Fehlende Cashback-Auszahlungen: Portal für Beschwerden

VZS: so können VerbraucherInnen Fehler reklamieren

 

In den letzten Monaten sind bei der Verbraucherzentrale Südtirol zahlreiche Beschwerden von VerbraucherInnen in Bezug auf das Cashback-Programm eingegangen. Nicht wenige VerbraucherInnen beklagten dabei die fehlende Registrierung einiger Bewegungen auf der App des Cashback-Programms, IO.

Nun hat Consap (Concessionaria Servizi Assicurativi Pubblici) eine eigene Seite für Beschwerden bereitgestellt. Diese ist verfügbar unter:
https://reclamicashback.consap.it/reclamiprivate/faces

Auf diesem Beschwerde-Portal sind alle Verfahren und Fristen detailliert beschrieben. Ansprüche für nicht erfolgte oder fehlerhafte Auszahlungen können innerhalb von 120 Tagen nach der jeweiligen Fälligkeit der Zahlungszeiträume geltend gemacht werden:


 

Bezugszeitraum Auszahlung des „Cashbacks“ Kann ich die Beschwerde einreichen?
Probephase
08.12.2020 –
31.12.2020
Innerhalb 28.02.2021 Ja; zu berücksichtigen ist aber, dass die Rückerstattungen über den gesamten Monat Februar ausbezahlt werden
I Semester
01.01.2021 –
30.06.2021
Innerhalb 30.08.2021 Noch nicht. Die Beschwerde kann erst ab Ende des Semesters eingereicht werden.

II Semester
01.07.2021 –
31.12.2021

Innerhalb 02.03.2022 Noch nicht. Die Beschwerde kann erst ab Ende des Semesters eingereicht werden.
III Semester
01.01.2022 –
30.06.2022

Innerhalb 30.08.2022

Noch nicht. Die Beschwerde kann erst ab Ende des Semesters eingereicht werden.

 

Wichtige Informationen zum Cashback-Programm, finden sind unter: Das "Cashback"-Programm: was, wie, wann?

 

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