Schlichtung Kondominium

ANACI und Verbraucherverbände lancieren gemeinsame Initiative zur Schlichtung von Streitfällen zwischen Verwaltern und Eigentümern


Ab sofort startet die Schlichtung im Mehrfamilienhaus oder Kondominium. Streitfälle zwischen den Eigentümern und den Kondominiumsverwaltern des Verbands ANACI können nun außergerichtlich beigelegt werden.

In Rom wurde das entsprechende Schlichtungsabkommen für die paritätische Schlichtung zwischen ANACI (Associazione Nazionale Amministratori Condominiali e Immobiliari / Nationaler Verband der Kondominiums- und Immobilienverwalter) und 8 Verbraucherverbänden, darunter auch die Verbraucherzentrale Südtirol, unterzeichnet. In Bozen wird, wie vom Abkommen vorgesehen, ein eigener Schalter eröffnet.

Das Projekt fällt in die vom Gesetz Nr. 4/2013 (“Disposizioni in materia di professioni non organizzate”, in etwa: Verfügungen über nicht organisierte Berufe) vorgesehenen Maßnahmen; dieses Gesetz schreibt vor, dass die Berufsvereinigungen „Initiativen zum Schutz der BenutzerInnen, darunter einen Bezugsschalter für BürgerInnen/VerbraucherInnen, an welchen man sich im Falle von Streitfällen mit den Verwaltern sowie für Informationen über die Tätigkeit wenden kann“ fördern.

Regelwerk der Schlichtung (in italienischer Sprache)


Medien-Information
Bozen, 25.10.2013

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