Lebensmittelkontrolle

Die Durchführung der amtlichen Kontrollen – u.a. in den Bereichen Lebensmittel, Lebensmittelsicherheit, Futtermittel, Futtermittelsicherheit sowie Tiergesundheit – wird für alle EU-Mitgliedstaaten durch die Verordnung (EU) 2017/625 geregelt.
Die einzelnen Staaten legen fest, welche nationalen Behörden jeweils für die Organisation und Durchführung der amtlichen Kontrollen zuständig sind, und erstellen einen integrierten mehrjährigen nationalen Kontrollplan. Das entsprechende Dokument für Italien ist der „Piano di Controllo Nazionale Pluriennale“ (PCNP) in der aktuell gültigen Fassung 2023 – 2027.

Für die regelmäßigen, planbaren Kontrollen bezüglich Lebensmittelsicherheit, Veterinärmedizin und Verbrauchergesundheit sind in Italien
das Gesundheitsministerium (Ministero della Salute),

  • die Regionen und Autonomen Provinzen,
  • die örtlichen Sanitätsbetriebe,
  • die öffentlichen Labore und
  • die Bürgermeister und Bürgermeisterinnen (im Krisenfall)

zuständig.

Das Gesundheitsministerium und die regionalen bzw. Landesregierungen programmieren und koordinieren die Kontrolltätigkeiten. Im Gesundheitsministerium ist die Generaldirektion DGISAN (Direzione generale per l'Igiene e la Sicurezza degli Alimenti e la Nutrizione) für die Gesamtkoordination zuständig.
Für die Durchführung der Kontrollen sind in erster Linie die örtlichen Sanitätsbetriebe zuständig.
Die Analysen werden in den Laboren der regionalen Agenturen für Umwelt, den staatlichen Gesundheitslaboren und den Instituten für Tierseuchenbekämpfung (Istituti Zooprofilattici Sperimentali IZS) durchgeführt.
Im Zusammenhang mit gerichtlichen Untersuchungen oder der Verfolgung von Straftaten kommt auch spezialisierten Polizeieinheiten, darunter dem Carabinieri-Kommando für den Schutz der Gesundheit (NAS – Nuclei Antisofisticazioni e Sanità) eine bedeutende Rolle zu.
Im Bereich der Lebensmittel betreffen die Kontrollen alle Stufen der Produktion, der Verarbeitung und des Vertriebs von Lebensmitteln von den Rohstoffen bis hin zum Verkauf des Endprodukts.
Die durchgeführten Kontrollaktivitäten müssen dokumentiert und können im jährlichen Bericht nachgelesen werden. Zuletzt erschienen ist der Bericht für das Jahr 2022 („Relazione annuale 2022 al di Controllo Nazionale Pluriennale 2020-2022“).

 

Aufteilung der Kompetenzen in Südtirol

Koordination und Überprüfung der amtlichen Kontrollen (von Lebensmitteln, Futtermitteln, Gegenständen, die mit Lebensmitteln in Berührung kommen, Tiergesundheit und Tierschutz):

  • Amt für Prävention, Gesundheitsförderung und öffentliche Gesundheit (in der Landesabteilung Gesundheit): zuständige Behörde für Lebensmittel nicht tierischen Ursprungs
  • Landestierärztlicher Dienst (in der Landesabteilung Landwirtschaft): zuständige Behörde für Lebensmittel tierischen Ursprungs

 

Durchführung von Kontrollen entlang der gesamten Lebensmittelproduktionskette (Herstellung, Verarbeitung, Vermarktung) und von Hygieneinspektionen:

  • Dienst für Hygiene der Lebensmittel und der Ernährung S.I.A.N. (im Südtiroler Sanitätsbetrieb – Departement für Gesundheitsvorsorge): zuständig für Lebensmittel nicht tierischen Ursprungs
  • Tierärztlicher Dienst (im Südtiroler Sanitätsbetrieb – Departement für Gesundheitsvorsorge): zuständig für Lebensmittel tierischen Ursprungs

Die Kontrollen erfolgen über Inspektionen, Probenahmen, Laboranalysen der Proben, Hygienekontrollen und Audits.

