Unlautere Geschäftspraktiken im Energiesektor

Millionenstrafe für das auch in Südtirol aktive Unternehmen Ubroker

Auch gegen 3 weitere Unternehmen wurden Geldbußen verhängt
VZS: mehr Transparenz und keine Täuschung der Verbraucher!

 

Die Aufsichtsbehörde für Wettbewerb und Markt (AGCM) hat vor kurzem vier Energieunternehmen  gestraft, weil sie gegen den Verbraucherkodex und die ARERA-Vorschriften verstoßen haben (vlg. Bollettino vom 16. Mai 2022). Zu den gestraften Unternehmen gehört auch die Firma Ubroker Srl, die in letzter Zeit auch in Südtirol mit einem Netzwerk für die Vermarktung ihrer Energieangebote sehr aktiv war. Die Antitrust-Behörde verhängte allein gegen dieses Unternehmen Strafen in Höhe von rund 1,8 Millionen Euro.

In der Verfügung der AGCM (Nr. 30137) wird das Verhalten der Firma unter die Lupe genommen (und letztendlich bestraft): die aufgezeigten Verhaltensweisen sind beispielhaft für die Schwierigkeiten, denen die Verbraucher:innen im Energiesektor häufig gegenüberstehen. Leider stößt man in diesem Bereich häufig auf unlautere Geschäftspraktiken oder Unterlassungen, insbesondere was die Preisangaben betrifft.

 

Die AGCM beanstandete folgende Verhaltensweisen:

  • Unvollständige Angaben in den Angebotsunterlagen über die Höhe der so genannten "Vertriebskosten" (oneri di commercializzazione), die - so die AGCM - "einen, auch bedeutenden, Kostenpunkt darstellen, der in den wirtschaftlichen Angebotsbedingungen und in den Werbebotschaften des Gewerbetreibenden als Einheitswert angegeben werden muss ...". Diese Angabe in den Vertragsunterlagen nicht anzuführen, stellt für die AGCM "einen schwerwiegenden Informationsmangel" dar, der beim Verbraucher Verwirrung stiften kann.
  • Es wurden "Rabatte" in Aussicht gestellt, sowohl in den Vertragsunterlagen als auch in den Werbemitteilungen: diese, so wiederum die AGCM, „scheinen von erheblicher Täuschung, Unterlassung und mangelnder Transparenz geprägt zu sein". Seit November 2021 hat das Unternehmen die Vertrags-Unterlagen in Sachen Angabe des Umfangs, der Berechnungsmethoden und der Bedingungen für die Anwendbarkeit der beworbenen Rabatte ("Mengenrabatt", "Einkaufsgemeinschaftsrabatt" und "Energiewertausgleich", "Null-Rabatt") zwar verbessert; dennoch stellt die AGCM fest, dass "kritische Elemente" weiterhin bestehen.
  • Die ursprünglichen Allgemeinen Lieferbedingungen des Unternehmens sahen vor, dass im Falle einer Vertrags-Übertragung der neue Kunde gesamtschuldnerisch mit dem bisherigen Inhaber des Liefervertrags für alle bis zum Zeitpunkt der Übertragung entstandenen oder angereiften Verpflichtungen haftet: Die Wettbewerbsbehörde hielt auch diese Geschäftspraxis für unlauter. Das Unternehmen änderte im November 2021 diese Klausel zu Gunsten der Verbraucher ab.

 

Wegen mangelnder Transparenz bei der Darstellung der wirtschaftlichen Bedingungen für die Strom- und Gasversorgung verhängte die Behörde Sanktionen gegen drei weitere bekannte Energieunternehmen: Bluenergy, Ajó Energia und Visitel. Der vollständige Wortlaut der Verfügungen kann auf der Internetseite der AGCM unter www.agcm.it - provvedimenti eingesehen werden.

Die Geschäftsführerin der VZS, Gunde Bauhofer, kommentiert: "Auf einem Markt wie dem freien Energie- und Gasmarkt, der durch ein beträchtliches Informationsungleichgewicht zwischen Betreibern und Endkunden sowie durch eine übermäßige Anzahl von Betreibern und Angeboten (die sich in Bezug auf Merkmale und Kosten stark unterscheiden) gekennzeichnet ist, ist die Knappheit und in einigen Fällen sogar die fehlende Transparenz und Unvollständigkeit der Informationen über die Gesamtkosten, die die Verbraucher im Zusammenhang mit der Teilnahme an kommerziellen Angeboten zu tragen haben, ein unüberwindbares Hindernis für klare und fundierte Entscheidungen. Auf jeden Fall raten wir davon ab, auf telefonische Angebote einzugehen, ohne vorher das angebotene Produktblatt einzusehen."

Die VZS weist darauf hin, dass es bei irreführenden und/oder unlauteren Verhalten von Energie- oder Gasanbietern - auch bei telefonischen Angeboten - immer wichtig ist, dieses Verhalten der Verbraucherzentrale Südtirol (info@verbraucherzentrale.it) sowie der AGCM (www.agcm.it) und der Aufsichtsbehörde für Energie, Netze und Umwelt ARERA (www.arera.it) schriftlich zu melden.

 

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