieder in die Taschen der Konsument:innen fließen lassen.
Ein weiterer Höhepunkt der Feier war die Auszeichnung der jener Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen, die die VZS von Anfang an oder für viele Jahre begleitet haben.

Anstelle von Geschenken wurden die auf der Feier für die Vinzenzgemeinschaft gesammelten Spenden von der VZS verdoppelt: so kamen für diese insgesamt 1.020 Euro zusammen. Ein herzliches Dankeschön an die großzügigen Gäste, die zu dieser Summe beigetragen haben.

„Welche neue Herausforderungen und Themen uns in Zukunft bewegen werden, lässt sich heute nur vermuten. Doch eines ist sicher: Am Ende des Tages sind wir alle Verbraucher und Verbraucher:innen. Und als solche froh, wenn wir uns darin nicht allein gelassen wissen.“ schließt VZS-Geschäftsführerin Gunde Bauhofer ab.

 

 

Mehr als nur Krautsalat: Wirsing, Rotkohl und Weißkohl zubereiten

Knödel mit Krautsalat, Wildgerichte mit Blaukraut: über diese traditionellen Zubereitungen hinaus lassen sich Weißkohl, Rotkohl und Wirsing sehr vielseitig verwenden. Für einen Salat schneidet man Weiß- oder Rotkohl in möglichst feine Streifen und vermengt diese in einer Schüssel gut mit Salz. Mehrminütiges Kneten macht den Kohl weicher und saftiger. Zuletzt fügt man Apfel- oder Weinessig, Öl, Kümmel und Pfeffer hinzu und lässt den Salat vor dem Servieren im Kühlschrank ziehen. Das Fermentieren von Weißkohl zu Sauerkraut sicherte in der kalten Jahreszeit die Versorgung mit Vitamin C (mehr dazu unter https://www.consumer.bz.it/de/wie-kann-man-gemuese-selbst-fermentieren).
Ein wunderbar farbiges Pesto erhält man, wenn man klein geschnittene rohe Rotkohlblätter mit etwas Olivenöl, Knoblauch, gerösteten Nüssen, Parmesan und Salz püriert.
Auch als Ofengemüse eignet sich Kohl: dafür schneidet man ihn in fingerdicke Scheiben, mariniert diese in einer Mischung aus Olivenöl, Balsamicoessig und Gewürzen und gart sie im Backrohr.
Kohlrouladen bereitet man aus in Wasser blanchierten Kohlblättern und einer Fülle aus Gemüse, Pilzen, Getreide oder Hackfleisch zu.
Nicht zuletzt erfreut sich der Magen in der kalten Jahreszeit an wärmenden Suppen und Eintöpfen.

Ein einfacher Trick: mit etwas Zitronensaft, Wein oder einem säuerlichen Apfel bleiben die roten Farbtöne des Rotkohls besser erhalten, mit etwas Zucker die blauen.

 

 

23. Jahrestreffen Verbrauchervereine – Regionen
Künstliche Intelligenz: Ethik, Chancen und Risiken

Ende 2025 fand in Ravenna das 23. Jahrestreffen des Nationalen Verbraucherbeirats (CNCU) und der Regionen statt. Die Veranstaltung war in diesem Jahr dem Thema „Künstliche Intelligenz: Ethik, Chancen und Risiken“ gewidmet. Im Abschlussdokument wurden die Leitlinien für eine Charta der algorethischen Rechte unterzeichnet.

Die Veranstaltung hat einen konstruktiven Dialog zwischen den Verbraucherverbänden (darunter auch die VZS), den Institutionen und den digitalen Experten über die Perspektiven der Künstlichen Intelligenz in Italien gefördert. Die Diskussion konzentrierte sich auf die Umsetzung des nationalen Gesetzes Nr. 132/2025 zur künstlichen Intelligenz (https://www.normattiva.it/uri-res/N2Ls?urn:nir:stato:legge:2025;132), den Vorschlag einer Charta der algorethischen Rechte und die Definition eines öffentlichen Governance-Modells, das Ethik, Sicherheit und Transparenz in intelligenten Systemen gewährleisten soll.

Weitere Informationen sind verfügbar unter https://www.consumer.bz.it/de/23-jahrestreffen-verbrauchervereine-regionen-2025.

 

 

Die Schattenseiten der Lachszucht

Die deutsche Verbraucherschutzorganisation foodwatch hat im Herbst 2025 eine Undercover-Recherche in Schottlands Lachs-Farmen durchgeführt. Die Berichte darüber zeigen die Schattenseiten der Lachszucht auf: 50.000 bis 100.000 Lachse teilen sich den Raum in einem der großen runden Netzgehege in den öffentlichen Gewässern unweit der Küste. Solch intensive Aquakulturen verursachen ähnliche Probleme wie die Massentierhaltung an Land. Große Mengen an Exkrementen sinken gemeinsam mit den Futterresten auf den Meeresboden. Die Gewässer werden überdüngt, der Sauerstoffgehalt im Wasser sinkt, andere Meerestiere sterben. Doch das akuteste Problem in der Lachszucht ist der Befall der Fische durch die Lachslaus. Diese Parasiten fressen schmerzhafte Löcher in die Haut der Fische, wodurch sie anfällig für Bakterienbefall und Infektionen werden. Statistiken und Recherchen zufolge stirbt in Schottland rund ein Drittel der Zuchtlachse vorzeitig in der Produktion. Um den Lausbefall in Schach zu halten, setzen die Produzenten Medikamente und Insektizide ein. Gegen Bakterienbefall werden zudem Antibiotika eingesetzt.

