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Mitteilungsblatt der Verbraucherzentrale Südtirol
Beilage zur Ausgabe Nr. 82/89
Die Papierversion des Verbrauchertelegramms wird allen Mitgliedern monatlich kostenlos per Post zugeschickt und steht im PDF-Format zum Download zur Verfügung. Die nachfolgenden Kurznachrichten sind ein Auszug aus der vollständigen Version.
Was ist die karnivore Ernährung?
Tiere, die sich hauptsächlich von Fleisch ernähren, und fleischfressende Pflanzen bezeichnet man als Karnivoren. Entsprechend ist die karnivore Ernährung (engl. Carnivore Diet) eine Ernährung, die kohlenhydrathaltige und pflanzliche Nahrungsmittel vom Teller verbannt und lediglich Fleisch einschließlich der Innereien, Fisch, Meeresfrüchte, Eier und – in der gemäßigten Form – laktosearme Milchprodukte gestattet. Wie die Paleo- oder Steinzeitdiät ist die karnivore Ernährung eine (extreme) Form der ketogenen Ernährung. Die Zufuhr jeglicher Kohlenhydrate wird mehr oder weniger stark, bis hin zum vollständigen Verzicht, eingeschränkt, zugunsten einer höheren Protein- und Fettaufnahme.
Aussagekräftige Studien zur karnivoren Ernährung, insbesondere Langzeitstudien, sind noch rar. Kurzfristig ist es tatsächlich möglich einen Gewichtsverlust zu erzielen. Langfristig könnten jedoch eher negative Folgen eintreten. Zahlreiche epidemiologische Studien belegen einen Zusammenhang zwischen einem hohen Verzehr von rotem Fleisch und einem höheren Risiko für Schlaganfall, koronare Herzerkrankung, Typ-2-Diabetes und bestimmte Krebserkrankungen. Langfristig fehlen zudem jene Vitamine und Mineralstoffe, die typischerweise in pflanzlichen Lebensmitteln enthalten sind.
Neues Energielabel für Wäschetrockner:
Mehr Durchblick beim Kauf und praktische Spartipps der VZS
für Alltag und Geldbörse
Seit Juli 2025 gibt es für Wäschetrockner ein neues EU-Energielabel. Damit soll für Verbraucher:innen klarer werden, wie viel Strom ein Gerät wirklich verbraucht. Die alten Plus-Klassen wie „A+++“ gibt es nicht mehr. Jetzt reicht die Skala von A (sehr sparsam) bis G (wenig effizient).
Tipps für sparsames Trocknen
- Trockner voll beladen: Nutzen Sie die Trommelkapazität aus – halbvolle Trockner verbrauchen fast gleich viel Strom wie volle.
- Richtiges Programm wählen: Vermeiden Sie „Übertrocknen“. Ein feuchtegesteuerter Trockner schaltet automatisch ab, sobald die Wäsche trocken ist – das spart Energie.
- Wäsche entwirren: Bevor Sie die Wäsche in den Trockner geben, gut ausschütteln. So trocknet sie schneller.
- Wäscheleine nutzen: Am günstigsten und umweltfreundlichsten ist es, die Wäsche im Freien zu trocknen. Das schont nicht nur die Stromrechnung, sondern auch die Umwelt.
- Neukauf gut überlegen: Wenn Ihr alter Trockner noch funktioniert und nur selten läuft, ist es meist nachhaltiger, ihn weiter zu nutzen. Eine Neuanschaffung spart zwar Strom, kostet aber auch Geld und Ressourcen für die Produktion.
- Auf die richtige Größe achten: Für einen 1–2 Personen-Haushalt genügt meist ein Trockner mit 7 kg Fassungsvermögen. Familien mit 3–4 Personen fahren mit 8 kg gut.
Wenn Brüssel über die Wurst streitet
Das Europäische Parlament hat beschlossen, dass künftig nur noch Produkte aus echtem Fleisch Bezeichnungen wie „Wurst“, „Schnitzel“ oder „Burger“ tragen dürfen. Begründung: Man wolle Konsument:innen vor Täuschung schützen. Doch liegt hier eine Täuschung vor?
