Verkauf von Gasspürgeräten: Installation ist nicht verpflichtend!

Rücktritt vom Vertrag innerhalb von 14 Kalender-Tagen möglich


In den letzten Tagen häufen sich in der Verbraucherzentrale Südtirol (VZS) Anfragen über ein Unternehmen, das Gasspürgeräte („aiutano a prevenire le fughe di gas“) von Tür zu Tür vertreibt. Wie uns die betroffenen VerbraucherInnen berichten, wird dabei vor allem der Aspekt der „Sicherheit in den eigenen vier Wänden“ hervorgestrichen.

Die Verbraucherzentrale Südtirol (VZS) möchte daran erinnern, dass die Installation eines solchen Geräts in privaten Wohnungen keinesfalls per Gesetz vorgeschrieben ist. Die KonsumentInnen sind demnach nicht verpflichtet, den Vertretern Einlass zu gewähren oder das Produkt zu erwerben. Auch wäre es ratsam, vor einem Kauf die Preis-Leistungs-Lage vergleichbarer Geräte auf dem Markt zu sondieren.

Werden bei einem Vertragsabschluss falsche Informationen vermittelt, um die Kaufentscheidungen zu beeinflussen, spricht der Gesetzgeber von einer „unlauteren Geschäftspraktik“. Wer sich mit einer solchen konfrontiert sieht, kann bei der Aufsichtsbehörde für Wettbewerb und Markt eine entsprechende Meldung machen (entweder online über www.agcm.it oder über die Grüne Nummer 800 166 661, MO-FR 10-14).

Da es sich bei diesen Verkäufen um Haustürgeschäfte handelt, können die VerbraucherInnen innerhalb von 14 Kalender-Tagen ab Erhalt der Ware vom Vertrag zurücktreten (laut Art. 52 des Verbraucherschutzkodex GvD 206/2005). Der Rücktritt muss schriftlich erfolgen, am besten per Einschreiben mit Rückantwort, in der VZS sind Musterbriefe erhältlich. Das Gerät muss auf Kosten des Verbrauchers dem Unternehmen zurückgeschickt werden.

Die Berater der Verbraucherzentrale Südtirol stehen für weitere Informationen zur Verfügung, unter der Telefonnummer 0471 975597 sowie unter info(at)verbraucherzentrale.it.

like-512_0.png

like-512_0.png