Verbrauchertelegramm Mai/Juni 2026

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Mitteilungsblatt der Verbraucherzentrale Südtirol
Beilage zur Ausgabe Nr. 34/41

Die Papierversion des Verbrauchertelegramms wird allen Mitgliedern monatlich kostenlos per Post zugeschickt und steht im PDF-Format zum Download zur Verfügung. Die nachfolgenden Kurznachrichten sind ein Auszug aus der vollständigen Version.

 

 

 

Ab 19. Juni: Schluss mit Telemarketing für Strom und Gas
VZS: Ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung – dennoch ist weiterhin Vorsicht geboten

Ab 19. Juni, also, sechzig Tage nach Inkrafttreten des sogenannten „Dl Bollette“ (zu deutsch: Dekret für Energie-Rechnungen) sind telefonische Werbeanrufe sowie Werbenachrichten zum Abschluss von Strom- und Gasverträgen verboten.

Was sich für Verbraucher konkret ändert

  • Werbeanrufe und Nachrichten zu Strom- und Gasangeboten sind nur noch erlaubt, wenn eine ausdrückliche vorherige Zustimmung vorliegt;
  • Verbraucher müssen nicht mehr selbst nachweisen, dass sie ohne Einwilligung kontaktiert wurden;
  • Angebote müssen über transparente und nachvollziehbare Kanäle erfolgen – oder auf ausdrückliche Anfrage des Verbrauchers;
  • unerwünschter telefonischer Verkaufsdruck dürfte deutlich zurückgehen.

 

Auch nach Inkrafttreten der neuen Regelung ist noch Vorsicht geboten:

  • Keine Zustimmung für Marketingzwecke erteilen (zuvor erteilte Zustimmungen können durch die Eintragung der eigenen Telefonnummer im Register der Einsprüche - www.registrodelleopposizioni.it - widerrufen werden).
  • Keine persönlichen Daten oder Codes (z. B. POD oder PDR) weiter geben.
  • Im Zweifelsfall immer besser nachfragen: Name, Unternehmen und Grund des Anrufs.
  • Entscheidungen (sowie Unterschriften) nicht unter Druck sondern bewusst treffen.
  • Angebote selbst über offizielle Kanäle, etwa über die Webseiten der Anbieter, das ARERA-Portal oder Verbraucherverbände vergleichen.
  • Rechnungen, sollen regelmäßig geprüft werden - insbesondere der „scontrino dell’energia“.
  • Vertrag regelmäßig auf unverlangte Vertragsänderungen kontrollieren.
  • Verdächtige oder unlautere Praktiken umgehend den zuständigen Behörden oder der VZS melden.

 

 

Ab August 2026: Elektronische Identitätskarte (CIE) wird Pflicht
VZS: als kostenlose digitale Identität nutzbar – Organspende-Vorlieben erklären
LR Messner: „Wir brauchen jede Spende“

Mit 3. August 2026 verliert die klassische Papier-Identitätskarte ihre Gültigkeit, und es wird verpflichtend, eine elektronische Identitätskarte (Carta d’Identità Elettronica – CIE) zu besitzen. Die gesetzliche Grundlage für diese Umstellung bildet der EU-Verordnungsrahmen 2019/1157, der höhere Sicherheitsstandards für Personaldokumente innerhalb der Europäischen Union vorsieht.

Die CIE kann beim Einwohnermeldeamt der eigenen Gemeinde beantragt werden.

Erforderlich sind:

  • ein aktuelles Passbild,
  • die alte Identitätskarte,
  • die Steuernummer (Codice Fiscale).

Nach der Terminvereinbarung übernimmt die Gemeindeverwaltung die Identitätsprüfung und übermittelt die Daten für die Herstellung des neuen Dokuments.

Die neue elektronische Identitätskarte dient auch als digitale Identität
Über die offizielle CIEID-App oder entsprechende Funktionen („Entra con CIE“) kann die Karte als Schlüssel für digitale öffentliche Dienste verwendet werden – ganz ähnlich wie beim SPID-System, jedoch direkt mit dem staatlichen Ausweis. Diese digitale Nutzung ist kostenfrei und ohne zusätzliche Provider möglich.