Während dringende Fragen – etwa das Problem des Plastikmülls, die Einführung klarer und ehrlicher Gütesiegel, die Stärkung regionaler Wertschöpfung oder die realen Missstände in der Tierhaltung – liegen bleiben, beschäftigt man sich in Straßburg mit Wortspielen. Die EU debattiert über die Wurst, während diese echten Probleme weiter garen.
Niemand glaubt ernsthaft, dass ein „Veggie-Burger“ aus Rindfleisch besteht, denn normalerweise weisen eindeutige Bezeichnungen wie „Veggie“, „pflanzlich“ oder „plant-based“ auf die pflanzliche Herkunft der Zutaten hin.
Entscheidend ist, ob es der EU gelingt, eine vertrauenswürdige Grundlage für die Verbraucher:innen zu schaffen – durch klare Herkunftskennzeichnung, nachvollziehbare Standards und den Mut, sich den echten Herausforderungen zu stellen.
Für die Umsetzung dieser Bestimmung ist noch die Zustimmung der 27 EU-Staaten erforderlich.
Wer die Zukunft gestaltet, sollte nicht darüber streiten, wie man eine Wurst nennt, sondern ob wir sie als Verbraucher:innen guten Gewissens genießen können.
Was sich bei Überweisungen geändert hat: ab Oktober 2025 ist die EU-Instant-Payment-Verordnung in Kraft getreten
Mit der ab Oktober 2025 in Kraft getretenen EU-Verordnung 2024/886 wurden wichtige Neuerungen eingeführt, die Echtzeitüberweisungen für Verbraucher:innen sicherer und günstiger machen sollen. Gleichzeitig wurden Banken und Zahlungsdienstleister verpflichtet, zusätzliche Kontrollen durchzuführen.
Die wichtigsten sind folgende:
Mehr Sicherheit durch Namensprüfung
Banken und Zahlungsdienstleister werden verpflichtet, einen kostenlosen Service zur Namensprüfung anzubieten. Vor der Ausführung einer Echtzeitüberweisung kann überprüft werden, ob der eingegebene Empfängername mit dem tatsächlichen Kontoinhaber übereinstimmt. Gibt es Abweichungen – etwa bei einem angeblichen „Verkäufer“ – wird der Kunde gewarnt und die Überweisung kann abgebrochen werden.
Regelmäßige Sicherheitsprüfungen
Zusätzlich müssen Zahlungsdienstleister künftig täglich kontrollieren, ob ihre Kunden auf EU-Sanktionslisten stehen. Diese systematische Überprüfung soll verhindern, dass Geld in die falschen Hände gelangt.
Mehr Kontrolle für Verbraucher:innen
Ein weiterer Vorteil: Kund:innen können künftig eigene Höchstbeträge pro Tag oder pro Transaktion für Echtzeitüberweisungen festlegen.
Gebühren dürfen nicht höher sein
Schließlich schreibt die Verordnung vor, dass die Kosten für Echtzeitüberweisungen nicht höher sein dürfen als die Gebühren für herkömmliche Euro-Überweisungen.
Weniger Produkt für denselben Preis -
Was ist mit dem Gesetz zur „Shrinkflation“ passiert?
Shrinkflation ist ein Kunstwort aus “shrink” und “inflation”, zu deutsch könnte man “Inflation durch Schrumpfen“ sagen – oder schlicht Mogelpackung. Der Trick ist einfach: die Packung bleibt außen gleich, aber es gibt weniger Inhalt – also eine versteckte Preisteuerung. Das Phänomen betrifft Produkte aus allen Bereichen: Lebensmittel, Kosmetika, Putzmittel …
Das Problem dabei ist, dass die Preisteuerung nicht sofort wahrgenommen wird.
Italien wollte dem Ganzen mit einem neuen Gesetz entgegentreten; dieses soll nun erst 2026 in Kraft treten.
Bis dahin müssen Verbraucher:innen selbst aufpassen:
- Aufschriften wie „neue Rezeptur“ oder „jetzt noch bessere Qualität“ können ein Hinweis auf eine Reduktion der Füllmenge sein.
