Verbrauchertelegramm Mai/Juni 2020

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Mitteilungsblatt der Verbraucherzentrale Südtirol
Beilage zur Ausgabe Nr. 34/41

Die Papierversion des Verbrauchertelegramms wird allen Mitgliedern monatlich kostenlos per Post zugeschickt und steht im PDF-Format zum Download zur Verfügung. Die nachfolgenden Kurznachrichten sind ein Auszug aus der vollständigen Version.

 

Energiebonus bis Ende 2021 verlängert
„Kubaturgeschenk“ für energetische Sanierungen und Neubauten

Der Energiebonus wurde kürzlich von der Landesregierung, ein zweites Mal und zwar bis Ende 2021 verlängert.

Dies heißt im Konkreten, dass für Gebäude, welche vor dem 12. Jänner 2005 errichtet wurden, und im Zuge der energetischen Sanierung mindestens die KlimaHaus-Klasse C erreichen oder im Rahmen der Zertifizierung R eine Verbesserung erzielen, zusätzliche Wohnkubatur verbauen dürfen.
Das Gebäude kann dabei im Ausmaß von 20% der bestehenden Baumasse erweitert werden. Die Erweiterung kann mindestens 200 m³ betragen.

Für Kubaturerweiterungen in den Wohnbauzonen gelten weiterhin einige weitere Besonderheiten. Zudem gibt es auch in Zukunft einige Gebiete, wo der Energiebonus nicht bzw. nur teilweise angewandt werden kann. Weitere Details dazu sind im Infoblatt der Verbraucherzentrale „Energiebonus für Gebäudesanierungen in Südtirol für Privatpersonen“ zu finden.

Energiebonus für den Neubau und Abbruch und Wiederaufbau
Bei einem Neubau, sowie den Abbruch und Wiederaufbau (sofern mehr als 50% abgebrochen werden) muss das Gebäude mindestens die KlimaHaus-Klasse A Nature erreichen, damit es in den Genuss des Energiebonus (Kubaturerweiterung von 10%) kommen kann.

 

Änderungen beim Dienst der Kaminkehrer*innen

Zum einen wurden wie bereits durch den Beschluss der Landesregierung aus dem Jahre 2017 vorgesehen, die Preise angepasst, zum anderen gab es auch einige kleine Neuerungen.

Somit wird künftig für die Kaminkehrerleistungen ein Stundenhonorar von 52,08 Euro zuzüglich Mehrwertsteuer verrechnet.

Was bedeutet dies für die Konsumenten?
Wurden bis vor kurzem bei einem durchschnittlichen Einfamilienhaus mit einer 34 kW großen Heizanlage und einem 12 Meter langen Kamin bei einem Arbeitseinsatz von 40 Minuten zuzüglich Fahrt (5 Minuten) 37,13 Euro bezahlt, so sind es nun 42,97 Euro.

Das Gute an der Neuerung: da es sich um einen Höchststundensatz handelt, kann natürlich vorab auch ein etwas geringeres Honorar vereinbart werden.

Für die Abgaskontrollen wird weiterhin ein Pauschalbetrag fällig. Dieser beträgt aktuell für Anlagen mit gasförmigen oder flüssigen Brennstoffen 42,10 Euro (inkl. 10% MwSt.) und bei Festbrennstoffen 52,77 Euro (inkl. 10% MwSt.).

Neu ist außerdem, dass künftig die Kaminkehrer*innen nach jeder ordentlichen und periodischen Reinigung bzw. Überprüfung, die Fälligkeit der nächsten Reinigung im Kehrbuch vermerken.
Ebenso neu ist, dass die Benutzer der Feuerungsanlage verpflichtet sind, die  Kaminkehrer*innen über jegliche Änderungen schriftlich in Kenntnis zu setzen.

Weitere Infos und Details sind im unserem Infoblatt „Der Kaminkehrer in Südtirol“ auf unserer Webseite enthalten.

 

Was besagt der ORAC-Wert eines Lebensmittels?

