Energiebonus um ein halbes Jahr verlängert

Der Energiebonus für energetische Sanierungen bzw. den energieeffizienten Neubau wurde nun durch die Landesregierung um ein halbes Jahr verlängert. Erst ab 30. Juni 2020 wird dann eine neue Regelung eingeführt.

 

Bereits seit geraumer Zeit wird das energiesparende Sanieren und Bauen von Seiten des Landes durch einen besonderen Bonus gefördert. Durch diesen so genannten Energiebonus ist es möglich im Zuge einer energetischen Sanierung bzw. bei besonders energieeffizienten Neubauten die Wohnkubatur zu erweitern.

 

Dieses Kubaturgeschenk kann aber nur dann in Anspruch genommen werden, wenn einige Voraussetzungen erfüllt werden:

  • Bau des Gebäudes bzw. Baukonzession vor dem 12. Jänner 2005;
  • im Zug der Renovierung muss das gesamte Gebäude von einer niedrigeren KlimaHaus-Klasse auf mindestens KlimaHaus C – Standard saniert werden oder durch die Zertifizierung R eine Verbesserung der Gesamtenergieeffizienz des Gebäudes erreichen;
  • das Gebäude muss vorwiegend für Wohnzwecke genutzt werden (mind. 50%);
  • das Gebäude muss eine Baumasse über Erde von wenigsten 300 m³ aufweisen;
  • bei der Erweiterung muss es sich um Baumasse für Wohnzwecke handeln:
  • bei Gebäuden mit mehreren Eigentümern und Kondominien muss zusätzlich, aus einem eigenen Beschluss, die Zustimmung sämtlicher Eigentümer hervorgehen.

 

Werden all diese Voraussetzungen erfüllt und gibt es keine anderweitigen Ausschlussgründe, wie z.B. dass das Gebäude sich in einer Zone befindet wo der Energiebonus nicht angewandt werden kann (in der eigenen Gemeinde nachfragen!) oder das Gebäude im Zuge der Sanierung abgerissen wird, so kann im Zuge der Sanierung die Baumasse um 20% (min. 200 m³) erweitert werden.

Achtung: Für den Neubau, bzw. den Abbruch und Wiederaufbau (wenn mehr als 50% abgerissen werden) gelten andere Voraussetzungen und der Bonus kann in diesen Fällen nur im Ausmaß von 10% der zulässigen Baumasse in Anspruch genommen werden.

Weitere Infos rund um den Energiebonus sind in den kostenlosen Infoblättern der Verbraucherzentrale Südtirol enthalten. Diese sind über dem Verbrauchermobil, dem Hauptsitz und den Außenstellen erhältlich.

Alternativ zu den Infoblättern bietet die Verbraucherzentrale eine technische Bauberatung, welche jeweils montags von 9-12 und 14-17 Uhr telefonisch unter 0471-301430 zur Verfügung steht. Bei Bedarf können auch persönliche Fachberatungen vereinbart werden (Anmeldung erforderlich!).

 

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