Verbrauchertelegramm Mai/Juni 2022

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Mitteilungsblatt der Verbraucherzentrale Südtirol
Beilage zur Ausgabe Nr. 34/41

Die Papierversion des Verbrauchertelegramms wird allen Mitgliedern monatlich kostenlos per Post zugeschickt und steht im PDF-Format zum Download zur Verfügung. Die nachfolgenden Kurznachrichten sind ein Auszug aus der vollständigen Version.

 

 

Ihre Meinung ist gefragt!
Wir arbeiten derzeit gemeinsam mit anderen Verbraucherorganisationen an einem Projekt zur Digitalisierung. Bei Interesse ist es möglich, hier https://www.umfrageonline.com/c/digitalisierung-vzs an einer kurzen Umfrage zum Thema teilzunehmen.

Wir danken im Voraus!

 

 

Hülsenfrüchte zubereiten – wie geht das?

Getrocknete Hülsenfrüchte sind reich an pflanzlichen Proteinen, Mineralstoffen und gesundheitsfördernden Ballaststoffen, vielseitig verwendbar, lange haltbar und zudem preiswert im Einkauf. Es spricht also viel dafür, Bohnen, Linsen und Kichererbsen öfter auf den Tisch zu bringen – gerne auch anstelle einer Fleischmahlzeit.

Vor dem Verzehr müssen sie zunächst jedoch gegart werden. Um die Kochzeit zu reduzieren und die Verträglichkeit zu verbessern, sollten Hülsenfrüchte über Nacht in Wasser eingeweicht werden. Dafür werden diese in einem Sieb unter fließendem Wasser gespült und in einer Schüssel in reichlich kaltem Wasser stehen gelassen. Bei Linsen reicht es, sie vor der Zubereitung eine Stunde lang einzuweichen. Geschälte Linsen und geschälte Erbsen können ohne vorheriges Einweichen direkt gekocht werden.
Das Einweichwasser wird abgegossen, die Hülsenfrüchte werden nochmals gespült und mit der dreifachen (Volumen-)Menge frischen, gesalzenen Wassers oder mit Gemüsebrühe zum Kochen gebracht. Saure Zutaten wie Essig oder Zitrone sollte man erst zum Ende der Garzeit dazugeben, da sie sonst die Schalen der Hülsenfrüchte verhärten.

Gründliches Spülen – auch von Hülsenfrüchten aus der Dose – vor der Zubereitung, eine lange Garzeit, die Verwendung von Gewürzen wie Anis, Fenchel, Kümmel, Kreuzkümmel, Bohnenkraut oder Majoran helfen, Blähungen vorzubeugen. In pürierter Form sind Hülsenfrüchte leichter verdaulich als im Ganzen.

 

 

Sommerreifen-Pflicht
Gibt es eine solche? Ab wann greift sie?

Eine gesetzliche „Pflicht“, Sommerreifen zu montieren, besteht nicht. Vielmehr besagt dass Gesetz, dass es zwischen 16. Mai und 14. Oktober nicht erlaubt ist, M+S Reifen mit einem Geschwindigkeitskürzel zu montieren, welches niedriger ist als jenes, das im Fahrzeugbrief angegeben ist (dies ist umgekehrt in der Zeit zwischen Oktober und Mai erlaubt, da der Straßenverkehrskodex hier eine Ausnahme – deroga - gewährt).

Entspricht das Geschwindigkeitskürzel der Reifen also jenem im Fahrzeugbrief (oder ist dieses höher), besteht keine Pflicht, die Reifen zu tauschen.
Reifen mit niedrigeren Kürzeln müssen hingegen ab 15. April innerhalb von 30 Tagen gewechselt werden, ansonsten drohen in der Tat gesalzene Strafen.

Das Geschwindigkeitskürzel ist der letzte Buchstabe des Reifenkürzels; in den aktuellen Reifentests finden sich meist Reifen der Klassen „R“ (bis 170 km/h) oder „V“ (bis 240 km/h).

