Unfallversicherung - Glossar

Unfall

Ein Unfall ist ein durch Zufall herbeigeführtes gewaltsames Ereignis, durch das objektiv feststellbare Verletzungen verursacht werden, deren Folgen Tod, Dauerinvalidität oder zeitweilige Invalidität sind.

Schadenersatz im Todesfall

Steht zu, wenn der/die Versicherte binnen eines bestimmten Zeitraums nach dem Unfall verstirbt, meist sind es zwei Jahre. Der Schadenersatz ist an den/die im Vertrag angeführte/n Begünstigte/n auszubezahlen.

Dauerinvalidität

Der/die Versicherte verliert ganz oder teilweise die Fähigkeit, irgendwelche berufliche Tätigkeiten auszuüben. Als Grundlage für die Ausmaßberechnung gilt entweder die INAIL-Tabelle oder eine im Versicherungsvertrag enthaltene Aufzählung mit den verschiedenen Behinderungen und den jeweiligen Prozentanteilen.

Zeitweilige Invalidität

Die Versicherten haben Anrecht auf einen bestimmten Betrag (Tagegeld) für jeden Tag, an dem sie ihre berufliche Tätigkeit wegen des Unfalls nicht ausüben können.

Selbstbeteiligungen

Unfallversicherungen sehen zwei verschiedene Arten von Selbstbeteiligungen vor:

  • Die absolute Selbstbeteiligung gilt, wenn die Versicherung bis zu einem bestimmten Invaliditätsanteil überhaupt keinen Schadenersatz bezahlt (z. B. 5 % Selbstbeteiligung und 15 % festgestellte Invalidität: die Versicherung bezahlt 10 %).
  • Die relative Selbstbeteiligung gilt, wenn bis zu einem bestimmten Anteil überhaupt kein Schadenersatz ausbezahlt wird. Falls dieser Invaliditätsanteil jedoch überschritten wird, bezahlt die Versicherung den gesamten Anteil (z. B. 5 % anteilige Selbstbeteiligung und 5 % festgestellte Invalidität: die Versicherung bezahlt nichts. Bei 15 % festgestellter Invalidität allerdings bezahlt die Versicherung 15 %).
Stand
08/2023

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