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Mitteilungsblatt der Verbraucherzentrale Südtirol
Beilage zur Ausgabe Nr. 66/73
Die Papierversion des Verbrauchertelegramms wird allen Mitgliedern monatlich kostenlos per Post zugeschickt und steht im PDF-Format zum Download zur Verfügung. Die nachfolgenden Kurznachrichten sind ein Auszug aus der vollständigen Version.
Warum ist Trinken im Schulalltag so wichtig?
Der Körper von Kindern und Jugendlichen zwischen 5 und 14 Jahren besteht zu rund 75 Prozent aus Wasser. Eine ausreichende Flüssigkeitszufuhr ist damit das wichtigste körperliche Grundbedürfnis. Wasser bewerkstelligt sowohl die Versorgung der Zellen und Organe mit Sauerstoff und Nährstoffen als auch den Abtransport und die Ausscheidung von schädlichen Stoffen. Nicht zuletzt hält es mittels Schweißproduktion die Körpertemperatur konstant.
Mehr als andere Organe ist das Gehirn auf die Versorgung mit Sauerstoff und Nährstoffen angewiesen. Ein Flüssigkeitsmangel wirkt sich daher zuerst auf die geistige Leistungsfähigkeit aus. Müdigkeit, Konzentrationsschwäche, verminderte visuelle Aufmerksamkeit, verminderte Lernfähigkeit, Störungen des Abstraktions- und Erinnerungsvermögens sowie eine verlängerte Reaktionsfähigkeit sind die ersten Anzeichen für einen Flüssigkeitsmangel.
Neben dem Gehirn reagieren auch das Herz, die Nieren, die Lunge und die Muskeln empfindlich auf einen Wassermangel, so dass auch die körperliche Leistungsfähigkeit abnimmt und Kreislaufbeschwerden auftreten können.
Kinder haben einen höheren Flüssigkeitsbedarf als Erwachsene und entwickeln rascher einen Flüssigkeitsmangel. Erschwerend kommt hinzu, dass das Durstempfinden kleiner Kinder noch nicht vollständig ausgeprägt ist und Kinder bei Spiel und Sport leicht auf das Trinken vergessen.
Den Ernährungsgesellschaften zufolge sollten Kinder und Jugendliche daher regelmäßig, auch während des Schulunterrichts, Wasser trinken: mindestens 6 Gläser Wasser, über den Tag verteilt. Je nach Alter und Körpergewicht variiert die Größe des Wasserglases. Bei Fieber, Erbrechen, Durchfall, Hitze und körperlicher Anstrengung muss natürlich mehr getrunken werden.
Telekommunikation: Ende August ist das neue Anti-Spoofing-System zur Bekämpfung von Spam-Anrufen aus dem Ausland gestartet
Seit Ende August werden eingehende Anrufe von angeblich nationalen Rufnummern, die aber aus dem Ausland kommen, durch ein neues technisches Anti-Spoofing-System gefiltert. Dieser Spam-Filter ist durch die Kooperation zwischen Telekommunikationsanbietern und der Agcom (Aufsichtsbehörde für das Telekommunikationswesen) entstanden, und soll als Schutzschild gegen unerwünschte Anrufe vieler Call-Center dienen.
Gestoppt werden sollen so also die äußerst nervigen illegitimen Werbeanrufe aus dem Ausland, die mit einer gefälschten Rufnummer bzw. einer italienischen Vorwahl maskiert werden. Dies um zuverlässig zu erscheinen und so ungestört aggressives Marketing oder sogar Telefonbetrug zu betreiben.
Die Maßnahme soll drei verschiedene Arten von Anrufen blockieren: Spam-Anrufe mit einer Standard-Rufnummernstruktur, Spam-Anrufe mit italienischer Festnetznummer, die aber aus dem Ausland getätigt werden (Blockade ab 19. August aktiv), und Anrufe mit italienischer Mobilfunknummer, die ebenfalls aus dem Ausland stammen (Blockade ab November 2025 vorgesehen); Roaming-Anrufe von italienischen Nutzern im Ausland werden nicht blockiert.
