Wohnbaufinanzierung, Förderung und Steuern
News
Mit der Verabschiedung in letzter Minute des Finanzgesetzes vom 30. Dezember 2018, Nr. 145, wurden die verschiedenen Steuervergünstigungen für folgende Baumaßnahmen auch für das Jahr 2019 verlängert:
Welche Daten müssen in einer Rechnung aufscheinen, damit die Spesen als Steuerguthaben geltend gemacht werden können?
Meldung an Behörde ENEA auch für Umbauarbeiten zu Energieeinsparungszwecken notwendig!
Mit dem Haushaltsgesetz 2018 wurde die Pflicht der telematischen Meldung an die Behörde „ENEA“ auch auf jene Umbauarbeiten ausgedehnt, die eine Energieeinsparung bewirken, und für welche daher ein Steuerabzug von 50% in Anspruch genommen werden kann.
Seit 1. April muss die Meldung telematisch erfolgen
Gemäß den Normen, welche die Steuerabzüge bei energetischen Sanierungen oder Restaurierungsarbeiten regeln, muss vor Beginn aller Arbeiten dem zuständigen Sanitätsbetrieb eine Baustellenvorankündigung geschickt werden – in der Provinz Bozen muss die Meldung an das Arbeitsinspektorat gemacht werden.
Verlängerungen, Neuheiten und Änderungen der Steuerabzüge für bauliche Wiedergewinnung, Energiesparmassnahmen, Möbelbonus und Grüner Bonus
Das Haushaltsgesetz 2018 bestätigt im Wesentlichen die Ausgestaltung der Steuerabzüge im Bereich der Bausanierungs- und Energiesparmaßnahmen, die bereits für das Jahr 2017 in Kraft war, wobei einige Änderungen bei den abzugsfähigen Prozentsätzen vorgenommen und einige interessante Neuigkeiten eingeführt wurden.
Seit 1. Jänner ist es wieder, möglich um einen Landesbeitrag für die verschiedensten Energiesparmaßnahmen und den Einsatz erneuerbarer Energiequellen anzusuchen. Die Gesuche müssen spätestens bis Ende Juni im Amt für Energieeinsparung eingereicht werden.
VZS: Im Parlament Beendigung der Mehrwertsteuerbenachteiligung der Selbstbauer verfolgen
Bekanntlich ist mit Gesetz Nr. 19 vom 27. Februar 2017 (decreto Milleproroghe) die Steuererleichterung in Form des IRPEF-Abzuges von 50% der Mehrwertsteuer bis 31.12.2017 verlängert worden, wenn es sich um Klimahaus A oder B handelt.
Für die Umsetzung von Energiesparmaßnahmen an Gebäuden und den Einsatz erneuerbarer Energiequellen sind für das Jahr 2017 einige Millionen Euro vorgesehen worden. Ist der Fördertopf aber leer, gibt es erst wieder 2018 neue Geldmittel. Wer diese dann in Anspruch nehmen will, muss ein neues Gesuch einreichen.
Kürzlich wurden sowohl die Verlängerung der Vorfinanzierung des 50%igen Steuerabzuges von Seiten der Landesregierung beschlossen, als auch der Termin für die Beitragsgesuche von Seiten des Amtes für Energieeinsparung verlängert.
Zwei wichtige Verlängerungen wurden in den Monaten April und Mai auf den Weg gebracht:
Vergünstigung gilt bis 31.12.2017 beim Kauf von Baufirmen einer Wohnung der Energieklasse A oder B
Als Nachtrag zum Bilanzgesetz 2017 wurde im Gesetzesdekret „Milleproroghe“ vom 30. Dezember 2016 Nr. 244 diese Verlängerung eingefügt und vom Senat am 16.02.2017 genehmigt und der Abegeordnetenkammer zu definitiven Verabschiedung innerhalb Ende Februar 2017 weitergeleitet.