Die Abkürzung ORAC steht für den englischen Begriff Oxygen Radical Absorbance Capacity, also die Fähigkeit eines Lebensmittels, Sauerstoffradikale zu neutralisieren.
Freie Radikale entstehen bei Entzündungen im Körper, durch Zigarettenrauch, UV-Strahlung und andere Umwelteinflüsse, aber auch beim Leistungs- und Hochleistungssport. Sie verursachen Zell- und Gefäßschäden, beschleunigen den Alterungsprozess und tragen zur Entstehung von Krankheiten bei.
Antioxidanzien können freie Radikale neutralisieren und unschädlich machen. Der ORAC-Wert ist dabei ein Maß für das antioxidative Potenzial eines Lebensmittels.
Dieser Wert wird für 100 Gramm eines Lebensmittels angegeben (μmol TE/ 100 g). Laut ORAC-Listen haben beispielsweise Traubenkernmehl (100.000), dunkle Schokolade (49.926), Salbei (32.004), Thymian (27.426), Majoran (27.287), Ingwer (39.042), Zimt (131.420) und Nelken (290.283) einen sehr hohen ORAC-Wert.
Es ist jedoch noch nicht ausreichend belegt, ob ein im Labor ermittelter hoher ORAC-Wert sich 1:1 auf die Wirkung im menschlichen Körper übertragen lässt. Auch weichen die Messergebnisse verschiedener Labors zum Teil sehr stark voneinander ab. Klar ist, dass wir nicht auf Nahrungsergänzungsmittel und exotische Superfoods angewiesen sind, um den Körper mit Antioxidantien zu versorgen.


Coronavirus: Schakale unterwegs

Gier und Betrug machen vor Ausnahmesituationen offenbar nicht Halt

Es ist an sich unglaublich, aber anscheinend ist wirklich jede Lage für einen Betrug gut. Obschon seit Montate aufgrund des Coronavirus alle Kontakte reduziert werden sollen, erreichten uns in der VZS verstärkt Anrufe von VerbraucherInnen, die zu Hause (!!) Besuch von Vertretern erhielten, und zwar gleich von mehreren Firmen, alle aus Norditalien. Die einen verkaufen Möbel, die anderen „Sicherheitssysteme“ gegen Gaslecks, beide weit teurer als vergleichbare Produkte am Markt. Wir können nur dazu raten, in der derzeitigen Situation keine Fremden in die Wohnung zu lassen – scheuen Sie sich gegebenenfalls nicht, die Ordnungshüter einzuschalten. Wer bereits unterzeichnet haben sollte, kann vom Vertrag zurücktreten.

Auch zirkulieren verstärkt betrügerische SMS, mit denen sich Betrüger die Zugangsdaten von Karten und Konten holen wollen, und in denen explizit auf das Coronavirus Bezug genommen wird. Behalten Sie auch in Sachen SMS und E-Mail-Nachrichten einen kühlen Kopf, reagieren Sie nicht darauf – Onlinezugänge zu Bankkonten und Kreditkarten sind vom Coronavirus nicht betroffen.

Auch zirkulieren in den sozialen Netzwerken zahlreiche Fake News: holen Sie sich daher die Informationen aus guten und zuverlässigen Quellen.

Weitere Infos der VZS sind unter 0471-975597 erhältlich.


Blüten sind die Tankstellen der Bienen
Pestizide und Monokultur gefährden jedoch Insekten und ihre Lebensräume

Ohne Bienen und andere Bestäuber hätten wir wohl kaum etwas zu essen. An die Bedeutung dieser Insekten, aber auch die Gefährdung ihres Lebensraums erinnert die Verbraucherzentrale Südtirol anlässlich des italienweiten Aktionstages „Stop Pestizide“. Dieser wird jährlich von einer Allianz zahlreicher Umweltschutzorganisationen organisiert, heuer fällt er auf den 24. Mai.

An die 700 Bienenarten gibt es in den Alpen. Nur eine davon produziert Honig: die Europäische Honigbiene (Apis mellifera). Alle anderen Arten sind Wildbienen, welche fast das ganze Jahr über aktiv sind und auch bei niedrigen Temperaturen bzw. in höheren Lagen fliegen! Sie stellen zwar keinen Honig her, sind aber für die Bestäubung von 80% der Wildpflanzen und mehr als 75% der Kulturpflanzen unersetzbar. Die Sicherung unserer Ernährung hängt also zu großen Teilen von dieser so genannten Ökosystemdienstleistung ab.
Trotz ihrer immensen Wichtigkeit gelten 50% der Wildbienenarten in den Alpen als vom Aussterben bedroht, und die rote Liste der bedrohten Bienenarten wird immer länger.
 

