Verbrauchertelegramm März/April 2026

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Mitteilungsblatt der Verbraucherzentrale Südtirol
Beilage zur Ausgabe Nr. 18/25

Die Papierversion des Verbrauchertelegramms wird allen Mitgliedern monatlich kostenlos per Post zugeschickt und steht im PDF-Format zum Download zur Verfügung. Die nachfolgenden Kurznachrichten sind ein Auszug aus der vollständigen Version.

 


 

Sozialbonus 2026: Höhere Einkommensgrenzen für Strom- und Gasbonus, neuer Müllsozialbonus sowie ein außerordentlicher Bonus von 115 Euro vorgesehen

Familien in wirtschaftlich schwierigen Lagen haben Anrecht auf eine Unterstützung durch den Staat, um die Kosten für Strom bzw. Gas und nun auch um die Müllgebühr (TARI) zu verringern. Die Neuheit: Ab dem 1. Jänner 2026 wurde der neue Müllsozialbonus (Bonus Sociale Rifiuti) eingeführt und gleichzeitig die Einkommensgrenze (der sogenannte ISEE-Wert) für die staatlichen Energie-Sozialboni (Strom und Gas) erhöht. Es wurde auch ein außerordentlicher Bonus von 115 Euro – jedoch nur für Haushalte unterhalb der Einkommensgrenze und nur für 2026 vorgesehen. Dafür muss aber zuerst das Dekret Ende April in ein Gesetz umgewandelt werden.

Ab Anfang 2026 gelten daher folgende neue Einkommensgrenzen für die Sozialboni:

  • 9.796 Euro (2025 lag die Einkommensgrenze bei 9.530 Euro)
  • 20.000 Euro für Familien mit über 4 zu Lasten lebenden Kindern (keine Erhöhung im Vergleich zu 2025)

Die VZS erinnert: Für die staatlichen Energie-Sozialboni (Strom und Gas) sowie für den Müllsozialbonus genügt die Vorlage der ISEE/DSU-Bescheinigung. DSU steht für Dichiarazione Sostitutiva Unica (Einheitliche Ersatzerklärung). Sie kann bei einem Patronat, bei einem Steuerbeistandszentrum, direkt bei der zuständigen Gemeinde oder beim INPS (am Schalter oder online) eingereicht werden. Bei Vorliegen einer gültigen ISEE-Bescheinigung wird der Bonus vom jeweiligen Versorgungsunternehmen automatisch auf die Rechnung für den betreffenden Zeitraum angewandt, ohne dass die Kund:innen dies gesondert beantragen müssen. Der Bonus wird für 12 Monate anerkannt, so dass nach einem Jahr eine neue DSU-Erklärung eingereicht werden muss.

 

 

Was ist Mikrobiom-Fasten?

Mikrobiom-Fasten, entwickelt von der deutschen Mikrobiom-Expertin Prof. Axt-Gadermann, geht von der Erkenntnis aus, dass gezielte Fastenintervalle der Darmflora gut tun, und hat ein gesundes Darm-Mikrobiom zum Ziel. Jede Person kann dabei die Fastendauer und -häufigkeit an die individuellen Bedürfnisse anpassen. Möglich sind sowohl zirkadiane (z.B. täglich acht Stunden mit Nahrungsaufnahme und 16 Stunden Fasten) als auch wöchentliche Rhythmen (z.B. ein bis zwei Fastentage pro Woche) als auch eine mehrtägige Fastenperiode.

Am Beginn einer klassischen Heilfastenkur wird häufig eine Darmreinigung empfohlen. Beim Mikrobiom-Fasten wird davon jedoch abgeraten, da eine solche Darmreinigung gesundheitsförderliche Darmbakterien wie Laktobazillen in großer Zahl ausspüle und die Zusammensetzung des Darm-Mikrobioms monatelang zugunsten jener Bakterien verändern könne, die Übergewicht und Entzündungen fördern.

Beim Mikrobiom-Fasten ist außerdem auch ein moderater Kaffeekonsum erlaubt, ja sogar erwünscht – mit Verweis auf die zahlreichen gesundheitsfördernden Eigenschaften des Kaffees und seine Wirkung auf die Autophagie.