 

 

Stay connected but protected

Die VZS unterstützt das europaweite Vorhaben und die italienweite Initiative für einen vorsorglichen Umgang hinsichtlich 5G und Internet der Dinge.

Vor Kurzem startete eine europaweite Unterschriftenaktion der Europäischen Bürgerinitiative Stop (((5G))) - Stay Connected but Protected (EBI), lanciert von Verbraucher- und Patientenorganisationen aus sieben europäischen Ländern. Die EU-Kommission wird dadurch ersucht, Mobilfunk und Digitalisierung umweltgerecht, gesundheitsgerecht und demokratisch zu gestalten. Im Zusammenhang mit 5G existieren mittlerweile viele Stellungnahmen aus der unabhängigen Wissenschaft, die ein Moratorium in der Implementierung dieser Technologie fordern. Es geht um die Vermeidung weiterer Verschlechterungen in der elektromagnetischen Belastung, die das Leben vieler Bürger erschwert und zum Teil zur Entwicklung von Hypersensibilität (EHS) führt. Außerdem bedeutet 5G einen weiteren Schub auf dem Weg der Digitalisierung unter Missachtung von Grundrechten wie dem Schutz der Privatsphäre.

Die Unterschriften können sowohl online als auch in schriftlicher Form geleistet werden. Alle Materialien der Initiative sind unter https://signstop5g.eu/de zu finden. Wenn in ganz Europa mehr als 1 Million Unterschriften zusammenkommen, muss die Europäische Kommission die 23 insgesamt unterbreitete Vorschläge der Initiative behandeln und rechtlich sowie wissenschaftlich begründete Entscheidungen treffen.

 

 

Wie läuft ein Lebensmittelrückruf ab?

Immer wieder kommt es vor, dass Lebensmittel zurückgerufen werden. Häufige Gründe dafür sind das mögliche Vorhandensein von Fremdkörpern wie Plastikteilen oder Glassplittern oder eine mögliche Belastung mit krankheitserregenden Bakterien wie Salmonellen oder Listerien.

Laut EU-Recht sind die Lebensmittelunternehmen für die Sicherheit ihrer Produkte verantwortlich. Sobald ein Unternehmen – entweder durch Selbstkontrollen, durch Untersuchungen der Behörden oder durch die Meldung von Kund:innen – Kenntnis davon bekommt, dass ein Lebensmittel nicht sicher ist, muss es unverzüglich Maßnahmen ergreifen und die zuständigen Behörden über das unsichere Lebensmittel und die getroffenen Maßnahmen informieren.

Wenn das betroffene Produkt noch nicht an die Verbraucher:innen abgegeben wurde, fordert das Unternehmen seine Handelspartner dazu auf, die Ware aus den Regalen und dem Lager zu nehmen.

Wenn das unsichere Produkt dagegen schon an die Verbraucher:innen abgegeben wurde, ist ein öffentlicher Rückruf notwendig: meist mittels eines Aushangs an den Verkaufsstellen und über Mitteilungen im Internet oder in den Medien wird vor dem Verzehr des Produkts gewarnt und dazu aufgerufen, das bereits gekaufte Produkt – gegen Ersatz – beim Händler zurückzugeben.

In Italien sind die Lebensmittelunternehmen dazu verpflichtet, Rückrufe dem Gesundheitsministerium zu melden. Dieses veröffentlicht die Lebensmittelrückrufe im entsprechenden Bereich seines Internetportals.

 

 

Gesprochenes verfliegt ...
Telefondienste immer schriftlich kündigen

Einen Dienst aktivieren, dafür braucht es meist nur wenige Klicks. Aber: einen Dienst auch wieder loszuwerden, das kann ganz schön kompliziert sein.

So erging es auch Herrn G., der seine ADSL-Linie kündigen wollte, da er mit einem anderen Anbieter eine Glasfaser aktiviert hat. Der Kundendienst seines Betreibers versicherte, mit dem Telefonat zur Kündigung sei alles schon getan, es kämen dann noch zwei Rechnungen, und dann wäre alles erledigt.
In der Tat kam aber nach den zwei Rechnungen noch weitere. Herr G. wandte sich an die VZS.