- Bei flexiblen Kunststoffverpackungen lässt sich der Füllstand ertasten.
- Halbtransparente Verpackungen kann man gegen das Licht halten, um den Füllstand zu kontrollieren.
- Durch Schütteln einer Packung lässt sich der Leerraum akustisch beurteilen.
- Packungen mit einem Sichtfenster kann man kopfüber halten, um den Leerraum zu beurteilen.
Daneben ist es immer sinnvoll, den Grundpreis (pro kg/l/…) im Auge zu behalten, und dessen Steigerungen nachzuverfolgen.
Online-Autoversicherungen:
Betrügerische Internetseiten immer mehr verbreitet
Seit 2023 hat die italienische Versicherungsaufsichtsbehörde IVASS über 275 betrügerische Webseiten identifiziert. Die Aufsichtsbehörde empfiehlt Verbraucher:innen, bei Internet-, Telefon- oder Messaging-Angeboten (z. B. WhatsApp) höchste Vorsicht walten zu lassen. Auch in Südtirol nehmen diese Fake-Seiten rund um die Kfz-Haftpflichtversicherung deutlich zu.
Der Vertragsabschluss erfolgt meist online oder telefonisch. Die Firmennamen klingen bewusst ähnlich wie jene etablierter Versicherungsgesellschaften oder orientieren sich an bekannten Marken, wodurch viele Verbraucher:innen auf die Irreführung hereinfallen. Nach Bezahlung der Prämie erhalten die Verbraucher:innen vermeintliche Versicherungspapiere, die jedoch keine Gültigkeit besitzen. Spätestens bei einer Verkehrskontrolle oder nach einem Unfall stellt sich heraus, dass kein gültiger Versicherungsschutz besteht und die Betroffenen Opfer von Betrügern geworden sind.
Um Betrugsversuche zu vermeiden, sollten Verbraucher:innen prüfen, ob ihr Versicherungspartner offiziell zugelassen ist. Die offiziellen Register der in Italien für Kfz-Haftpflichtversicherungen zugelassenen Gesellschaften („elenco imprese italiane“ und „elenco imprese estere“) sind einsehbar unter: https://www.ivass.it/operatori/imprese/elenchi/index.html
30 Pflanzen pro Woche: was ist damit gemeint?
Die Empfehlung, 30 verschiedene Pflanzen pro Woche zu essen, stammt von einer groß angelegten Studie namens „American Gut Project“ (engl. gut = Darm). Laut dieser Studie haben Personen, die mindestens 30 verschiedene Pflanzen pro Woche essen, ein gesünderes Darm-Mikrobiom als Personen, die nur zehn Pflanzen pro Woche essen. Je vielfältiger das Mikrobiom, also die Gesamtheit von Bakterien, Viren, Pilzen, Hefen und anderen Mikroorganismen im menschlichen Darm ist, desto besser „arbeiten“ die Verdauung und das Immunsystem. Dabei stellt die Zahl 30 nicht ein präzises Ziel, sondern einen ungefähren Orientierungswert dar.
Zu den 30 Pflanzen zählen unabhängig von der Portionsgröße naturbelassene oder minimal verarbeitete pflanzliche Lebensmittel: Gemüse und Obst (frisch, möglichst ungeschält, fermentiert, tiefgekühlt, gegart, getrocknet, eingelegt, als Sprossen), Vollkorngetreideprodukte (ganze Körner, Vollkornmehl, -grieß, -flocken, -brot, -nudeln, -couscous u.ä.), Hülsenfrüchte (frisch, tiefgekühlt, getrocknet, gegart, püriert), Nüsse und Samen (ganz, zerkleinert, als Mus), Pilze und Algen (frisch, getrocknet, eingelegt), (Wild-)Kräuter und Gewürze (frisch, getrocknet, tiefgekühlt, eingelegt).
Eine pflanzenbetonte, abwechslungsreiche Ernährung mit einer bunten Auswahl an naturbelassenen, saisonal verfügbaren Lebensmitteln ist aber automatisch und ganz ohne Pflanzen zu zählen, reich an Ballaststoffen und sekundären Pflanzenstoffen.
