Der Garant für die Steuerpflichtigen

Hilfe bei Sorgen mit dem Fiskus

Damit der Umgang der Bürgerinnen und Bürger mit der Steuerbehörde und mit dem Steuersystem transparenter und demokratischer wird, hat der italienische Gesetzgeber die Rechte der Steuerpflichtigen in einem eigenen Normenkatalog festgeschrieben. Das entsprechende Gesetz ist seit Juli 2000 in Kraft und soll helfen, das gestörte Verhältnis zwischen Bürgerinnen und Bürgern einerseits und Steuerbürokratie andererseits zu verbessern.

Ein wichtiges Instrument auf diesem Weg ist der so genannte „Garant des Steuerpflichtigen“. Er wurde mit Art. 13 des Gesetztes 212/2000 (Statuto del contribuente) für alle Regionen und Autonomen Provinzen Italiens eingeführt. Dieser Garant ist sozusagen der Volksanwalt der SteuerzahlerInnen. In Südtirol hat er seinen Sitz am Gerichtsplatz 2 in Bozen.

Der Garant interveniert und kontrolliert

Im Einzelnen hat der Garant in Anwendung des Gesetzes folgende Aufgaben:

  • Er fordert die Ämter auf, die Regelung zum Selbstschutz der SteuerzahlerInnen (autotutela) anzuwenden; auf diese Weise sollen fehlerhafte Berechnungen und Einhebungen von Steuern von Amts wegen korrigiert werden.
  • Er überwacht die korrekte Abwicklung von steuerlichen Maßnahmen, die Verständlichkeit der Formulare für die Abwicklung der Steuererklärung und der entsprechenden Anleitungen sowie die Qualität der Beratungsdienste, indem er zum Beispiel die Zugänglichkeit der Steuerämter für das Publikum kontrolliert.
  • Der Garant nimmt Hinweise von Seiten der BürgerInnen entgegen, wenn diese der Meinung sind, durch das Vorgehen der Ämter der Finanzverwaltung einen Schaden erlitten zu haben.
  • Der Garant fordert die entsprechenden Akten bei den zuständigen Ämtern an, weist dieselben, falls notwendig, auf bestimmte Sachverhalte hin und führt in den einzelnen Ämtern auch Kontrollen durch.

Der Garant erteilt also keine Beratung in steuerrechtlichen Fragen, sondern steht den BürgerInnen in Fällen von Unregelmäßigkeiten, Unkorrektheiten oder Ordnungswidrigkeiten zur Seite.

Zuständig für alle Steuern

Zuständig ist der Garant für jede Art von Steuern, sowohl für die direkten als auch für die indirekten Steuern, sowie für die lokalen Steuern, wie z. B. Gebäude-Immobiliensteuer.
Häufige Beispiele für die Intervention des Garanten sind: Nichteinhaltung der Rechtsbestimmungen bei Finanzkontrollen, Unregelmäßigkeiten bei Zollangelegenheiten oder bei der Rückerstattung von Steuerguthaben.

Anmeldung erwünscht

Für einen Termin beim Garanten für die Steuerpflichtigen ist im Interesse der Betroffenen eine Anmeldung empfehlenswert.
Die Sprechstunden des Garanten werden in Bozen abgehalten und zwar Montag und Freitag, jeweils vormittags von 9 – 12 Uhr.
Die Adresse lautet: Bozen, Gerichtsplatz 2, 2. Stock, Zimmer 68 und 69, Telefon: 0471/443221

Stand
03-2017

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