Kindersitze mit Alarmsystem: ab Freitag 6. März kann gestraft werden

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Seit dem 7. November 2019 ist es Pflicht, Kinder unter 4 Jahren im Auto ausschließlich in Kindersitzen mit Alarmsystemen gegen das Verlassen („anti abbandono“) zu transportieren; ab dem 6. März 2020 können auch die Strafen für die Verletzung dieser Pflicht ausgestellt werden (Geldstrafe von 83 bis 333 Euro und Abzug von 5 Führerschein-Punkten).

Die VZS weist darauf hin, dass um gesetzeskonform zu sein, die Konformitätserklärung des Herstellers (diese erfolgt durch den Hersteller über eine Selbsterklärung) mitgeführt werden muss. Sie muss bestätigen, dass die technischen und funktionellen Anforderungen eingehalten werden, welche in der entsprechenden Verordnung an die Geräte gestellt werden.

Die Vorrichtungen können entweder in den Kindersitz integriert sein oder separat gekauft werden. Überprüfen Sie vor dem Kauf auf jeden Fall das Vorhandensein der Konformitätserklärung, insbesondere bei Käufen im Internet außerhalb der Europäischen Union.

 

Wer und wie kann um Beitrag ansuchen?

Mittlerweile hat das Transportministerium auch ein eigenes Dekret erlassen, welches genau regelt, wer und zu welchen Bedingungen Anrecht auf einen den Beitrag des Staates in Höhe von Euro 30 für den Ankauf der Kindersitze hat.
Mit einigen Verzögerungen ist es seit Ende Februar 2020 möglich, über https://www.bonuseggiolino.it/bonuseggiolino/#/beneficiario/homePage um den Bonus von 30 Euro für den Ankauf anzusuchen. Dies kann auch passieren, wenn die Vorrichtung vor dem 20. Februar gekauft wurde.

Für die Registrierung ist es erforderlich, über eine digitale Identität zu verfügen (SPID).

Dabei ist der Beitrag einmalig pro Kind (also ein Kindersitz oder Nachrüstungs-System pro Kind), und daher darf nur ein Elternteil darum ansuchen. Der Beitrag wird in Form eines elektronischen Guthabens anerkannt, welcher ausschließlich in den Geschäften ausgegeben werden kann, die sich in einem eigenen Register des Ministeriums registriert haben.

Die Beiträge werden dabei nach dem Prinzip „Wer zuerst kommt“ ausgezahlt, und nur bis zur Erschöpfung der vom Staat zur Verfügung gestellten Geldmittel.

Für weitere Rückfrage steht auch der VZS Projekt-Schalter „All e-nclusive: Technologien – Beeinträchtigungen – Armut“ zur Verfügung (E-mail: allenclusive@verbraucherzentrale.it).

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