 

Durchführung von Laboranalysen:

  • Labor für Lebensmittelanalysen und Produktsicherheit: chemische Analysen
  • Labor für Luftanalysen und Strahlenschutz: Radioaktivitätsmessung in Lebensmitteln
  • Biologisches Labor: mikrobiologische Analysen von Lebensmitteln nicht tierischer Herkunft
  • Institut für Tierseuchenbekämpfung der Venetien – Sektion Bozen: mikrobiologische Analysen von Lebensmitteln tierischer Herkunft

 

Weitere öffentliche Kontrollorgane in Italien

Die Vielfalt an Kontrollorganen ist in Italien nicht leicht überschaubar. Eine Übersicht:

Institute für Tierseuchenbekämpfung (Istituti Zooprofilattici Sperimentali IZS)
Zuständigkeit: Gesundheitsministerium
Aufgaben: Veterinärkontrollen von Tieren, Kontrolle von tierischen Produkten, Hygieneinspektionen in Zuchtbetrieben.
Für Südtirol: Institut für Tierseuchenbekämpfung der Venetien IZSVe (Sitz in Legnaro in der Provinz Padova) mit Außenstelle in Bozen.

 

Gesundheitsämter für Meer, Luft und Grenzen (Uffici di Sanità Marittima, Aerea e di Frontiera USMAF)
Zuständigkeit: Gesundheitsministerium
Aufgaben: Hygienisch-sanitäre Überwachung der Importe von Lebensmitteln nicht tierischen Ursprungs, Nahrungsergänzungsmitteln und Novel Food aus Nicht-EU-Ländern.

 

Grenzkontrollposten (Posti di Controllo Frontalieri PCF) und Veterinärdienststellen zur Überwachung von EU-Auflagen (Uffici Veterinari per gli Adempimenti Comunitari UVAC)
Zuständigkeit: Gesundheitsministerium
Aufgaben: Kontrollen (an den Grenzen) von lebenden Tieren, tierischen Produkten und Futtermitteln, die aus Drittländern kommen und für die EU bestimmt sind.

 

Betrugsbekämpfungsstelle (Ispettorato Centrale della Tutela della Qualità e della Repressione Frodi dei Prodotti agroalimentari ICQRF)
Zuständigkeit: Ministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Forstwirtschaft
Aufgaben: Inspektionen, Probenahmen und Analysen, um die Echtheit, Qualität und korrekte Kennzeichnung der Waren zu kontrollieren.
Für Trentino-Südtirol: ICQRF Nord-Est mit Außenstelle in San Michele all'Adige.

 

Zollagentur (Agenzia delle Accise, Dogane e Monopoli ADM)
Zuständigkeit: Ministerium für Wirtschaft und Finanzen
Aufgaben: Überwachung der Einfuhren, Durchfuhren und Ausfuhren, auch von Lebensmitteln, Sicherung der Einnahme von Zöllen.

 

Finanzwache (Guardia di Finanza)
Zuständigkeit: Ministerium für Wirtschaft und Finanzen
Aufgaben: Bekämpfung der Wirtschaftskriminalität (z.B. Steuerhinterziehung, Produktfälschung, Lebensmittelbetrug), Aufgaben als Finanz- und Zollpolizei.

 

Abteilung Meeresfischerei des Korps der Hafenbehörden (Reparto Pesca Marittima del Corpo delle capitanerie di porto)
Zuständigkeit: Ministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Forstwirtschaft
Aufgaben: Nationales Fischereikontrollzentrum, Überwachung und Kontrolle der Meeresfischerei, der Aquakultur und verwandter Sektoren.

 

Carabinieri–Kommando für das Gesundheitswesen NAS (Comando Carabinieri per la Tutela della Salute NAS)
Zuständigkeit: Gesundheitsministerium
Aufgaben: Aufgaben als Gesundheitsinspektoren und Präventionstechniker, Ermittlungen, Kontrollen und Inspektionen in Bezug auf Hygiene, öffentliche Gesundheit und Veterinärmedizin (zusätzlich zur ordentlichen Kontrolltätigkeit der Sanitätsbetriebe).

 

Carabinieri–Kommando für den Schutz der Ernährungswirtschaft (Comando Carabinieri per la Tutela Agroalimentare)
Zuständigkeit: Ministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Forstwirtschaft
Aufgaben: Prävention und Bekämpfung von Betrug im Agrar- und Lebensmittelsektor, u.a. durch Verwaltungsinspektionen, Überprüfung der korrekten Auszahlung von Subventionen.

