Vom richtigen Umgang mit tiefgekühlten Lebensmitteln

 

Spätestens vor Beginn der Erntesaison im eigenen Garten ist es an der Zeit, die Lebensmittel, die schon vor längerer Zeit eingefroren wurden, zu verbrauchen, um Platz für die Bevorratung der neuen Ernte zu schaffen.

In der Tiefkühltruhe, dem Gefrierschrank oder Gefrierfach können Lebensmittel über einen längeren Zeitraum aufbewahrt werden, da dank der tiefen Temperaturen (-18°C) die Aktivität von Mikroorganismen und Enzymen stark verlangsamt und der Verderb dadurch verzögert wird.

Die maximal empfohlene Lagerdauer hängt von der Art des Lebensmittels ab. Unter guten hygienischen Bedingungen und bei -18°C gelten in etwa die folgenden Haltbarkeitsfriste:

 

Gemüse  

Zucchini blanchiert, Fenchel blanchiert

4 bis 8 Monate

Suppengemüse portioniert

6 Monate

Küchenkräuter portioniert

8 bis 10 Monate

Spinat blanchiert, Mangold blanchiert, Karfiolröschen blanchiert

8 bis 12 Monate

Stangenbohnen, Broccoli

9 bis 15 Monate
Obst  

Obstmus

8 bis 10 Monate

Äpfel blanchiert, Birnen blanchiert

8 bis 12 Monate

Beeren (Brombeeren, Erdbeeren, Heidelbeeren, Himbeeren, Ribisel)

10 bis 12 Monate

Zwetschgen, Pflaumen

10 bis 12 Monate

Kirschen entsteint, Marillen halbiert und enthäutet

bis 18 Monate

Brot und Brötchen

6 Monate

Hart- und Schnittkäse

2 bis 4 Monate
Fleisch  

Hackfleisch (mager)

bis 3 Monate

Gulaschfleisch

3 bis 6 Monate

Schnitzel

6 bis 8 Monate

Bratenfleisch

9 bis 12 Monate
Speisereste 3 bis 6 Monate
Quelle: BLE 2019

 

Bei gekauften Tiefkühlprodukten sind jeweils die Angaben auf der Verpackung einzuhalten.
„Die meisten eingefrorenen Lebensmittel wie Gemüse, Früchte, Knödel oder Speisereste können ohne vorheriges Auftauen verwendet und sollten bei der Zubereitung gut durcherhitzt werden“, weiß Silke Raffeiner, die Ernährungsexpertin der Verbraucherzentrale Südtirol. „Größere Fleisch- und Fischstücke werden vor der Zubereitung am besten in einem Gefäß und ohne direkten Kontakt zu anderen Lebensmitteln im Kühlschrank aufgetaut und anschließend gut durcherhitzt. Die Auftauflüssigkeit gehört entsorgt. Tiefgekühlte Torten und Brote, die ohne weitere Zubereitung gegessen werden, lässt man vor dem Verzehr vollständig auftauen.“ Einmal aufgetaute Lebensmittel sollen nicht neuerlich eingefroren werden. Ausnahmen sind frisch zubereitete Speisen aus zuvor tiefgefrorenen Zutaten: die fertigen Speisen können nach rascher Abkühlung wieder eingefroren werden.

Grundsätzlich sollten nur frische, hygienisch einwandfreie Lebensmittel guter Qualität eingefroren werden. Gemüse und Obst werden geputzt, gewaschen und bei Bedarf zerkleinert. Für die meisten Gemüsearten wird das Blanchieren vor dem Einfrieren empfohlen, für Beeren das Vorfrieren auf einem Tablett. Das Gefriergut wird in passende verschließbare Behälter oder Gefrierbeutel gefüllt, auf diesen wird die Art des Gefrierguts und das Einfrierdatum vermerkt. Das Abfüllen von kleinn Portionen ermöglicht das raschere Durchfrieren und später eine bequemere Entnahme der Ware.

Gefriergeräte ohne „No Frost“-Technik sollten ein bis zwei Mal jährlich abgetaut werden, damit sie nicht vereisen. Regelmäßiges Abtauen reduziert zudem den Energieverbrauch.

Detaillierte Informationen zur optimalen Aufbewahrung von Lebensmitteln liefert die kostenlose App „Eine gute Gelegenheit – Una Buona Occasione“.

 

 

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