Im ersten Monat wurden laut AgCom etwa 43 Millionen solcher Anrufe blockiert.
Warum enthält Naturjogurt Zucker?
Jogurt entsteht durch Fermentation aus Milch: dabei zerlegen Milchsäurebakterien einen Teil des Milchzuckers (Laktose) in die beiden Einfachzucker Glukose und Galaktose und bauen diese weiter zu Milchsäure ab. Durch die Säure gerinnen zudem die Proteine, und der Jogurt erhält seine typische dickliche Konsistenz.
Laut Nährwerttabelle enthalten die Vollmilch-Naturjogurts der Südtiroler Milchhöfe zwischen 3,6 und 4,8 Gramm Zucker pro 100 Gramm und die laktosefreien Naturjogurts hingegen 4,4 bis 4,7 Gramm Zucker pro 100 Gramm – allerdings nicht Laktose, sondern Glukose und Galaktose. Das überrascht manche Verbraucher:innen, schließlich wird dem Naturjogurt ja kein Zucker zugesetzt.
Dazu muss man wissen, dass die Nährwerttabelle alle enthaltenen Zuckerarten (Saccharose, Glukose, Galaktose, Fruktose, Laktose u.a.) in einer einzigen Zahl zusammenfasst (Zeile „Davon Zucker“) – unabhängig davon, ob sie von Natur aus im Lebensmittel enthalten sind oder zugesetzt werden. Da der Milchzucker nicht vollständig in Milchsäure umgewandelt wird, enthält auch Naturjogurt nach der Fermentation noch (Milch-)Zucker.
Idealerweise ist Jogurt kremig und nicht zu dünnflüssig. Zu diesem Zweck erhöhen die Hersteller die Trockenmasse (mittels Milchpulver oder technischer Verfahren zum Wasserentzug). In beiden Fällen erhöhen sich der (Milch-)Zucker- und der Proteingehalt des Jogurts.
Kundendienst im Kommunikationssektor: Am 8. August 2025 sind neue Qualitätsstandards in Kraft getreten
Im August sind mit dem Beschluss Nr. 255/24/CONS der Aufsichtsbehörde Agcom neue Qualitätsstandards im Bereich Kommunikation eingeführt worden. Die Kundenbetreuung bei elektronischen Kommunikations- und audiovisuellen Diensten muss nun schnell, kostenlos und transparent sein.
Dabei gilt insbesondere:
- An Werktagen muss ein von Mitarbeiter:innen geleisteter telefonischer Kundendienst mindestens von 08:30 bis 21:30 Uhr kostenlos zur Verfügung stehen.
- Die alternativen digitalen Möglichkeiten müssen klar, transparent und verständlich sein und es dem Nutzer ermöglichen, innerhalb kürzester Zeit Hilfe von einem Mitarbeiter zu erhalten und eine Beschwerde einzureichen.
- Die Beschwerde muss innerhalb einer 30-Tage-Frist vom Betreiber bearbeitet werden, und kann vom Kunden nicht nur wie bisher per Einschreiben mit Rückantwort oder auf digitalem Weg, sondern auch per Telefon eingereicht werden. Der Betreiber muss dem Kunden deshalb den Identifikationscode der Beschwerde mitteilen.
- Die Qualität der telefonischen Kundenbetreuung: die durchschnittliche Antwortzeit des Betreibers darf die 150 Sekunden (also zweieinhalb Minuten) nicht überschreiten.
Betreiber, die diese neuen Standards in ihrem Kundendienst nicht umsetzen, können auf dem Portal der Agcom unter folgendem Link gemeldet werden: https://segnalazioni.agcom.it/
Warum ist Obst innen manchmal braun oder schimmelig?
Früchte, die äußerlich frisch und unversehrt aussehen, sind im Inneren manchmal braun oder schimmelig. Für Verbraucher:innen stellt sich die Frage, ob die betroffenen Früchte noch essbar sind. Früchte mit braunen Druckstellen, Stippigkeit und Wurmgängen kann man in den meisten Fällen noch essen oder weiterverarbeiten, nachdem man die schadhaften Stellen großzügig entfernt hat. Auch kleine faulige Stellen lassen sich in der Regel herausschneiden.