Weitere Empfehlungen im Rahmen des Mikrobiom-Fastens betreffen präbiotische Ballaststoffe, bestimmte Pflanzenöle, Nahrungsmittel, welche die Autophagieprozesse aktivieren, sowie den vollständigen Verzicht auf künstliche Süßstoffe. Eine ballaststoffreiche, vielseitige Ernährung fördere das Darm-Mikrobiom. Inulin beispielsweise, von Natur aus in Lauch, Knoblauch, Zwiebel, Spargel, Artischocke, Schwarzwurzel und Chicorée enthalten, fördert das Wachstum und die Aktivität der Bifidobakterien im Dickdarm. Olivenöl, Raps-, Walnuss- und Leinöl fördern die Sättigung, ohne den Fastenstoffwechsel zu stören, und hemmen Entzündungen. Daher sind diese Öle ideal für das Mikrobiom-Fasten. Mittels Autophagie bauen die Zellen fehlerhafte oder nicht mehr benötigte Zellbestandteile ab. Des Weiteren regen Nahrungsmittel wie Kaffee, Grüntee, Erdnüsse, Kürbiskerne, Olivenöl, Chili und Kurkuma die Autophagie an.

 

 

Letzte Chance: Auch Lebensmittel aus neuer Gentechnik müssen streng geprüft und gekennzeichnet werden!

Die Kommission, der Rat und das Parlament der EU wollen die neuen gentechnischen Verfahren fast vollständig liberalisieren. Für die Verbraucher:innen stehen Transparenz, Wahlfreiheit und die gentechnikfreie Lebensmittelproduktion auf dem Spiel. Die Verbraucherzentralen rufen zur Teilnahme an einer Eilaktion auf.

Voraussichtlich Ende April 2026 wird das Europäische Parlament über den Verordnungsentwurf (VO (EU) 2017/625) über Pflanzen, Lebens- und Futtermittel, die mit neuen gentechnischen Verfahren gewonnen werden, abstimmen. Sofern eine Mehrheit der Abgeordneten dafür ist, wird die neue Verordnung im Amtsblatt der EU veröffentlicht werden und 20 Tage später in Kraft treten. Die enthaltenen Bestimmungen werden nach einer Übergangsfrist von zwei Jahren wirksam.

Für Umwelt- und Verbraucherschutzorganisationen sowie Bio-Verbände sind diese Bestimmungen inakzeptabel. Denn sie markieren das Ende von Transparenz und Wahlfreiheit in Zusammenhang mit gentechnisch veränderten Nahrungsmitteln sowie eine Missachtung des Vorsorgeprinzips. Mit der neuen Verordnung würden die neuen gentechnischen Verfahren (NGT = New Genomic Techniques) nahezu vollständig liberalisiert, ja dereguliert: für die allermeisten NGT-Pflanzen sowie die daraus hergestellten Lebens- und Futtermittel wären zukünftig weder ein Zulassungsverfahren noch eine Risikoprüfung noch eine Kennzeichnung erforderlich.

Um die Deregulierung der neuen gentechnischen Verfahren in letzter Minute doch noch zu verhindern, hat ein breites Bündnis von Organisationen europaweit eine Eilaktion gestartet. Die nationalen Verbraucherverbände Adiconsum, Adoc, Adusbef, Assoutenti, Codacons, Codici, Confconsumatori, Federconsumatori, Lega Consumatori, Movimento Consumatori e Movimento Difesa del Cittadino und die Verbraucherzentrale Südtirol unterstützen die E-Mail-Aktion und laden die Verbraucher:innen ein, sich zahlreich an der Aktion zu beteiligen.

Mit wenigen Klicks können Bürger:innen eine vorformulierte E-Mail an die Abgeordneten im Europäischen Parlament adressieren und sie dazu auffordern, gegen die neue Verordnung zu stimmen.

Hier geht es zur Eilaktion: https://www.ig-saatgut.de/

 

 

Sanierung einer Immobilie
Der Steuerleitfaden 2026 der VZS

Die Verbraucherzentrale Südtirol stellt den Verbraucher:innen den aktualisierten Steuerleitfaden zur Verfügung, damit sie sich im “Wirrwarr” der Steuervorschriften einen besseren Überblick über die verschiedenen Möglichkeiten bei den staatlich vorgesehenen Steuerabzügen für Sanierungsarbeiten an Immobilien verschaffen können. Darin enthalten sind alle wichtigen Informationen und fachliche Erläuterungen für Verbraucher:innen, die diese Steuervergünstigungen in Anspruch nehmen möchten.

