Neustart der Kampagne “Transparente Hardware” in Südtirol
Vor nunmehr 6 Jahren hatten sich die unterfertigten Organisationen an die Südtiroler Betriebe gewandt, die Detailhandel von Computern und ähnlichen Geräten betreiben.
Vor nunmehr 6 Jahren hatten sich die unterfertigten Organisationen an die Südtiroler Betriebe gewandt, die Detailhandel von Computern und ähnlichen Geräten betreiben.
Mit Juli wird eine neue Maßnahme zur Unterstützung von Familien in wirtschaftlich schwieriger Lage aus der Taufe gehoben: es handelt sich um eine Lebensmittel-Einkaufskarte.
Vor kurzem wurden die Normen zu den Sonderverkäufen geändert (GvD. Nr. 26 vom 7. März 2023, Änderung des Art. 17-bis des Verbraucherschutzkodes, welcher die Sonder- und vergünstigten Verkäufe regelt). Was bringt diese Änderungen für Neuheiten für die Verbraucher:innen - und für wann ist in Südtirol der Start des Sommerschlussverkaufs vorgesehen?
Ab dem 28. Dezember 2024 tritt in der EU eine neue Pflicht in Kraft: alle auf dem EU-Markt vermarkteten tragbaren elektronischen Geräten müssen über ein einheitliches Ladekabel verfügen. Die Europäische Union will hiermit Unterschiede und jegliche Einschränkungen zwischen elektronischen Geräten und deren Ladegeräten vorbeugen und beseitigen.
Mit Beginn der "schönen Jahreszeit" hegen viele Verbraucher:innen plötzlich den Wunsch, mehr für die eigene Körperpflege zu tun. Die meisten Verbraucher:innen suchen dann nach einem geeigneten Schönheitssalon, um die erwünschte "Remise en forme" zu erhalten.
Jüngst meldeten sich in der Verbraucherzentrale Südtirol (VZS) mehrere Verbraucher:innen, denen eine Einladung per Post zugestellt wurde. In dieser Einladung war die Rede von Treffen, bei denen eine Sammelklage („class action“) der Aktionäre gegen eine örtliche Bank vorgestellt werden soll. Das Besondere: die Personen waren in der Tat – fast alle – Aktionäre besagter Bank, und fühlten sich zu Recht vom Schreiben angesprochen.
Im CNEL soll ein Verbraucherrat eingesetzt werden.
Vorschlag der Verbände an Minister Urso: 500 Verbraucherschalter in ganz Italien sollen von nun an ein Netzwerk bilden und den Verbraucher:innen Hilfe anbieten.
Immer wieder beschweren sich in letzter Zeit Verbraucher:innen über Unternehmen, die kein Rücktrittsrecht gewähren wollen, weil bei der Bestellung eine individuelle Produktpersonalisierung verlangt wurde.
Am Samstag fällt in vielen Orten Südtirols der Startschuss für den Winterschlussverkauf. Die Verbraucherzentrale Südtirol (VZS) möchte daran erinnern, dass aus diesem Anlass die Preise, nicht aber die Verbraucherrechte herabgesetzt werden dürfen. Hier die wichtigsten Tipps für eine erfolgreiche Schnäppchenjagd.
Am 18. Oktober fand die nationale Versammlung der Verbraucherverbände statt, an der mehr als 4.000 Personen teilnahmen. Die Initiative stellt die Forderung an die Regierung dar, dringend Maßnahmen gegen die Preiserhöhungen bei Energie und Konsumgütern zu ergreifen.
Die nationalen Verbraucherverbände (Adiconsum, Adoc, Adusbef, Assoutenti, Casa del Consumatore, Cittadinanzattiva, Codacons, Codici, Confconsumatori, Federconsumatori, Lega Consumatori, MdC, Movimento Consumatori, Udicon, Utenti Tv und Verbraucherzentrale Südtirol) stellen erneut eine Reihe von Vorschlägen und Maßnahmen vor, welche die Regierung zur Eindämmung der hohen Lebenshaltungskosten und der Energiepreise ergreifen sollte.
