Cashback adè?

Ende Juni hat die Regierung das Ende des Cashback-Programms beschlossen. Das Cashback war im Dezember 2020 angelaufen, und sollte ursprünglich bis 30. Juni 2022 fortgesetzt werden.

Ziel der Maßnahme war es, die Steuerhinterziehung zu bekämpfen, indem die BürgerInnen für bargeldlose Zahlungen belohnt wurden (also Kreditkarten, Bankomatkarten, Zahlungen per App u.ä.). Für diese Zahlungen sollte es pro Semester vom Staat 10% der ausgegebenen Summen und maximal 150 Euro Rückerstattung geben. Anrecht auf diese Rückerstattung haben all jene, die mindestens 50 Zahlungen pro Semester bargeldlos tätigen. Zusätzlich war noch ein halbjährlicher „Extrabonus“ von 1.500 Euro für die ersten 100.000 BürgerInnen mit den meisten bargeldlosen Bewegungen vorgesehen, was einige zu „kreativen“ Lösungen inspiriert hat (so wurden z.B. an einer Tankstelle mehr als 1.000 Bewegungen zu durchschnittlich 24 Cent mit derselben Karte registriert).

Nun kommt nach dem Probemonat Dezember und dem ersten regulären Semester aus Rom das Stopp für den Cashback, wobei nicht klar ist, ob es sich um eine Pause oder das Ende der gesamten Initiative handelt.

Kritiker der Initiative sagen – zu Recht – dass das Programm allein die bargeldlosen Zahlungen fördert, ohne sonst einen Mehrwert zu generieren, der sich nachhaltig niederschlägt“ kommentiert die Geschäftsführerin der Verbraucherzentrale, Gunde Bauhofer. „Es ist auch davon auszugehen, dass die Auswüchse in Zusammenhang mit dem Extra-Preis diesen Stopp vorangetrieben haben.

Die Zahlungen für das erste Semester sollten die Teilnehmenden innerhalb Ende August 2021 erhalten.

 

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