Stellt man jedoch Schimmel fest, ist immer Vorsicht anzuraten, denn bekanntlich können die unsichtbaren Pilzfäden bereits das ganze Lebensmittel durchziehen. Einige Schimmelpilze bilden zudem gesundheitsschädliche Gifte. Aus diesen Gründen sind angeschimmelte Früchte im Ganzen zu entsorgen. Für Äpfel mit Kernhausfäule gilt: solange der Befall auf das Kerngehäuse beschränkt bleibt, ist es ausreichend, das Gehäuse großzügig auszuschneiden. Ist jedoch bereits das Fruchtfleisch befallen, sollte der Apfel im Ganzen entsorgt werden.
Einbruchschutz – auch im Herbst zählt Wachsamkeit
Ein Einbruch bedeutet nicht nur den Verlust von Wertgegenständen, sondern oft auch ein tiefes Gefühl der Unsicherheit. Mit einigen einfachen Maßnahmen lässt sich das Risiko bereits deutlich senken – die folgenden Tipps zeigen, worauf es ankommt.
Aufmerksame Nachbarschaft hilft
Wer verdächtige Beobachtungen macht, sollte nicht zögern, die Polizei zu verständigen. Ebenso hilfreich ist es, wenn Nachbarn während der Abwesenheit ein Auge auf Haus oder Wohnung werfen – zum Beispiel durch regelmäßiges Leeren des Briefkastens oder das Betätigen von Rollläden.
Türen und Fenster sichern
Die meisten Einbrüche erfolgen über ungesicherte Türen und gekippte Fenster. Deshalb gilt: Fenster und Balkontüren auch bei kurzer Abwesenheit schließen, Haustüren immer abschließen. Schlüssel sollten niemals außen stecken bleiben oder im Freien versteckt werden – Einbrecher kennen jedes Versteck.
Moderne Technik nutzen
Zusätzliche Sicherheit bieten einbruchhemmende Türen und Fenster sowie technische Lösungen wie Alarmanlagen und Videoüberwachung. Auch Zeitschaltuhren oder smarte Systeme, die Beleuchtung oder Rollläden steuern, tragen dazu bei, Anwesenheit zu simulieren und potenzielle Täter abzuschrecken.
Vorsicht im digitalen Alltag
Urlaubsfotos besser erst nach der Rückkehr posten. Wer seine Abwesenheit in sozialen Netzwerken öffentlich macht, liefert Einbrechern ungewollt wertvolle Hinweise.
Die VZS unterstützt Interessierte mit der Broschüre „Sicheres Zuhause – vor Einbruch geschützt“, die von der Webseite der VZS kostenlos heruntergeladen werden kann.
Wie beeinflusst die innere Uhr die Nahrungsaufnahme?
Der Mensch folgt einem natürlichen Tag-Nacht- beziehungsweise Schlaf-Wach-Rhythmus und ist dabei tagaktiv. Dieser zirkadiane Rhythmus ist auf 24 bis 25 Stunden, der angeborene Hungerrhythmus auf vier bis fünf Stunden angelegt. Die Steuerzentrale der inneren Uhr befindet sich im Hypothalamus im Zwischenhirn und beeinflusst den Stoffwechsel, Organe, Hormone, Blutdruck und weitere biologische Vorgänge. Sie steuert, abhängig vom Tageslicht, wann wir wach sind, wann wir schlafen und wann wir Hunger verspüren.
Beim Menschen unterscheidet man zudem zwei genetisch bedingte Chronotypen: „Lerchen“ (Morgenmenschen) stehen aus eigenem Antrieb früher auf, sind früher leistungsbereit und essen früher, „Eulen“ (Abendmenschen) schlafen länger, kommen später in Schwung und essen später.