Seit mehreren Jahren verfasst und aktualisiert die VZS diesen Steuerleitfaden, da sich die Steuervorschriften von Jahr zu Jahr entsprechend den neuen Bestimmungen des Haushaltsgesetzes (Haushaltsgesetz 2026 – Nr. Gesetz Nr. 199 vom 30.12.2025) ändern.

Diese Broschüre soll Verbraucher:innen eine Orientierung bieten, indem sie die wichtigsten Informationen zusammenfasst und zugleich wesentliche, leicht verständliche fachliche Erläuterungen für all jene bereitstellt, die die vorgesehenen Steuervergünstigungen in Anspruch nehmen möchten.

Der Steuerleitfaden ist online (unter folgendem Link https://www.consumer.bz.it/de/steuerleitfaden) sowie am Hauptsitz der Verbraucherzentrale Südtirol in Bozen, bei den Außenstellen und beim Verbrauchermobil kostenlos erhältlich.

 

 

Mogelpackung des Jahres 2025: wer hat am meisten getrickst?

Mogelpackungen täuschen eine größere Füllmenge vor, als sie in Wirklichkeit enthalten. Verbraucherschutz­organisationen weisen in diesem Zusammenhang regelmäßig auf die Praxis der versteckten Preiserhöhung hin: indem Hersteller bei gleichbleibender Packungsgröße die Füllmenge verringern, können sie Preiserhöhungen verschleiern.

Zur Mogelpackung des Jahres 2025 hat die Verbraucherzentrale Hamburg im Januar 2026 nach einem eindeutigen Verbrauchervotum die „Milka Alpenmilch” Schokolade des US-amerikanischen Lebensmittelkonzerns Mondelez (ehemals Kraft Foods) gekürt. Im Juli 2025 war schon der Goldene Windbeutel der deutschen Verbraucherschutzorganisation foodwatch für die dreisteste Werbelüge des Jahres an die Milka Alpenmilch gegangen. Denn Anfang 2025 sank die Füllmenge der Schokoladentafel bei nahezu unveränderter Verpackung von 100 auf 90 Gramm, der Preis dagegen sprang in Deutschland von 1,49 Euro auf 1,99 Euro. Bezogen auf den Grundpreis für ein Kilogramm entsprach das einer versteckten Preiserhöhung von 48 Prozent.

Dank der beiden „Auszeichnungen“ ist die Milka Alpenmilch DAS Musterbeispiel schlechthin für Shrinkflation (englisch shrink für schrumpfen) in der Lebensmittelindustrie geworden. Gemeint ist damit das heimliche Verkleinern der Menge mittels Mogelpackung bei gleich bleibendem oder sogar höherem Preis.

EU-weit werden Mogelpackungen ab dem 1. Januar 2030 aber Geschichte sein. Laut der neuen EU-Verpackungsverordnung (VO (EU) 2025/40 vom 19.12.2024) müssen dann Gewicht und Volumen von Verpackungen auf das erforderliche Mindestmaß reduziert sein.

 

 

Strom sparen im Haushalt: Einfache Maßnahmen gegen das Risiko steigender Energiekosten

Angesichts der zu erwartenden Preissteigerungen beim Strom lohnt es sich für Haushalte mehr denn je, den eigenen Energieverbrauch genauer unter die Lupe zu nehmen.