 

Carabinieri–Kommando für Umweltschutz und ökologischen Wandel (Comando Carabinieri per la Tutela Ambientale e la Transizione Ecologica)
Zuständigkeit: Ministerium für den ökologischen Wandel
Aufgaben: u.a. Zuständigkeit für den Fall einer unkontrollierten Verbreitung von gentechnisch veränderten Organismen (GVO).

 

Handel- und Marktpolizei (Polizia Annonaria)
Zuständigkeit: jeweilige Gemeindeverwaltung
Aufgaben: Kontrolle der Märkte und Geschäfte bezüglich Einhaltung der Handelsbestimmungen und Hygienevorschriften, Öffnungszeiten, Waagen, Preisausschilderung usw.

 

An wen können sich die Verbraucher und Verbraucherinnen in Südtirol wenden?

Musterbriefe für Reklamationen und Meldungen im Zusammenhang mit Lebensmitteln stehen über den Verbraucherexperten zur Verfügung, https://verbraucherexperte.info/de:

  1. Beantragen einer Kontrolle nach Kauf eines vorzeitig verdorbenen tierischen Produkts: https://verbraucherexperte.info/index.php/de/node/261. Adressat ist der Tierärztliche Dienst des Südtiroler Sanitätsbetriebs, Bozen, Laura-Conti-Weg 4, Tel. 0471 435730/ 731/ 732, vet@sabes.it.
  2. Beantragen einer Kontrolle nach Kauf eines vorzeitig verdorbenen nicht tierischen Produkts: https://verbraucherexperte.info/index.php/de/node/261. Adressat ist der Dienst für Hygiene der Lebensmittel und der Ernährung S.I.A.N. des Südtiroler Sanitätsbetriebs, Bozen, Amba-Alagi-Straße 33, Tel. 0471 435708, sian@sabes.it.
  3. Zweifel an der Sicherheit eines Produkts: https://verbraucherexperte.info/index.php/de/node/259. Adressat ist der Dienst für Hygiene der Lebensmittel und der Ernährung S.I.A.N. des Südtiroler Sanitätsbetriebs, Bozen, Amba-Alagi-Straße 33, Tel. 0471 435708, sian@sabes.it.
  4. Beantragen eines Produktersatzes oder einer Preisrückerstattung nach Kauf eines vorzeitig verdorbenen Produkts: https://verbraucherexperte.info/de/node/260. Adressat ist das jeweilige Geschäft.
  5. Beantragen einer Kontrolle aufgrund von hygienisch-sanitären Mängeln in einem Lokal oder nach Verzehr einer verdorbenen Speise: https://verbraucherexperte.info/index.php/de/node/266. Adressat ist der Dienst für Hygiene der Lebensmittel und der Ernährung S.I.A.N. des Südtiroler Sanitätsbetriebs, Bozen, Amba-Alagi-Straße 33, Tel. 0471 435708, sian@sabes.it.

 

Meldungen und Anzeigen von vermuteten Straftaten in Zusammenhang mit Lebensmitteln und Lebensmittelhygiene:
Carabinieri–Kommando für das Gesundheitswesen NAS (Comando Carabinieri per la Tutela della Salute NAS), Trient (für die Region Trentino-Südtirol), Largo Porta Nuova 9, Tel. 0461 986296, ccTNnasCDO@carabinieri.it.
Alternativ kann auch bei der jeweils nächsten Carabinieri-Station eine Anzeige (auf Wunsch auch anonym) oder über die allgemeine Notrufnummer 112 eine telefonische Meldung gemacht werden.

 

Meldungen von möglicherweise gefälschten Lebensmitteln:
Carabinieri–Kommando für den Schutz der Ernährungswirtschaft (Comando Carabinieri per la Tutela Agroalimentare), Online-Formular:
https://www.politicheagricole.it/flex/cm/pages/ServeBLOB.php/L/IT/IDPagina/6873.

 

Meldung von Unregelmäßigkeiten auf Märkten, in Geschäften und Gastronomielokalen:
Handel- und Marktpolizei der jeweiligen Gemeinde.

 

 

Stand
6/2025

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