Spätes und nächtliches Essen von großen Kalorienmengen – in Verbindung mit weiteren Faktoren wie der Zusammensetzung der Mahlzeit, dem Zeitpunkt des Zubettgehens sowie dem individuellen Stoffwechsel – stört den natürlichen zirkadianen Rhythmus der Gewebe und Organe, insbesondere jenen von Leber und Fettgewebe. Die Folgen sind ein „Hormonchaos“, eine verminderte Insulinwirkung und die verstärkte Einlagerung von Fett in das Fettgewebe. Dadurch kann sich in der Folge das Risiko für Übergewicht, Typ-2-Diabetes und Herz-Kreislauf-Erkrankungen erhöhen.
Der Zeitpunkt des Essens ist also ebenso wichtig wie das Essen selbst.
Facebook greift auf unveröffentlichte Fotos zu
VZS schaltet Datenschutz-Garant ein
Ohne große Ankündigung hat Facebook in den letzten Monaten eine Änderung vorgenommen. Wer unter den Einstellungen die Option „Vorschläge zum Teilen von Inhalten von deinen Aufnahmen“ sucht, liest dort:
- Lege fest wie deine Aufnahmen zum Erstellen und Teilen von Inhalten auf Facebook verwendet werden können. Du kannst den Zugriff auf deine Aufnahmen jederzeit in deinen Geräteeinstellungen verwalten.
- Personalisierte Vorschläge zum Teilen aus deinen Aufnahmen: Wir verwenden grundlegende Daten aus deinen Aufnahmen, z.B. welche Videos du als Favoriten markiert hast und wann Fotos aufgenommen wurden. So können wir dir Vorschläge für individuelle Entwürfe zeigen, die bereits für dich passend angeordnet und mit Übergängen, Musik und Effekten versehen wurden.
- Beim Browsen auf Facebook Vorschläge aus deinen Aufnahmen erhalten: Wir zeigen dir beim Stöbern auf Facebook gelegentlich Fotos und Videos auf deinen Aufnahmen um dich daran zu erinnern dass du neue Vorschläge zum Teilen hast.
„Facebook greift also auf unveröffentlichte Dateien auf dem eigenen Smartphone zu. In Zusammenhang mit der Einführung der Meta-KI, die auf die geposteten Inhalte zugreift falls nicht widersprochen wurde, bleibt der Datenschutz beim sozialen Netzwerk vollkommen auf der Strecke“ fasst VZS-Geschäftsführerin Gunde Bauhofer zusammen. „Auf jedem Smartphone finden sich jede Menge Bilder, die man nicht teilen will – denken wir nur an Fotos von Kindern. Die Tatsache, dass ein Konzern sich stillschweigend die Genehmigung einräumt, diese Fotos zu ver- und bearbeiten, ist haarsträubend.“
Die VZS hat jedenfalls beim Garant für Datenschutz Meldung erstattet. Der Tipp an die Nutzer:innen: deaktivieren Sie diese Optionen und prüfen Sie auch, welche Geräte-Rechte die App als Ganzes hat.
Stromrechnungen über alte Verbrauchszeiträume: muss man diese bezahlen?
Frau M. hat von ihrem Energielieferanten eine Rechnung über einen Verbrauchszeitraum von 3 Jahren und mit einem Gesamtbetrag von ca. 2.100 Euro, erhalten. Sie wandte sich verunsichert an die VZS und fragte: „Darf der Stromverkäufer den gesamten Zeitraum überhaupt noch einfordern?“
Die Berater der VZS konnten feststellten, dass von dem in Rechnung gestellten Verbrauchszeitraum etwa 10 Monate bereits verjährt waren. Die Berater der VZS haben sich mit dem Lieferanten in Kontakt gesetzt, woraufhin anhand einer Neuberechnung ein Teil (ca. 800 Euro) des in Rechnung gestellten Betrags, zur großen Freude von Frau M, storniert wurde.
Wichtig: Bei Strom- oder Gasrechnungen mit mehr als zwei Jahren alten Verbrauchszeiträumen können Verbraucher:innen das Recht auf Verjährung geltend machen und nur den Verbrauch der letzten 2 Jahre bezahlen. Dafür muss zuerst aber eine schriftliche Beschwerde an den Lieferanten geschickt werden.
Die VZS empfiehlt: die in Rechnung gestellten Verbrauchszeiträume immer gut zu überprüfen!