Organspende-Erklärung – freiwillige Entscheidung bei der CIE-Beantragung
Im Rahmen der Erneuerung der Identitätskarte ist es möglich, die Erklärung zur Organspende abzugeben. Aktuell haben rund 150.000 Südtiroler:innen und damit gut 66 % der Wohnbevölkerung, die eine Erklärung abgegeben haben, sich für eine Organspende entschieden. So Landesrat für Gesundheitsvorsorge und Gesundheit Hubert Messner: „Wir brauchen jede einzelne Spende.“

 

 

Machen Kollagenpräparate schön(er)?

Einer Metaanalyse aus 2025 (Myung und Park 2025) zufolge, welche die Ergebnisse von 23 einzelnen klinischen Studien auswertete, zeigten lediglich jene Studien, die von Pharmaunternehmen finanziert worden waren, eine positive Wirkung der Kollagenpräparate auf Falten, Elastizität und Feuchtigkeit der Haut. Unabhängige Studien ohne Finanzierung durch Pharmaunternehmen konnten jedoch keine Wirkung von Kollagen auf die Hautalterung nachweisen.

Um eine wahrnehmbare Verbesserung der Hautqualität zu erreichen, müsste man laut der Wiener Fachärztin für Dermatologie Kerstin Ortlecher täglich 10 bis 40 Gramm Kollagen einnehmen, gängige Nahrungsergänzungsmittel würden jedoch nur drei Gramm pro Ampulle enthalten. Andere Faktoren wie Sonnen- und UV-Schutz, ausreichend Schlaf, Verzicht auf Rauchen und hohen Zuckerkonsum dagegen könnten die Hautalterung effektiv verzögern.
Der Effekt von Kollagenpräparaten auf die Haut ist also fraglich, der Effekt auf die Geldbörse aber in jedem Fall groß. Laut Stiftung Warentest, die 2022 Schönheitsdrinks mit Kollagen beziehungsweise Hyaluronsäure getestet hat, waren für das teuerste Produkt im Test 3,95 Euro für die Tagesration und somit 1.442 Euro im Jahr zu berappen. Immerhin 321 Euro jährlich waren es für das günstigste Produkt im Test, bei 0,88 Euro für die Tagesration.

Das in Europa eingesetzte Kollagen wird übrigens aus Schlachtabfällen wie Schweineschwarte, Rinderspalt oder Sehnen von Rindern, Schweinen und Hühnern gewonnen, ein Teil auch aus Fischhaut und Fischschuppen. Produkte mit Kollagen könnten daher allergische Reaktionen auslösen.

Laut der EU-Health-Claims-Verordnung müssen auch für Schönheitsprodukte gesundheitsbezogene Werbeaussagen behördlich genehmigt werden. Aussagen wie „für ein strafferes Hautbild“, „ernährt die Haut“, „Hautlifting“ oder „Anti-Aging“ sind aufgrund mangelnder wissenschaftlicher Beweise bis heute nicht für kollagenhaltige Nahrungsmittel und Nahrungsergänzungsmittel zugelassen.

 

 

Digitaler Unfallbericht ab April 2026:
Keine Panik, Papierversion weiterhin gültig

Ab 8. April 2026 müssen die Italienischen Versicherer den europäischen Unfallbericht (Constatazione amichevole – kurz CAI) nun auch digital über ihre App oder auf der Website anbieten. Wichtig: Unterschreiben Sie nur bei vollem Einvernehmen – sonst separaten Bericht erstellen!

Vor- und Nachteile im Überblick
Zu den Vorteilen zählen die schnellere automatische Übermittlung der Daten an die Versicherungsgesellschaften, integrierte Tools für Skizzen und Fotos sowie die Möglichkeit, den Bericht direkt als PDF herunterzuladen und zu speichern.

Nachteile ergeben sich aus der Abhängigkeit von Smartphone, stabiler Internetverbindung und Identifikationsmitteln, wie SPID (digitale Identität) und CIE (elektronische Identität), die es zur Unterzeichnung des Berichts benötigt. Zudem kann die Bedienung für Ältere oder digital weniger affine Verbraucher:innen wesentlich erschwert sein.