Anlegerschiedsgericht ACF der Consob warnt vor Betrugsversuchen
Der Arbitro per le Controversie Finanziarie (ACF), die Streitbelegungsstelle für Anleger:innen der Börsenaufsicht CONSOB, warnt eindringlich vor laufenden Betrugsversuchen. Unbekannte geben sich derzeit telefonisch oder per E-Mail als Mitarbeiter:innen des ACF oder der CONSOB aus, und verwenden dabei unrechtmäßig das offizielle Logo der Institutionen.
Die Betrüger behaupten, im Auftrag des ACF tätig zu sein, um angeblich verlorene Gelder aus fehlgeschlagenen Investitionen für Geschädigte zurückzuholen. In diesem Zusammenhang fordern sie die Zahlung bestimmter Geldbeträge. In einigen Fällen verschaffen sich diese Personen zudem Zugang zum Registrierungssystem des ACF-Portals und übermitteln den Opfern Zugangsdaten, um so den Eindruck einer legitimen Kommunikation mit dem ACF zu erwecken.
Der ACF ruft daher zu höchster Vorsicht auf und bittet alle Bürger:innen, verdächtige Mitteilungen oder Zahlungsaufforderungen unverzüglich zu melden.
Verdachtsfälle können über folgende Kanäle gemeldet werden:
E-Mail: info.acf@consob.it
Telefon: +39 06 8477850
Wer einen Anlegerstreitfall vor den ACF bringen möchte, kann sich an die Beratungsstellen der VZS wenden.
Obst und Gemüse: schlechte Nachbarn vertragen sich nicht gut
Früchte, die nach der Ernte nachreifen, bilden und verströmen das Reifegas Ethylen. In den Früchten beschleunigt dieses Gas als Hormon den Reifeprozess, sprich den Abbau von Stärke zu Zuckern. Doch nicht nur die nachreifenden Früchte selbst, sondern auch andere Früchte und Gemüse in der Umgebung, die empfindlich auf Ethylen reagieren, werden davon beeinflusst und verderben schneller. Wenn man daher ethylenverströmende räumlich getrennt von ethylenempfindlichen Früchten und Gemüsen aufbewahrt, bleiben letztere länger frisch.
Früchte mit hoher Ethylenbildung – Apfel, Aprikose, Avocado, Birne, Feige, Kiwi, Pfirsich, Nektarine, Pflaume, Zwetschge, Mirabelle, Reneklode und Zwiebel – und Früchte sowie Gemüse mit hoher Empfindlichkeit gegenüber Ethylen – Artischocke, Aubergine, Avocado, Banane, Bohnen (frisch), Erbsen, Gurke, Kartoffel, Kiwi, Kohlgemüse, Kopfsalat, Lauch, Mango, Tomate, Zucchini sowie Zitrusfrüchte – sind also schlechte Nachbarn.
Zudem nehmen bestimmte Lebensmittel Fremdaromen von ihren Nachbarn auf. Geruchsintensiv sind vor allem Zwiebel, Lauch und Knoblauch. Lebensmittel, die deren Geruch „gerne“ annehmen, sind: Apfel, Birne, Butter, Eier, Gurke, Milch (in offenen Gefäßen) und Schokolade (in angebrochenen Packungen).
Die Reifewirkung von Ethylen kann sich andererseits zunutze machen, wenn man unreif geerntete Früchte früher genießen möchte. Dafür wickelt man harte Avocados, Kiwis oder Kakis zusammen mit Äpfeln in eine Papiertüte und bewahrt diese bei Zimmertemperatur auf.
VZS: Mitteilung neuer Mitgliedsbeitrag
Wie von der Mitgliederversammlung im April 2025 beschlossen beträgt der Mitgliedsbeitrag für die VZS-Mitglieder
ab 01. Jänner 2026
30 €
Weitere Informationen zur Erneuerung Ihrer Mitgliedschaft finden Sie in der Jänner-Ausgabe des Verbrauchertelegramms.
