Informationen für VW-Geschädigte

Bundesamt für Justiz eröffnet Klageregister für Musterfeststellungsklage gegen VW in Deutschland

 

>> Update zum 21.06.2019
Die letzte Frist, um sich in die Musterfeststellungsklage einschreiben zu lassen, ist der 29.09.2019.

 


Wenn betroffene VerbraucherInnen sich der Klage anschließen wollen, können sie:

- sich in das Klageregister eintragen:
https://www.bundesjustizamt.de/DE/Themen/Verbraucherrechte/VerbandsklageregisterMusterfeststellungsklagenregister/Verbandsklagenregister/Verbandsklagen/Klagen/202008/KlagRE_8_2020_node.html

Hinweis: Das Klageregister wird auch nach dem Jahreswechsel und mindestens bis 26. Januar 2019 geöffnet sein. Nicht alle Ansprüche verjähren zum Ende des Jahres 2018. Wer sich unsicher ist, wann sein Anspruch verjährt, sollte sich noch im Jahr 2018 für das Register anmelden.

- sich beim Bundesamt für Justiz zu den Einzelheiten der Klage informieren
https://www.bundesjustizamt.de/DE/Themen/Verbraucherrechte/VerbandsklageregisterMusterfeststellungsklagenregister/Verbandsklagenregister/Verbandsklagen/Klagen/202008/KlagRE_8_2020_node.html

- den „Klage-Check“ des deutschen Bundesverbands der Verbraucherzentralen (vzbv) machen, um zu überprüfen, ob ihr Fall grundsätzlich zur Musterfeststellungsklage des vzbv passt:
https://www.musterfeststellungsklagen.de/klage-check
 

- auf der Homepage musterfeststellungsklagen.de die VW-Klage FAQ (häufig gestellten Fragen) konsultieren
https://www.musterfeststellungsklagen.de/faq/musterfeststellungsklage-gegen-vw
 

- von der Homepage des ADAC die Ausfüllhilfe für das Klageformular herunterladen
https://www.adac.de/-/media/pdf/rechtsberatung/adac-online-ausfllhilfe-anleitung-mfk.pdf?la=de-de&hash=8B372FF3F37ADA67A50415C05A70EB4A4D5D7181

- wenn sie zusätzliche Unterstützung brauchen, sich an den https://www.verbraucherschutzverein.at/VW-Aktion/ wenden

like-512_0.png

like-512_0.png