Ablauf in der App: wie funktioniert es?

  • App der Versicherung öffnen, „CAI digitale“ auswählen (Polizzen-, Fahrzeug- und Fahrer:innen-daten bereithalten).
  • Unfalldaten eingeben: Datum, Ort, Uhrzeit.
  • Dynamik beschreiben, Skizze hinzufügen (digitales Modell).
  • Fotos der Schäden anhängen bzw. hochladen.
  • Gemeinsame elektronische Signatur via SPID oder CIE.
  • Abschicken; Bericht als PDF herunterladen.

Die Papierversion des Unfallberichts bleibt vollständig gültig und kann parallel zur digitalen Variante genutzt werden. Die Unterschrift sollte nach wie vor nur erfolgen, wenn man mit allen Angaben einverstanden ist – andernfalls sollte ein separater Bericht ausgefüllt werden. Während der digitale Bericht automatisch an die eigene Versicherung übermittelt wird, ist die papierbasierte Version innerhalb von 3 Tagen der eigenen Versicherung auszuhändigen.

Wie es nach der Meldung an die eigene Versicherung weitergeht erfahren Sie unter: https://www.consumer.bz.it/de/digitaler-unfallbericht-ab-april-2026-keine-panik-papierversion-weiterhin-gueltig

 

 

Kostenlose Erstberatung in Erbschaftsfragen sehr beliebt
Über 570 Personen haben im letzten Jahr das Abkommen zwischen VZS und Notariatskammer Bozen in Anspruch genommen

Seit 2012 gibt es für die Bürger:innen die Möglichkeit, eine kostenlose Erstberatung durch einen Notar zu erhalten. Möglich ist dies dank einem Abkommen, das die VZS und die Notariatskammer Bozen unterzeichnet haben.

Die von allen Notaren auf Landesebene angebotene Erstberatung befasst sich beispielsweise mit der Erläuterung der einzelnen Testamentarten, der Hilfe bei der Verfassung oder Kontrolle eines eigenhändigen Testaments, der gesetzliche Erbfolge, den Pflichterbteilen oder den Schenkungen. Auch können sich die Verbraucher:innen über die steuerlichen Aspekte in der Erbfolge informieren.

Um in den Genuss der kostenlosen Erstberatung zu kommen, muss unter Bezug auf das „Abkommen zwischen Verbraucherzentrale Südtirol und Notariatskammer Bozen“ eine Terminvormerkung bei einem Notar der Notarkammer des Landes vorgenommen werden.

Auf der Homepage der VZS können unter „Wegweiser der Notariatskammer“ die aktuellsten Leitfäden aus der Reihe „Wegweiser für die Bürger“ abgerufen werden.

 

 

Gefälschte Online-Bewertungen:
Erste gesetzliche Regelung tritt ingefäl Kraft
VZS: Mehr Transparenz für Verbraucher:innen

Seit Anfang April 2026 gibt es erstmals klare Regeln für Online-Bewertungen in den Bereichen Tourismus und Gastronomie. Die Bestimmungen sind im jährlichen KMU-Gesetz (Kleine und Mittlere Unternehmen) enthalten und sollen gegen irreführende und gefälschte Bewertungen vorgehen.

Bewertungen gelten als zulässig, wenn sie:

  • innerhalb von 30 Tagen nach der Nutzung eines Produkts oder der Inanspruchnahme einer Dienstleistung abgegeben werden;
  • von Personen stammen, die die Dienstleistung bzw. das Produkt persönlich genutzt haben;
  • nicht im Austausch für Rabatte, Vorteile oder andere Gegenleistungen des Anbieters erfolgen;
  • mit einem entsprechenden Zahlungsnachweis (z. B. Rechnung) belegt werden können.

Darüber hinaus gilt:

  • Bewertungen verlieren nach zwei Jahren ab ihrer Veröffentlichung ihre Gültigkeit;
  • der Kauf und Verkauf von Online-Bewertungen ist verboten.