Was Bienen und anderen Bestäubern helfen kann, entnehmen Sie unter:
https://www.consumer.bz.it/de/blueten-sind-die-tankstellen-der-bienen
 

Für eine bienenfreundliche Landwirtschaft
Die Europäische Bürgerinitiative „Bienen und Bauern retten!“ setzt sich derzeit europaweit für eine bienenfreundliche Landwirtschaft und eine gesunde Umwelt ein. Ziel ist es, den Einsatz synthetischer Pestizide bis 2035 schrittweise zu beenden und landwirtschaftliche Betriebe bei der Umstellung zu unterstützen.
Die Bürgerinitiative kann hier unterzeichnet werden: https://www.savebeesandfarmers.eu/deu/


Bankomat im Ausland
Behebungen außerhalb des Euro-Raums können teuer werden!

Bei Zahlungen und Behebung mit der Bankomatkarte gilt: Ausland ist nicht gleich Ausland. Wer außerhalb des Euroraums zur Bankomatkarte greift, sollte im Kopf haben, dass für die Bewegungen nicht die gewohnten günstigen Bedingungen gelten. Innerhalb des Euroraums darf nämlich die Behebung bei einer ausländischen Bank nicht mehr kosten als die Behebung bei einer fremden Bank im Inland, wodurch die Kosten meist ziemlich überschaubar bleiben. Wichtig: auch gewisse Länder in Europa (z.B. Dänemark) sind „außerhalb des Euroraums“.
In einem konkreten Fall belastete die Bank einer Verbraucherin auf einem ersten Kontoauszug in etwa 100 Euro Spesen, doch diese fielen der Verbraucherin nicht sofort auf. Auf dem zweiten Kontoauszug sammelten sich dann über 500 Euro an Spesen an – erst dann bemerkte sie die Kosten. Auf eine Beschwerde hin erstattete die Bank - im Kulanzweg – einen kleinen Teil der Kosten, die somit wieder gut geschrieben wurden.
Die Frage an die VZS: kann der Rest der Summe nunmehr formell beanstandet werden? Leider nein. Hier gibt es keinerlei Handhabe: diese Kosten waren in den wirtschaftlichen Bedingungen im Kontokorrent-Vertrag klar angeführt.
Daher gilt auch hier: vor Auslandsaufenthalten kann es ratsam sein, Sicherheit und Kosten der Zahlungsmittel in der Reisekasse genauer unter die Lupe zu nehmen.

 

Aufbewahrungsfristen für Unterlagen

Eine Frage, die wir uns stellen, wenn wir alte Unterlagen durchsehen: ist das nun Altpapier oder ein wichtiges Dokument?
Nachfolgend einige Angaben:

  • Arbeitsbuch und Arbeitsverträge: für immer
  • Ärztliche Dokumente: für immer
  • Autosteuer (Zahlungsbeleg): 3 Jahre nach Fälligkeit, empfohlen mindestens 5 Jahre
  • Darlehen (Zahlungsbeleg für Ratenzahlungen): für immer
  • Kassenbelege für Einkäufe: 26 Monate (gelten auch für Garantierechte)
  • Kondominiumspesen (Zahlungsbelege): 5 Jahre, für außerordentliche Kondominiumspesen 10 Jahre
  • Kontoauszüge: 10 Jahre
  • Mieten (Zahlungsbelege): 5 Jahre
  • Rechnungen für Gas, Müllabfuhr: 5 Jahre vom Gesetz vorgeschrieben, 10 Jahre empfohlen
  • Rechnungen Strom: 5 Jahre (empfohlen 10 Jahre), ab Juli 2016 mit Anrechnung der Fernsehgebühr 10 Jahre
  • Schulgeld und Abo im Fitnessstudio: 1 Jahr, empfohlen 5 Jahre
  • Telefonrechnungen für Festnetz und Mobiltelefon: 10 Jahre empfohlen
  • Versicherungen (Zahlungsbelege): 1 Jahr nach Fälligkeit, falls die Zahlungsbelege (z.B. bei Lebensversicherungen) bei der Steuererklärung verwendet wurden, müssen diese für 5 Jahre aufbewahrt werden