Der Kauf von Wildlachs ist nicht wirklich eine Alternative zum Zuchtlachs. Die europäischen Wildlachspopulationen sind bereits zu stark genutzt und teilweise überfischt, auch sind sie durch die räumliche Nähe zu Aquakulturen und den dort verbreiteten Parasiten und Krankheiten gefährdet.

Den Problemen in der Lachszucht lässt sich folglich wohl nur durch einen geringeren Konsum in adäquater Weise begegnen.

 

 

Neue Betrugsmasche auf WhatsApp:
Was hinter dem GhostPairing steckt und wie Verbraucher sich schützen können

Sicherheitsexperten des IT-Sicherheitsunternehmens „Gen Digital“ haben eine besonders raffinierte Social-Engineering-Methode identifiziert, die unter dem Namen GhostPairing bekannt ist. Sie ermöglicht es Kriminellen, WhatsApp-Konten auszuspähen, ohne die Ende-zu-Ende-Verschlüsselung der Plattform zu umgehen.

Im Mittelpunkt des Angriffs steht eine eigentlich legitime Funktion von WhatsApp: die „Verknüpften Geräte“. Durch gezielte Täuschung bringen Betrüger ihre Opfer dazu, ein zusätzliches Gerät zu autorisieren, das in Wirklichkeit vom Angreifer kontrolliert wird. Der Zugriff bleibt für die Betroffenen unbemerkt, während die Täter Nachrichten mitlesen, Sprachnachrichten abhören, Fotos und Videos herunterladen und sogar Nachrichten im Namen des Kontoinhabers versenden können.

Der Betrug beginnt in der Regel mit einer Nachricht von einem bekannten Kontakt, dessen Konto bereits kompromittiert wurde. Kurze, vertraulich formulierte Texte wie „Ich habe gerade ein Foto von dir gefunden“ in Kombination mit einem Link senken die Hemmschwelle zum Anklicken. Der Link führt jedoch nicht zu einem echten sozialen Netzwerk, sondern zu einer täuschend echt gestalteten Webseite, die Facebook imitiert und eine angebliche „Identitätsprüfung“ verlangt. Tatsächlich dient dieser Schritt dazu, die Kopplung eines neuen WhatsApp-Geräts über einen numerischen Code einzuleiten.

Zum Schutz vor GhostPairing sollten Verbraucher:innen grundsätzlich misstrauisch gegenüber externen Webseiten sein, die dazu auffordern, WhatsApp-Codes einzugeben oder Geräte zu verknüpfen.
Abschließend ist es ratsam, regelmäßig den Menüpunkt „Einstellungen > Verknüpfte Geräte“ in WhatsApp zu überprüfen und verdächtige Geräte umgehend zu entfernen.

 

 

Die Junkfood-Werbefalle

„Junkfood“ (engl. junk = Abfall, Mist), das sind hochverarbeitete industriell hergestellte Lebensmittel mit hohem Energie-, Zucker-, Fett- oder Salzgehalt. Seit einigen Jahren stehen hochverarbeitete Lebensmittel im Verdacht, die Entstehung von Übergewicht, Typ-2-Diabetes, Herz-Kreislauf-Erkrankungen und Krebs zu fördern, Darmflora, Gehirn und Psyche zu beeinflussen und sogar süchtig zu machen.

Die Hersteller von Junkfood nehmen gerade Kinder und Jugendliche ganz gezielt ins Visier. Einer Recherche von foodwatch vom September 2025 zufolge setzen Lebensmittelkonzerne zunehmend auf Videospiele wie Minecraft oder Fortnite sowie auf Online-Spieleplattformen wie Roblox. Die Unternehmen platzieren Werbespots direkt im Spiel (so genannte „in-game ads“), entwickeln eigene Spielwelten oder kooperieren mit beliebten Streamern, welche in ihren Streams Chips, Energy Drinks oder Süßwaren bewerben.

Mit dem Sport-Sponsoring verfolgen Lebensmittelkonzerne eine weitere perfide Strategie: dank der Verbindung zu großen Sportveranstaltungen bzw. Spitzensportler:innen präsentieren sie ihre Produkte als Symbole für Sportlichkeit, Gesundheit und Erfolg. So unterstützt die Coca Cola Company schon seit 1928 jede Ausgabe der Olympischen Spiele, so auch die Winterspiele 2026 in Mailand und Cortina als „weltweiter Olympischer und Paralympischer Partner“. Eine Untersuchung des renommierten British Medical Journal (BMJ), die im Juli 2025 veröffentlicht wurde, hat in Großbritannien 95 aktuelle „Partnerschaften“ zwischen Lebensmittelunternehmen, welche fett-, salz- oder zuckerhaltige Produkte verkaufen, und Spitzenathlet:innen, Teams und Organisationen ermittelt.

 

 

 

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