Das Jahr 2017 bringt einige wichtige Neuerungen in Sachen Energieeinsparung mit sich: so werden unter anderem die Qualitätsstandards für die Neubauten erhöht. Die guten Neuigkeiten: die Steuerabzüge wurden verlängert, und in einigen Fällen wurden die Abzüge sogar angehoben.
Kubatur-Bonus
VZS stellt Checkliste zur Verfügung
Mit 1. Juli 2014 startet die Vorfinanzierung des Landes Südtirol auf 10jährige Steuerabzüge für Kosten von außerordentlichen Sanierungsmaßnahmen bei Erstwohnungen. Berechtigte erhalten die Vorauszahlung des Steuerabzugs als zinsloses Darlehen, welches in 10 konstanten Jahresraten zurückzuerstatten ist. Die Verbraucherzentrale Südtirol (VZS) hat für VerbraucherInnen eine eigene Checkliste zusammengestellt, in welcher die wichtigsten Punkte zusammengefasst sind.
Infos
Vergütungsmöglichkeiten für den Photovoltaikstrom
Die Photovoltaikförderung im Rahmen des Fünften Energiekontos (Quinto Conto Energia) hat mit 06. Juli 2013 ihr Ende gefunden. Die 6,7 Milliarden Euro, welche für die Photovoltaikförderung vorgesehen waren, sind ausgeschöpft.
Seither können im Rahmen eines Neubaus die Privatpersonen nur mehr einen Ausgleich im Rahmen des so genannten scambio sul posto erhalten oder den produzierten Photovoltaikstrom verkaufen.
Staatliche Förderung für den Einbau von Wärmepumpen, Solaranlagen und Biomasseanlagen
Mit 03. Jänner 2013 ist das Ministerialdekret (Dekret vom 28. Dezember 2012) zum 1. Wärmekonto in Kraft getreten. Mit 31. Mai 2016 (Dekret vom 16. Februar 2016 – GU Nr. 51 vom 02.03.2016) traten einige Neuerungen und Vereinfachungen in Kraft.
Für Privatpersonen und Kondominien sieht das Fördersystem (Conto termico 2.0) bis zu 65% Förderung für die Nutzung erneuerbarer Energien vor.
Der Energiebonus stellt in Südtirol eine Möglichkeit dar ein bestehendes Gebäude im Zuge einer energetischen Sanierung zu erweitern. Um den so genannten Energiebonus nutzen zu können müssen einige Auflagen erfüllt und Voraussetzungen gegeben sein.
Energieeinsparung durch einen Wintergarten
Wintergärten müssen aus energetischer Sicht vorsichtig beurteilt werden, denn durch eine falsche Planung oder Nutzung können Wintergärten sogar zu einem erhöhten Energieverbrauch führen. Dies ist z.B. dann der Fall, wenn der Wintergarten über die geöffnete Tür des Wohnraumes mit beheizt wird.
Es sei also an dieser Stelle vermerkt, dass nur ein unbeheizter Wintergarten zur Energieeinsparung beitragen kann.
Die verschiedenen Förderungen im Baubereich lassen sich in folgende Kategorien unterteilen:
Worauf vor und während der Vertragsunterzeichnung zu achten ist.
Klausel betreffend den Soll-Zinssatz
Ein Leitfaden für Darlehensnehmer mit besonderem Augenmerk auf Wohnbaudarlehen
Die richtigen Schritte zum Darlehen
1. Frage: Wie viel kann ich monatlich oder semestral an Raten bezahlen, ohne mich zu sehr einschränken zu müssen? Die Grundkalkulation ist dabei folgende:
Die Kreditinformationssysteme (SIC), einst "Risikodatenbanken"
Wenn Sie bei einer Bank oder einer Finanzgesellschaft um ein Darlehen angesucht haben und Ihnen dieses nicht gewährt wird, könnte es sein, dass das einen ganz bestimmten Grund hat: Ihr Name könnte in einer Datenbank für nicht kreditwürdige Kunden aufscheinen.
Klarstellungen seitens der Agentur der Einnahmen