Die Marktaufsichtsbehörde (AGCM) überwacht die Einhaltung dieser Vorschriften sowohl durch die Unternehmen als auch durch die Verbraucher:innen.

Die VZS empfiehlt, Online-Bewertungen weiterhin kritisch zu lesen und sich nach Möglichkeit mehrere Informationsquellen einzusehen, bevor eine Kaufentscheidung getroffen wird.

 

 

Aktion Seilbahnsommer 2026
Was muss ich tun, wenn ich den Aufkleber von meinem Südtirol Pass entfernt habe?

Kürzlich wurde die Aktion Seilbahnsommer 2026 vorgestellt. Wie bereits in den vergangenen Jahren erhalten auch heuer alle Inhaber eines Südtirol Pass bzw. eines südtirolmobil-Abos einen Preisnachlass von mindestens 30 % bei zahlreichen Lift- und Seilbahnunternehmen in Südtirol.

Um in den Genuss des vorgesehenen Preisnachlasses zu kommen, muss man Inhaber eines gültigen südtirolmobil-Abos sein (z. B. Südtirol Pass, Euregio Family Pass, abo+, 65+ oder entsprechendes Fixpreisabo). Zusätzlich braucht es entweder den Aufkleber auf dem Südtirol Pass oder einen digitalen Voucher.

    • Wer bereits in den Vorjahren einen Aufkleber erhalten hat, kann diesen weiterhin verwenden.
    • Wer noch keinen Aufkleber hat, oder den Aufkleber entfernt hat, kann sich online kostenlos den digitalen Voucher herunterladen: https://myportal.suedtirolmobil.info/seilbahnsommer-estate-in-funivia-2026.

Wichtig: An den Kassen der teilnehmenden Lift- und Seilbahnunternehmen muss neben dem gültigen südtirolmobil-Abo (mit Aufkleber bzw. Voucher) auch ein Ausweis vorgezeigt werden.

Weitere Informationen sind unter folgendem Link abrufbar: https://www.suedtirolmobil.info/de/seilbahnsommer-2026

 

 

Sind Aromazusätze für Trinkwasser empfehlenswert?

Für jede nur erdenkliche Geschmacksrichtung gibt es heute Brausewürfel (z.B. „waterdrop“), Aroma-Sirupe (z.B. „Zerup“) oder Aroma-Briefchen als Trinkwasserzusatz. Die meisten davon kalorienfrei und ohne Zucker, werden sie als gesunde und trendige Alternative sowohl zu zuckergesüßten Getränken als auch zum geschmacksneutralen Leitungswasser beworben.

Die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen (NRW) hat für einen Marktcheck neun solche Aromazusätze berücksichtigt.
Dabei fiel auf, dass beinahe alle Produkte künstliche Süßstoffe enthalten. Studienergebnisse weisen darauf hin, dass der regelmäßige Konsum von künstlichen Süßstoffen die menschliche Darmflora verändern und die Regulation des Blutzuckerspiegels (Risiko für Übergewicht und Typ-2-Diabetes) stören kann.

Künstlich hergestellt sind vermutlich auch einige der verwendeten Aromen, während die Bezeichnung „natürliches Aroma“ nur für die Gewinnung aus pflanzlichen, tierischen oder mikrobiologischen Rohstoffen steht, ohne über den genauen Ursprung zu informieren.

Trinkwasserzusätze können manchen Menschen dabei helfen, mehr Leitungswasser zu trinken, und anderen, weniger Erfrischungsgetränke in Einweg-Flaschen zu kaufen. Kalorienfreie künstliche Süßstoffe sind jedoch kein guter Zuckerersatz. Wenn überhaupt, sollte man sie nur gelegentlich und in geringen Mengen konsumieren. Eine natürliche Alternative sind frische Kräuter und/oder Früchte, die man kurz in einer Karaffe Wasser ziehen lässt. Es ist wichtig, die verwendete Trinkflasche oder Karaffe immer gründlich zu reinigen, um Verunreinigungen und Bakterienfilmen vorzubeugen.

 

 

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