Bereits mit einfachen Maßnahmen lässt sich der Stromverbrauch deutlich senken – oft ganz ohne Komfortverlust:

  • Waschmaschine und Geschirrspüler nur voll beladen einschalten
  • Energiesparende Beleuchtung verwenden und Licht beim Verlassen eines Raumes ausschalten
  • Kühl- und Gefriergeräte möglichst an einem kühlen Standort aufstellen
  • Beim Kochen Deckel verwenden und die Restwärme von Kochfeld und Backofen nutzen
  • Beim Kauf neuer Geräte auf eine hohe Energieeffizienzklasse achten

Die VZS bietet kostenlose Informationen und Strommessgeräte

  • Auf unserer Webseite stehen eine Reihe von kostenlosen Informationsblättern zum Thema Stromverbrauch und Stromsparen zur Verfügung. Wer den Stromverbrauch einzelner Geräte genauer überprüfen möchte, kann zudem kostenlos ein Strommessgerät (telefonische Reservierung erforderlich) ausleihen. Damit lassen sich sogenannte Stromfresser im Haushalt leichter identifizieren.
  • Für Fragen steht außerdem ein kostenloser Energieberatungsdienst, jeweils montags von 9–12 Uhr und von 14–17 Uhr telefonisch unter 0471 301430, zur Verfügung.
  • Im Rahmen des Pilotprojekts „SÜDTIROL SANIERT – Gut beraten bauen und sanieren“ können nun Fragen unter anderem zur Energieeinsparung zudem telefonisch, online oder per E-Mail auch über das Online-Portal gebucht werden: https://outlook.office.com/book/AFBd@scientificnet.onmicrosoft.com/?ismsaljsauthenabled=true

 

 

Weltwassertag am 22. März: Wasser ist kostbar – bewusst sparen lohnt sich

Am 22. März erinnert der von den Vereinten Nationen 1992 ins Leben gerufene Weltwassertag an die Bedeutung von Wasser als Grundlage allen Lebens.

Im Durchschnitt verbraucht jede Person rund 240 Liter Trinkwasser pro Tag – der Großteil davon für Körperpflege, Toilettenspülung und Haushalt. Dabei lässt sich mit einfachen Maßnahmen viel erreichen: Duschen statt baden, Wasser beim Zähneputzen abdrehen, Wasch- und Spülmaschinen nur voll beladen nutzen oder tropfende Wasserhähne rasch reparieren. Ohne Komfortverlust können so täglich rund 40 Liter pro Person eingespart werden.

Auch die Nutzung von Regenwasser – etwa für Gartenbewässerung, Reinigungsarbeiten oder die Toilettenspülung – kann den Trinkwasserverbrauch deutlich reduzieren.

Neben dem direkten Verbrauch spielt auch das indirekt genutzte Wasser eine nicht zu unterschätzende Rolle. Gemeint ist jene Wassermenge, die entlang der gesamten Produktionskette von Waren und Dienstleistungen benötigt wird, noch bevor diese bei den Verbraucher:innen ankommen. Dieses in Lebensmitteln, Kleidung oder anderen Konsumgütern „versteckte“ Wasser wird als virtuelles Wasser bezeichnet. Wer bewusst einkauft, langlebige Produkte wählt und Ressourcen schont – beispielsweise durch den Kauf regionaler und saisonaler Lebensmittel, einen reduzierten Fleischkonsum, die Vermeidung von Lebensmittelverschwendung oder die Nutzung von Secondhand-Produkten – leistet somit ebenfalls einen wichtigen Beitrag zum Wasserschutz.

 

 

Vodafone wurde von Fastweb übernommen – was ändert sich für Verbraucher?

Seit 1. Januar 2026 sind Fastweb S.p.A. und Vodafone Italia S.p.A. rechtlich zu einem Unternehmen verschmolzen. Die Marke Vodafone bleibt bestehen, ebenso alle bestehenden Tarife und Vertragsbedingungen für ehemalige Vodafone-Kund:innen. Änderungen würden – wie gesetzlich vorgesehen – rechtzeitig und schriftlich angekündigt. Auch Kundenservice, Apps und Websites von Vodafone bleiben nutzbar.

Neu ist lediglich, dass Fastweb S.p.A. nun für die Verarbeitung personenbezogener Daten verantwortlich ist. Bestehende Einwilligungen und Datenschutzeinstellungen behalten ihre Gültigkeit. Bei Fragen zum Datenschutz können sich Verbraucher:innen an das Datenschutzbüro von Fastweb wenden (z. B. privacy@fastweb.it).

Bei unerwarteten Anrufen, SMS oder E-Mails mit angeblichen Tarifwechsel- oder Sonderangeboten sollte man vorsichtig sein und Informationen stets direkt über den offiziellen Kundenservice prüfen.

 

 

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