Unsere Eltern und Großeltern wissen es noch genau: Ein kaputter Schuh wird repariert im nu! Weggeworfen wurde - schon aus ökonomischen Gründen - kaum etwas, sondern repariert und wiederverwendet. Die derzeitige Wegwerfkultur, befeuert durch den Konsumrausch von Schnäppchen- und Aktionswochen (Black Friday lässt grüßen) darf getrost als Auslaufmodell betrachtet werden, da 77% der EU-Bürger ihre Geräte eher reparieren würden, als sie zu ersetzen.
Die Verbraucherzentrale Südtirol (VZS) wird ab Samstag bei der Messe Tipworld 2022 dabei sein, und Hoteliers, Gastronomen und dem Publikum die ODR-Schlichtungsstelle Onlineschlichter.it vorstellen.
Eine EU-Richtlinie bringt wichtige Neuerungen bei der Regelung der Gewährleistung von Konsumgütern und stärkt die entsprechenden Verbraucherrechte (Rechtsquellen: GvD 170/2021, das die EU-Richtlinie 2019/771 umsetzt, und die Artikel 128 bis 135-septies des Verbraucherschutzkodex - Codice del Consumo – abändert).
Auf Schinken, Speck und anderen Produkten aus Schweinefleisch muss in Italien die Herkunft der verarbeiteten Tiere verpflichtend angegeben werden. Dass diese Maßnahme nicht automatisch mehr Transparenz für die Verbraucher und Verbraucherinnen bringt, zeigt eine aktuelle Erhebung der Verbraucherzentrale Südtirol.
Fantastische Telefontarife, unschlagbare Versicherungsprämien, interessante Anlagemöglichkeiten, unfassbare Strom- und Gaspreise oder Gewinnspiele. Wer kennt sie nicht, die zahlreichen Markteting-Anrufe, die wir tagtäglich ertragen und unsere Zeit in Anspruch nehmen? Im schlimmsten Fall werden zudem Daten mitgeteilt und Verträge abgeschlossen, die innerhalb 14 Tagen rückgängig gemacht werden müssen.
Beim Kauf von Waren und Dienstleistungen stoßen VerbraucherInnen täglich auf Hindernisse, Schwierigkeiten oder Probleme. Als Verbraucherschützer merken wir oft, dass die sich ständig weiter entwickelnden Märkte auch mit einer Gebrauchsanweisung häufig immer noch nicht wirklich verständlich sind.
Mittlerweile ist es auch bei uns zur Tradition geworden: Die Vorweihnachtszeit beginnt längst nicht mehr am 1. Adventswochenende beim besinnlichen Anzünden der ersten Kerze im Kreise der Familie, sondern beim Shoppingmarathon im Internet zwischen Black Friday und Cyber Monday. Doch gerade beim Internetkauf kann einiges schiefgehen.
Laut Medienberichten soll der seit langem versprochene Strombonus Südtirol für Südtirols Familien nun doch nicht umgesetzt werden. Die Landesregierung hat beschlossen, dem Landtag vorzuschlagen, anstelle der Auszahlung des Gegenwerts an die Familien den Strom direkt für öffentliche Gebäude zu nutzen.
Ende Juni hat die Regierung das Ende des Cashback-Programms beschlossen. Das Cashback war im Dezember 2020 angelaufen, und sollte ursprünglich bis 30. Juni 2022 fortgesetzt werden.
Ein im Frühjahr von Gesundheitsminister Speranza erlassenes Dekret erlaubt es den Tierärzten, auch das equivalente humanmedizinische Arzneimittel zu verschreiben. Der italienische Tierschutzverein LAV (Lega Anti Vivisezione) rechnet die Kosteneinsparungen für alle TierhalterInnen, aber auch für die öffentlichen Tierheime vor.
Am Freitag haben die Handelskammer Bozen und die Verbraucherzentrale Südtirol (VZS) den Südtiroler Firmen den Schlichtungs-Service Onlineschlichter.it vorgestellt.
Viele der neuen Bestimmungen im Haushaltsgesetz und in den damit verbundenen Steuerverordnungen betreffen Familien, Freiberufler und Unternehmen. Die Verbraucherzentrale Südtirol (VZS) stellt hier einige der wichtigsten Neuerungen für Verbraucher und Familien vor.