Wir wissen: Dienste kündigt man am besten schriftlich, per Einschreiben mit Rückantwort, unter Beilage eines Ausweisdokuments. So gibt es keinen Zweifel in Bezug auf Absicht, Identität des Schreibers oder Datum der Kündigung.
Im Zweifelsfall ist es hier auch wesentlich einfacher, über ein Schlichtungsverfahren zu unrecht verlangte Beträge zurückzufordern.
Musterschreiben, Adressen der Anbieter, Informationen und Tipps sind in der VZS und in den Außenstellen erhältlich.

 

 

Was ist Amaranth?

Die winzigen Körner des Amaranths sehen zwar wie Getreidekörner aus und können ähnlich wie Getreide verwendet werden. Botanisch gehört Amaranth jedoch zu den Fuchsschwanzgewächsen und nicht wie echtes Getreide zu den Süßgräsern, weswegen er als „Pseudogetreide“ bezeichnet wird.

Für die menschliche Ernährung ist Amaranth in zweierlei Hinsicht interessant. Die kleinen Körner sind ausgesprochen nährstoffreich und eine sehr gute Quelle für hochwertiges Protein, ungesättigte Fettsäuren, Kalzium, Magnesium, Eisen und Zink. Zudem ist Amaranth glutenfrei und somit auch für Menschen, die an Zöliakie leiden, verträglich. Zum Backen eignet sich das Mehl von Amaranth wegen des fehlenden Klebereiweißes jedoch nicht.

Amaranth wird ähnlich wie Hirse zubereitet: dafür werden die Körner in einem feinen Sieb mit warmem Wasser gespült und mit der dreifachen Volumenmenge Wasser rund 30 Minuten lang gegart. Der gekochte Amaranth kann als Beilage zu gedünstetem Gemüse serviert, zu Bratlingen verarbeitet oder für salzige und süße Aufläufe verwendet werden. Die rohen Körner eignen sich zum Keimen. Gepuffter Amaranth schmeckt als Zutat in Müslimischungen, Müsliriegeln und Vollkornkeksen. Die Blätter der Pflanze können als Gemüse zubereitet werden, sie schmecken ähnlich wie Spinat oder Mangold.

 

 

Qualität der öffentlichen Mobilität im Mittelpunkt
Verbraucherzentrale Südtirol besucht südtirolmobil-Informations- und Servicezentrum

Es ist die erste Anlaufstelle, wenn es um Fragen und Anliegen zur öffentlichen Mobilität, aber auch Beschwerden und Meldungen zum Südtirol Pass geht: das Service- und Informationszentrum SIZ. Wie die operative Arbeit dort abläuft, davon hat sich die Verbraucherzentrale Südtirol (VZS) kürzlich selbst ein Bild gemacht.

Gerade im Bereich der öffentlichen Mobilität sei das Recht des einzelnen Fahrgastes auf umfassende, genaue und pünktliche Informationen über das gesamte Angebot grundlegend, ist Gunde Bauhofer, Geschäftsführerin der VZS, überzeugt. „Gleichzeitig ist es wichtig, den Kundinnen und Kunden die Möglichkeit anzubieten, eventuelle Anliegen, Fragen oder Beschwerden zu deponieren. Diese Schwerpunkte wurden nicht zuletzt in der Charta für Fahrgastrechte festgehalten, die vor rund 1,5 Jahren vom Land Südtirol und der Verbraucherzentrale unterzeichnet wurde“. Die Aufgabe der Verbraucherzentrale sei es, die Qualität der öffentlichen Mobilität im Interesse der Fahrgäste stetig zu messen. Zu diesem Zweck haben die STA - Südtiroler Transportstrukturen AG, in der das Service- und Informationszentrum angesiedelt ist, und die Verbraucherzentrale Südtirol einen regelmäßigen Austausch vereinbart.

