Anbieterwechsel für Strom und Gas: kleiner Leitfaden der Verbraucherzentrale

Es fehlt mehr als ein Jahr bis zur geplanten Abschaffung des geschützten Tarifs am 1. Jänner 2024, der von der Regulierungsbehörde im Energiebereich ARERA festgelegt wird (für Haushalte und Kleinunternehmen im Stromsektor, nur für die Haushalte im Gasbereich).

Ab diesem Datum wird die Behörde nicht mehr im Dreimonatsrhythmus (monatlich für Gas) neue Tarife festlegen. Bereits heute haben die KundInnen die Möglichkeit einen Anbieter am „freien Markt“ zu wählen. Dabei sind die Wahl des Anbieters sowie des Tarifs vollkommen frei – also sollte man darauf achten, ein für die eigenen Bedürfnisse passendes Angebot auszusuchen.

Viele VerbraucherInnen, unter ihnen die Senioren, sind über diese Abschaffung ziemlich beunruhigt. Wir meinen: kein Grund zur Panik! Gut informiert ist der Wechsel ein Leichtes.

 

Wie vorgehen?

  • Wichtigstes Element ist die Kenntnis der aktuellen Lage: welchen Tarif habe ich derzeit, und wie hoch ist mein Verbrauch (kWh für Strom, smc für Gas), wie hoch die Leistung? All diese Informationen findet man auf den aktuellen Rechnungen.
  • Feststellen, wie hoch die Ausgaben im letzten Jahr waren (einfach die entsprechenden Rechnungen summieren, und bei den Stromrechnungen die Fernsehgebühr von 90 Euro in Abzug bringen).
  • Scheint die Summe hoch, kann man über das Vergleichsportal der ARERA www.ilportaleofferte.it oder direkt von einzelnen Anbietern Angebote einholen (über die Webseiten oder per e-mail sollten diese unkompliziert zugänglich sein).
  • Die wirtschaftlichen Bedingungen der Angebote sollten kritisch verglichen werden, indem man vor allem die sogenannte „Vergleichbarkeitstabelle“ (im Original „scheda di confrontabilità“), welche der Anbieter aushändigen muss, genau unter die Lupe nimmt.
  • Keinen Vertrag unterzeichnen und keinem telefonischen Angebot zustimmen, wenn man die Bedingungen des Angebots (Dauer, Fixpreis oder variabler Preis, angewandte Skonti oder Boni, usw.) nicht klar vor Augen hat.

 

Wichtig:

  • Es gibt keine Skonti auf die Transport- und Zählerverwaltungskosten, und auch nicht auf die Systemkosten oder die Fixkosten; auch die Steuern werden klarerweise von keinem Anbieter reduziert.
  • Das Tarifelement, auf das die Anbieter einen Skonto gewähren können, ist die „Energiekomponente“ (spesa per la materia prima energia o gas), welche aktuell 80% der gesamten Rechnung ausmacht.
  • Manchmal findet man diese fälschlicherweise als „Gesamtpreis“ angegeben, auf den der Skonto angewandt wird.
  • Manche Anbieter gewähren Sonder-Rabatte (Bonus) beim Wechsel, wobei diese zurückgezahlt werden müssen, wenn man weniger als die vereinbarte Zeit bei diesen Anbietern verbleibt.
  • Telefonische Verträge: dauern Werbeanrufe sehr lange, kann dies auf einen vertuschten Vertragsabschluss hindeuten. In jedem Fall besteht für 14 Tage ein Rücktrittsrecht.
  • Wenn jemand nach Daten der Rechnung oder der Strom- bzw. Gaszähler fragt, ist Vorsicht angebracht – dies sind die Daten, die es für einen Vertragsabschluss braucht (NB: weder Techniker noch die Regulierungsbehörde fragen je telefonisch nach solchen Daten!).

 

Wie erfolgt der Wechsel?
Hat man ein günstiges Angebot ausfindig gemacht, unterschreibt man den neuen Vertrag (ggf. auch auf Distanz). Der alte Vertrag muss nicht gekündigt werden, darum kümmert sich der neue Anbieter.
Es handelt sich hier bei um einen „verwaltungstechnischen“ Wechsel: die Energielieferung wird dabei keinesfalls unterbrochen (der Energieverteiler, ein eigenständiges und vom Energieverkäufer unabhängiges Subjekt, das sich um die konkrete Verteilung von Strom und Gas vor Ort kümmert, bleibt nämlich derselbe).
Es folgt die Abschlussverrechnung des alten Anbieters und die Eröffnung der neuen Position mit dem neuen Anbieter.
Tipp: Ein Kopie der Vertragsdokumente sollte sorgfältig aufbewahrt werden.

Was passiert, wenn ich innerhalb 1. Jänner 2024 keinen Anbieter wähle?
Auch wer sich nicht „rechtzeitig“ entscheidet riskiert keinerlei Unterbrechung in der Energielieferung.

Für weitere Informationen stehen die BeraterInnen der Energieschalters der VZS zur Verfügung (auch in den Außenstellen, Kontaktinfo auf www.consumer.bz.it).

Stand
12-2022

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