Mit 8. Februar werden für den beliebten Messenger-Dienst Whatsapp neue Bedingungen gelten. Diese kommen nach dem Motto „Friss Vogel oder stirb“ daher: wer die Bedingungen nicht akzeptiert, wird den Dienst nicht mehr nutzen können.
Aufgrund der aktuellen Einschränkungen kann in vielen Einzelhandelsgeschäften derzeit nur „to go“ eingekauft werden. Wie im Gastgewerbe darf auch hier die Bestellung und Lieferung nur „kontaktlos“ erfolgen, unter Einhaltung aller Sicherheitsauflagen, und es darf nicht bei Übergabe bezahlt werden. Für den lokalen Handel kann diese Möglichkeit des „click & collect“ ein kleiner Schritt in die richtige Richtung sein. Dabei darf jedoch der Verbraucherschutz nicht auf der Strecke bleiben.
Am 13. November hat die Europäische Kommission die neue Verbraucher-Agenda 2020-2025 vorgestellt, welche auf der der vorhergehenden Agenda und dem „New Deal for Consumers“ aus 2018 aufbaut. Ein wichtiger Aspekt der Agenda sind auch die Bedürfnisse der VerbraucherInnen, die sich im Zuge der Pandemie abzeichnen: die Kommission zielt auf eine nachhaltige, „grüne“ Erholung und eine faire digitale Gesellschaft.
Infolge der Covid-bedingten Einschränkungen stellte Poste Italiane seit März jene Sendungen, für die in der Regel eine direkte Zustellung mit Erfassung der Unterschrift des Empfängers vorgesehen wäre (z.B. Einschreibebriefe, Wertbriefe oder Gerichtsdokumente), mit einfacher Überprüfung der Anwesenheit des Empfängers zu. Die vorgesehene Unterschrift zur Empfangsbestätigung wurde in diesen Monaten also nicht verlangt.
Seit Ende Februar hat das Europäische Verbraucherzentrum Italien über 4.000 Verbraucheranfragen im Zusammenhang mit Covid-19 bearbeitet; der Großteil davon betrifft dabei das Thema Reisen. Zurzeit versuchen Reisende den Preis ihrer abgesagten Reisen zurückzubekommen. Welches dabei die häufigsten Probleme sind, erklärt das EVZ.
Am Samstag fällt in vielen Orten Südtirols der Startschuss für den Sommerschlussverkauf. Die Verbraucherzentrale Südtirol (VZS) möchte daran erinnern, dass aus diesem Anlass die Preise, nicht aber die Verbraucherrechte herabgesetzt werden dürfen.
Unterhändler des Europaparlaments und der EU-Staaten einigten sich am späten Montagabend auf die Einführung eines einheitlichen Modells für Sammelklagen in der EU. Dieses soll es VerbraucherInnen erleichtern, ihre Rechte durchzusetzen, dabei aber auch die Firmen vor ungerechtfertigten Klagen schützen. Der Zugang zum Recht für VerbraucherInnen soll vereinfacht werden, und unfairen und illegalen Praktiken soll ein Riegel vorgeschoben werden.
Mit dem Black Friday am 29. November und dem Cyber Monday am 2. Dezember läutet der (Online)Handel endgültig die Jagd nach den Weihnachtsgeschenken ein. Da sich unter den Online-Shops auch viele schwarze Schafe tummeln, gibt das Europäische Verbraucherzentrum (EVZ) in Bozen Tipps, wie Sie sich vor diesen schützen können.
Am 31. Oktober ist Halloween. Längst ist das Gruselfest aus den USA auch bei uns angekommen und sorgt für entsprechende Verkaufszahlen im Handel – und für viel Müll. Die Verbraucherzentrale Südtirol gibt Tipps für ein umweltbewusstes Halloween.
Kostüme, Dekoration, Schminke und nicht zuletzt Süßigkeiten: an Halloween wird der Konsum auf die Spitze getrieben. Doch es geht auch anders. Die Verbraucherzentrale Südtirol gibt Tipps für ein umweltbewusstes Halloween.
Die Marktaufsichtsbehörde (Autorità garante della concorrenza e del mercato, kurz AGCM) berichtet über zahlreiche Meldungen von VerbraucherInnen, die in den letzten Jahren unfaire Handelspraktiken der Autohändler, und zwar in Bezug auf vermeintliche Manipulationen der Kilometerzähler von zum Verkauf angebotenen Gebrauchtwagen beklagt haben.