Derzeit kümmern sich 8 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Service- und Informationszentrum um die Anliegen der Fahrgäste. Allein im vorigen Jahr wurden rund 27.000 Anfragen bearbeitet. „Hinweise und Anregungen zur öffentlichen Mobilität sind für uns sehr wichtig, um sie einerseits anderen Fahrgästen auf der südtirolmobil-Webseite bzw. der App zur Verfügung zu stellen und andererseits stetig an der Steigerung unserer Qualitätsstandards zu arbeiten“, erklärt Joachim Dejaco, Generaldirektor der STA - Südtiroler Transportstrukturen AG. Die meisten Anfragen an das SIZ, nämlich rund 18.000 im letzten Jahr, betreffen den Südtirol Pass selbst. „Im September wenden sich erfahrungsgemäß viele Eltern an uns, die das abo+ ihrer schulpflichtigen Kinder erneuern möchten“, so Dejaco. Sobald die entsprechende Information hausintern bzw. bei den anderen Partnern der öffentlichen Mobilität eingeholt wurde, erhalte jeder Kunde eine schriftliche Antwort. 

Das Service- und Informationszentrum SIZ ist von Montag bis Freitag (8 Uhr bis 18 Uhr) unter der Telefonnummer 0471 220880 bzw. schriftlich per E-Mail an die Adresse contact@suedtirolmobil.info erreichbar.
Noch mehr Informationen über Südtirols Mobilität sind auf der Webseite www.suedtirolmobil.info bzw. auf der App südtirolmobil nachzulesen.

 

 

Das Verbrauchermobil
Der mobile Informations- und Beratungsdienst der VZS

Seit 1998 stellt die Verbraucherzentrale gemeinsam mit den Gemeinden Südtirols eine bürgernahe Informationsstelle im Bringsystem zur Verfügung. Viele Konsument:innen konnten in diesen letzten 24 Jahren beim Verbrauchermobil Rat und Informationen holen.

Das Verbrauchermobil hält in den meisten Gemeinden Südtirols und bringt das Infomaterial der Verbraucherzentrale Südtirol direkt zu den Verbraucher:innen, welche an dieser Stelle auch Erstberatungen über verbraucherrelevanten Themen erhalten. Bei diesem Informationsdienst kann außerdem auch der UV-Schutz von Sonnenbrillen sowie der Strahlenwert von Mobiltelefonen gemessen und in den letzten Waren-Tests reingeschnuppert werden.

Die aktuellen Haltestellen vom Verbrauchermobil sind auf der Internetseite der VZS (https://www.consumer.bz.it/de/verbrauchermobil-der-aktuelle-kalender) einsehbar. Dieser Dienst kann bei der Verbraucherzentrale auch für neue Standorte angefordert werden.

Dank der Verbraucher:innen, die anlässlich der Steuererklärung die 5 Promille der Verbraucherzentrale Südtirol zukommen lassen, konnte in der Vergangenheit das alte Verbrauchermobil ersetzt und somit dieser Dienst weiterhin für Verbraucher:innen angeboten werden. Die SteuerzahlerInnen können nämlich seit 2005 die 5 Promille der Einkommenssteuer für Organisationen zur Förderung des Sozialwesens bestimmen, wozu auch die VZS zählt. Dieser Betrag wird vom ohnehin geschuldeten Steuerbetrag abgeführt und erzeugt keine Mehrkosten. Es reicht eine Unterschrift auf dem Steuervordruck CUD, 730 oder UNICO sowie die Angabe der Steuernummer der gewählten Organisation aus dem Sozialwesen (z.B. VZS 94047520211). Mehr Informationen finden die Verbraucher:innen unter https://www.consumer.bz.it/de/5-promille-fuer-die-stimme-der-verbraucherinnen.

Mithilfe der Verbraucher:innen kann die Verbraucherzentrale Südtirol stärker und gezielter die Rechte der Konsument:innen auf allen Ebenen verteidigen und ihnen mit Rat und Tat zur Seite stehen!

 

 

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