Die vollständige Liste finden Sie unter: https://www.consumer.bz.it/de/aufbewahrungsfristen-fuer-unterlagen


Wie kann ich beim Grillen die Bildung von gesundheitsgefährdenden Substanzen vermeiden?

Beim Grillen werden unter starker Hitze Stoffe gebildet, die vermutlich krebserregend sind, darunter heterozyklische aromatische Amine und polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe.

So beugen Sie der Entstehung von gesundheitsgefährdenden Substanzen vor:

  • Zu hohe Temperaturen und der direkte Kontakt des Grillguts mit den Flammen sollten vermieden werden.
  • Das Grillgut soll erst dann auf den Grill gelegt werden, wenn die Kohle nicht mehr brennt, sondern gut durchgeglüht ist (erkennbar an der weißen Ascheschicht).
  • Zum Fertiggaren eignet sich der Rand des Grills am besten.
  • Gepökelte Fleischwaren (Speck, Schinken, Leberkäse...) sollten gar nicht gegrillt werden.
  • Fett, Fleischsaft oder Marinade sollten niemals direkt auf die Glut tropfen.
  • Empfehlenswert ist das Grillen mit indirekter Hitze, beispielsweise im Kugelgrill oder im Smoker, wo das Grillgut nicht direkt über der Glut liegt.
  • Wenn das Grillgut direkt über der Glut liegt, sollte eine Barriereschicht verwendet werden, um das Abtropfen zu verhindern, beispielsweise Alufolie, eine Grillschale oder auch Backpapier.
  • Grillschalen aus Aluminium sind für das Marinieren nicht geeignet, da durch Salz und Säure Aluminium herausgelöst wird und auf das Grillgut übergeht.
  • Beim Grillen sollten keine hitzeempfindlichen Fette verwendet werden (kaltgepresste Pflanzenöle, Butter, Margarine).
  • Angebrannte, angekohlte Stellen sollten nicht gegessen werden.


Achtsam essen: wie geht das?

„Achtsam zu essen bedeutet, die Aufmerksamkeit dem Essen, den Körpersignalen und Gefühlen zuzuwenden und im Hier und Jetzt Speisen und Lebensmittel bewusst mit allen Sinnen zu genießen“, erklärt Silke Raffeiner, Ernährungsexpertin der Verbraucherzentrale Südtirol. Achtsames Essen hilft auch dabei, die eigenen Körpersignale (Hunger, Sättigung) zu erkennen, in der Folge nur mehr dann zu essen, wenn man tatsächlich Hunger verspürt, und mit dem Essen aufzuhören, wenn man sich satt fühlt.
Achtsames Essen kann gelernt werden. Es ist wichtig, sich die Zeit dafür zu nehmen und Ablenkungen (Fernsehen, Radio usw.) zu vermeiden. Ein paar bewusste Atemzüge vor dem Essen helfen, in der Gegenwart anzukommen. Um bewusst langsamer zu essen, können die ersten paar Bissen länger als gewöhnlich gekaut werden. Auch wenn man eine Speise schon oft gegessen hat, kann man sie trotzdem jedes Mal neu erforschen: Wie sieht mein Essen aus, wie riecht es? Tut es mir gut? Auch Fragen zu den Signalen des eigenen Körpers sind hilfreich: Bin ich hungrig, wie hungrig und woran merke ich das? Brauche ich jetzt, in diesem Moment, Essen oder eigentlich eine andere Aufmunterung, einen anderen Trost? Wer sich auf diese Weise die eigenen Gefühle vergegenwärtigt und über die eigenen Verhaltensmuster Bescheid weiß, kann Körperhunger von Seelenhunger unterscheiden und unkontrolliertes Essen in stressigen Situationen vermeiden.

 

 

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