Seit Mai 2019 können sich BürgerInnen kostenlos ins Verzeichnis der Einsprüche eintragen lassen, um auf den Adressen, die in den öffentlichen Telefonbüchern aufscheinen, keine Werbung per Post mehr zu erhalten.
Seit 19. April 2019 ist das neue Gesetz (Nr. 31/2019) zur Sammelklage in Kraft. Die Sammelklage, in Italien besser unter der amerikanischen Bezeichnung Class Action bekannt, wird mit dem neuen Gesetz aus dem Verbraucherkodex in die Zivilprozessordnung verlegt. Das Besondere ist, dass bei einer class action Rechts- und Tatfragen, die für eine Vielzahl von Geschädigten von Bedeutung sein können, insgesamt und für alle einheitlich geklärt werden können. Voraussetzung ist, dass es sich um homogene Rechte handelt.
Das “Shoppen” im Internet gehört mittlerweile zum Alltag: mehr als 55% der SüdtirolerInnen geben an, Waren oder Dienste im Internet zu kaufen (Quelle: ASTAT, Mehrzweckerhebung der Haushalte 2018). Damit VerbraucherInnen auch im digitalen Binnenmarkt ihre Rechte wahren können, hat die Europäische Union die ODR-Plattform (online dispute resolution) zur Online-Streitbeilegung eingerichtet. Doch leider fehlen bei mehr als der Hälfte der jüngst von der Verbraucherzentrale Südtirol (VZS) überprüften Südtiroler Webshops sämtliche Informationen über diese Möglichkeit.
Die Aufsichtsbehörde für Wettbewerb und Markt (AGCM) hat, auch auf Meldung der Beratungsschalter der VZS, eine Strafe von insgesamt mehr als einer Million Euro über 6 online nach dem Schema „buy & share“ tätige Firmen verhängt: Girada S.r.l.s. (girada.com); Zuami S.r.l.s. (zuami.it); Gladiatori Roma s.r.l.s. (bazaza.it und listapro.it); SHOP BUY S.r.l.s. (shopbuy.it); IBALO S.r.l.s (ibalo.it) sowie E CO WORLD (66x100.com).
Das “Shoppen” im Internet gehört mittlerweile zum Alltag: 2018 haben 47 % der SüdtirolerInnen zwischen 16 und 74 Jahren mindestens einmal Waren oder Dienste im Internet gekauft, mit einer durchschnittlichen Ausgabe von ca. 85 Euro im Monat (Quelle: ASTAT). Zum Schutz der VerbraucherInnen hat die Europäische Union die ODR-Plattform (online dispute resolution) zur Online-Streitbeilegung eingerichtet. Doch leider informieren nur 41,2 % der jüngst von der Verbraucherzentrale Südtirol (VZS) überprüften Webshops die VerbraucherInnen über diese Möglichkeit.
Vor vielen Jahren sang Fabrizio De Andrè „dai diamanti non nasce niente“ und diese Tatsache haben leider auch Zehntausende von Sparern erfahren, die über die Banken Diamanten gekauft haben.
Die Diamantenfrage ist 2016 infolge einer Ausgabe der TV-Sendereihe Report, an der RA Prof. Massimo Cerniglia als Berater der Verbraucherzentrale teilgenommen hatte, ins Rampenlicht der Öffentlichkeit gerückt.
In den letzten Tagen haben sich vermehrt VerbraucherInnen an die VZS gewandt, die vermeintliche Fehler auf den Kassenbons bzw. bei der Herausgabe des Restgelds aufzeigen wollten.
So hatte z.B. Frau L. in einem Geschäft einen Einkauf für 1,99 Euro getätigt und bar bezahlt. Auf dem Kassenbon fand sich zusätzlich die Angabe „Rundung +/-“ sowie der Betrag von 1 Euro-Cent, und die zu zahlende Summe wurde mit 2,00 Euro angegeben.
Mit dem Urteil des Verwaltungsgerichts Latium vom 13.11.2018, veröffentlicht am 15.1.2019, schließen Prof.
