Wie viel Frucht ist in Fruchtgetränken enthalten?

Fruchtsaft, -nektar oder Fruchtsaftgetränk? Äußerlich ähneln sich die Produkte oft, da viele Hersteller die Verpackungen mit Abbildungen von Früchten versehen. Doch bei den Zutaten gibt es erhebliche Unterschiede.
Fruchtsaftgetränke enthalten nur wenig Fruchtsaft, dafür aber reichlich Wasser und Zucker oder Süßstoffe. In der Regel beträgt der Fruchtanteil nur zwischen 12 und 30 Prozent. Damit das Getränk trotzdem intensiv nach Frucht schmeckt, werden oft Aromen zugesetzt. Orangen-Fruchtsaftgetränke, die in Italien hergestellt werden, müssen übrigens seit März 2018 statt wie bisher 12 Prozent nun mindestens 20 Prozent Orangensaft enthalten.
Fruchtnektare enthalten in der Regel zwischen 25 und 50 Prozent Fruchtsaft oder Fruchtpüree, die restlichen Bestandteile sind Wasser und Zucker. Dem Produkt dürfen bis zu 20 Prozent Zucker zugesetzt werden.
Wird ein Getränk dagegen als Fruchtsaft bezeichnet, so muss es zu 100 Prozent aus Fruchtsaft bestehen, ohne Zugabe anderer Zutaten. Für „Fruchtsaft aus Konzentrat“ wird dem Saft Wasser entzogen, um den Transport zu erleichtern. Das Konzentrat darf zu einem späteren Zeitpunkt wieder mit Wasser verdünnt werden, das Produkt muss dann als „Fruchtsaft aus Konzentrat“ bezeichnet werden. Im Unterschied dazu wird Direktsaft ohne Wasserentzug und anschließende Rückverdünnung abgefüllt. Früher durften Fruchtsäften bis zu 15 Gramm Zucker pro Liter zur Korrektur des sauren Geschmacks zugesetzt werden. Dieser Zuckerzusatz ist mittlerweile nicht mehr erlaubt, auch nicht der Zusatz von künstlichen Süßstoffen. Die Angabe zum Zuckergehalt in der Nährwerttabelle gibt bei Fruchtsäften also Auskunft über den natürlich enthaltenen Zuckeranteil. Bei Fruchtsäften findet man die Angaben „Saft“ und „100 Prozent“ für den Fruchtgehalt in der Regel gut sichtbar auf der Vorderseite der Verpackung. Fehlen diese Angaben, so handelt es sich vermutlich nicht um 100-prozentigen Saft. Um welche Art von Getränk es sich handelt, darüber gibt die – klein gedruckte – Verkehrsbezeichnung auf der Verpackung Auskunft.

 

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