Energie: Tarife, Anbieter und Anbieterwechsel

Wie setzt sich der Stromtarif zusammen?
Der Tarif setzt sich wie folgt zusammen:

  1. Energiepreis (in etwa 50%) der Gesamtkosten
  2. Kosten der Dienste des Verteilernetzes
  3. allgemeine Systemkosten
  4. Steuern (etwa 14% des Gesamtpreises)

Vorsicht: die Verkäufer im „freien Markt“ bieten häufig Skonti an; im allgemeinen wird nur der Energiepreis und nicht der Gesamtpreis skontiert.

Geschützter Grundversorgungsdienst, freier Markt und ähnlicher Schutz
Wer noch nie seinen Stromanbieter gewechselt hat, bezieht den Strom im Rahmen des  „geschützten Grundversorgungsdienstes“. Hier legt die Aufsichtsbehörde ARERA alle drei Monate die Preise fest. Nach den Plänen der Regierung soll diese Tarifform im Jänner 2024 abgeschafft werden.
Am freien Markt hingegen können die Unternehmen die Preise der Energiekomponente frei festlegen.
Seit 2017 gibt es auch noch eine Mischform, die den VerbraucherInnen den Übergang zum freien Markt erleichtern soll. Bei dieser Tarifform gewähren die Unternehmen einen einmaligen Skonto auf den Preis des geschützten Markts.

Tag- und Nachtstrom: vernachlässigbare Sparpotentiale
Seit 2010 wird der Strom nach Verbrauchsphasen verrechnet. Dabei ist die sogenannte Tag-Phase (auf der Rechnung als F1 bezeichnet) ein bisschen teurer als die Nacht- und Wochenend-Phasen (F2 und F3). Die Erfahrungswerte haben gezeigt, dass ein bewusstes Verlegen des Stromverbrauchs in die billigen Schichten jedoch nur vernachlässigbare Sparpotentiale birgt. Eine Standardfamilie, die mehr als 95% des Stromverbrauchs in der billigen Phase hat (und das ist praktisch fast nicht umsetzbar), spart im Vergleich zu einer, die 95% des Verbrauchs in der teuren Phase hat, gerade mal 8 Euro pro Jahr.

Welche Tarifarten bietet der freie Markt?
Der freie Markt bietet verschiedene Tarifarten:

  • mit indexiertem Preis: der Verkäufer gewährt einen Abschlag in Prozent (normalerweise zwischen 10% und 20% auf die von der Aufsichtsbehörde festgelegten Tarife für den geschützten Grundversorgungsdienst). Vorsicht: manchmal werden die Preisabschläge nicht auf den Endpreis, sondern nur auf den Energieanteil der Rechnung gewährt, daher Angebot immer gut prüfen!
  • mit Fixpreis: der Preis pro kWh wird für einen bestimmten Zeitraum fixiert (z.B. 1 oder 2 Jahre)
  • mit Pauschalpreis: man zahlt monatlich oder alle zwei Monate fixe Beträge für im Voraus festgelegte Verbrauchsmengen; übersteigt man diesen Verbrauch, zahlt man mehr;
  • Tag- und Nachtstromtarife: man zahlt unterschiedliche Preise je nach Tageszeit und/oder Wochentag; diese Tarife haben jedoch andere Preise als der Zwei-Phasen-Tarif der Aufsichtsbehörde.

Der Tarifvergleich: Vergleichsrechner Trovaofferte
Eine Übersicht bietet der Vergleichsrechner „Portale offerte“ auf der Website der Aufsichtsbehörde (www.autorita.energia.it).

Mit Angabe von Postleitzahl, Vertragsleistung (kW) und Jahresverbrauch (kWh) kann man in wenigen Klicks das günstigste Angebot für den eigenen Bedarf finden.
Die Verbraucherzentrale hilft bei Berechnung und Vergleich.
Wer das Angebot eines ganz bestimmten Verkäufers genauer anschauen möchte, sollte sich IMMER die sogenannte Kostenvergleichstabelle schriftlich aushändigen lassen.

Einige der Anbieter im freien Markt in Südtirol
Alperia Smart Service, Dolomiti Energia, Edison, ENI, Sorgenia, Enel Energia, Selgas (weitere Firmen siehe Angebotsrechner der Aufsichtsbehörde). Zusätzlich gibt es in Südtirol etwa 40 kleinere und mittlere Unternehmen auf Gemeinde oder Bezirksebene, die Strom im geschützten Markt anbieten, wie z.B. TUGG, Gemeindewerke Schlanders, Stadtwerke Brixen, Stadtwerke Bruneck und noch weitere.

Was muss ich tun, um in den freien Markt zu wechseln?

  • Angebote auf dem freien Markt prüfen (entweder über den Vergleichsrechner „Portale offerte“ oder direkt auf den Webseiten der einzelnen Anbieter oder indem man die sogenannte „Vergleichstabelle“ von den Anbietern anfordert).
  • Das den eigenen Bedürfnissen am meisten entsprechende Angebot auswählen.
  • Sich an den neuen Verkäufer wenden und den neuen Vertrag unterzeichnen.
  • Der neue Verkäufer (und nicht der/die VerbraucherIn) beendet den alten Vertrag mit dem vorhergehenden Verkäufer.
  • Innerhalb von 30-60 Tagen ab Übermittlung der Kündigung erfolgt der Übergang zum neuen Verkäufer.
  • Dem neuen Verkäufer obliegt die Verwaltung der Dokumente, die dem Verteiler zukommen müssen, damit der Transport und die Lieferung des Stroms bis zum Zähler des Verbrauchers garantiert ist.
  • Ca. 2 Monate nach Vertragsunterzeichnung sollten die ersten Rechnungen des neuen Verkäufers eintreffen.

Angebote am Telefon oder an der Haustür
Einige Firmen gehen mit telefonischem Marketing oder von Haus zu Haus auf Kundenfang. Dabei werden häufig Preise pro Kilowattstunde angeboten, ohne dass genauer angegeben wird, ob der gesamte Preis oder nur die Energiekomponente gemeint ist.
Wir meinen: Bei Stromverträgen sollte man sich lieber Zeit nehmen und genau nachrechnen. Eine schnelle Entscheidung ohne genaueren Vergleich kann statt der angepriesenen Ersparnis schnell Mehrkosten mit sich bringen.

„Ist das Angebot der Gesellschaft XY günstig?“
Man kann keine allgemein gültige Antwort auf diese Frage geben: ein Tarif, der für eine Familie günstig ist, könnte für eine andere eine Mehrausgabe bedeuten. Eine fundierte Antwort liefert von Fall zu Fall der Vergleichsrecher „Portale offerte“ oder die Experten der VZS.

Nützliche Links
www.autorita.energia.it
Aufsichtsbehörde Strom und Gas (Trova Offerte)

Stand
03/2022

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