Die Aufsichtsbehörde für Wettbewerb und Markt (AGCM) erinnert die Firmen in einer Aussendung daran, dass es gemäß Verbraucherschutzkodex untersagt ist, für Zahlungen mit Bankomat- oder Kreditkarte Aufschläge zu verrechnen.
Freitag der 23. und Montag der 26. November sind die Tage mit den „Superskonti“: Black-Friday und Cyber-Monday. Viele VerbraucherInnen nutzen diese Tage, insbesondere für Online-Käufe, und sichern sich Weihnachtsgeschenke oder erfüllen sich lang ersehnte Wünsche zu Schnäppchenpreisen.
Gerade bei Tiefstpreisen sollten jedoch vor dem finalen Klick einer Bestellung einige Details überprüft werden!
Der Frühling steht mittlerweile vor den Toren, und viele beschließen in diesen Tagen, dass es an der Zeit ist, wieder in Form zu kommen, und gehen ins Sport- oder Fitnessstudio – sei es nun, weil die Badesaison schon um die Ecke lugt, oder aber weil man sich für die kommende Outdoor-Saison vorbereiten möchte. Doch welches Studio entspricht den eigenen Bedürfnissen am Besten? Und wie sieht es eigentlich mit der vertraglichen Bindung aus?
Western Union ist eines der größten Bargeldtransferunternehmen und ermöglicht den weltweiten Transfer von Bargeld. Das Europäische Verbraucherzentrum (EVZ) Italien und die Verbraucherzentrale Südtirol (VZS) weisen seit Jahren darauf hin, dass Western Union aber häufig für Betrügereien benutzt wird. Nun sollen die Betrugsopfer entschädigt werden.
Die Aufsichtsbehörde für Wettbewerb und Markt (AGCM) hat nach Meldungen, welche die Schalter der VZS für einige VerbraucherInnen eingereicht hatten, die Betreiber von 6 Webseiten für Onlinereisen abgestraft, da diverse unfaire Handelspraktiken, welche die Verbraucherrechte verletzten, festgestellt wurden.
Früher war es einfach: Schlussverkauf bedeutete, dass im Laden Schnäppchen zu holen sind. In Zeiten von umtriebigen (Online-) Händlern stehen „Sale“ oder „Black Fridays“ an der Tagesordnung.
Leider kann es im Verbraucheralltag geschehen, dass die Dinge nicht so wie gewünscht laufen. Nachfolgend die wichtigsten Tipps, wie Sie sich zu Ihrem Recht verhelfen können.
Falls Ihnen vorkommt, dass eines Ihrer Rechte als VerbraucherIn verletzt wurde, können Sie als erstes eine „informelle“ Lösung für das Problem suchen: kontaktierten Sie Ihren Vertragspartner und versuchen Sie, einen Lösungsvorschlag auszuhandeln.
Es gibt immer wieder Böswillige, welche die Großzügigkeit ihrer Mitmenschen für ihre Machenschaften missbrauchen, und so engagierte Spender*innen verunsichern und den gesamten Sektor in Verruf bringen. Wenn Sie jedoch folgende Tipps berücksichtigen, dann kommt Ihre Spende sicher in die richtigen Hände:
Sie möchten einen Hund oder eine Katze zu sich nach Hause holen, kaufen oder verschenken? Wir haben einige Tipps zusammengestellt, mit denen Sie sicherstellen können, gut auf den neuen Hausgenossen vorbereitet zu sein, und zugleich nicht riskieren, tierquälerischem Welpenhandel Vorschub zu leisten.
Sind auch Sie schon einmal von einem Bekannten angesprochen worden, der Ihnen von der Möglichkeit erzählt hat, nebenberuflich mehrere Tausend Euro im Monat zu verdienen?
Vielleicht wurden Sie schon einmal zu einem Treffen eingeladen, in welchem Sie, dank spezieller Überzeugungstechniken (Videos, schöne Autos, Applaus usw.) überredet wurden, einen Mitgliedsantrag zu einer Organisation zu unterzeichnen, von der Sie kaum etwas wissen, die Ihnen aber hohe Verdienstmöglichkeiten mit einem "minimalen Aufwand" versprochen hat?