Schwerwiegende Unregelmäßigkeiten beim Verkauf der Aktien der Südtiroler Sparkasse

Verbraucherzentrale schreibt an die Führungsriege der Sparkasse, um Klarheit für die geschädigten Aktionäre schaffen zu können


In einem Schreiben, das der kompletten Führungsriege und den Gesellschaftsorganen der Südtiroler Sparkasse übermittelt wurde, hat die Verbraucherzentrale Südtirol (VZS) alle in diesen Monaten ans Licht gekommenen Unregelmäßigkeiten in Bezug auf die Aktienplatzierungen bei den letzten beiden Kapitalerhöhungen aufgezeigt.

Zum einen hat die Sparkasse seit 2008 den Finanzberatungsdienst auf ihren gesamten Privatkundenstock ausgedehnt. Dadurch musste die Bank beim Verkauf von Wertpapieren an ihre Privatkunden die Angemessenheit der einzelnen Transaktionen bewerten. Angemessen heisst in diesem Kontext, dass der Risikograd der Wertpapiere (hoch, mittel-hoch, usw.) mit der Risikoneigung des Anlegers (mittel, mittel-niedrig, usw.) übereinstimmen muss. Ist dies nicht der Fall, so wird den Anlegern empfohlen, die Anlage zu „meiden“. Genau diese Empfehlung wurde vielen Kunden der Sparkasse in Bezug auf den Kauf der bankeigenen Aktien ausgesprochen. Doch kurz nach der Erteilung der Empfehlung wurden die Aktien dennoch an die PrivatkundInnen verkauft, dabei wurde aber das sogenannte „execution only“-Regime angewandt. Das heisst, dass sich die Bank darauf beruft, einen expliziten Auftrag der KundInnen für eine Wertpapiertransaktion „ledglich durchzuführen“. Ein Großteil der Aktionäre, die in der VZS vorstellig wurden, gab an, von diesem Prozedere keine Kenntnis gehabt zu haben. Nach Auffassung der Rechtsexperten verstösst dieses Verhalten der Bank gegen die Auflagen des Consob-Reglements Nr. 16190/2007. Die Aktionäre haben auch bis zu 70% des von ihnen investierten Kapitals verloren – das ist nicht der Schutz, den der Art. 47 der Verfassung den SparerInnen zugesteht!

Zum zweiten wurde für viele KundInnen exakt anlässlich des Aktienverkaufs ein neues Risikoprofil erstellt, das sich vom vorherigen in Sachen Risikoneigung unterscheidet. Ein Risikoprofil soll jedoch sicherstellen, dass die KundInnen für sie angemessene Wertpapiere kaufen, und nicht geändert werden, um die Risikoneigung dem Risikograd eines Wertpapiers, das die Bank verkaufen möchte, anzupassen.

Dies alles wäre in Einzelfällen nicht so problematisch. Aus den von der VZS untersuchten Unterlagen zu hunderten von Fällen geht jedoch hervor, dass ein solches Vorgehen äußerst weitläufig angewandt wurde, weil so der Aktienverkauf möglich wurde.

Ein dritter Punkt betrifft die Kapitalerhöhung von 2012. Dort wird im Informationsprospekt ein Rating des Niveaus BA1 angegeben. Was jedoch nicht angesprochen wird, ist dass die Rating-Agentur Moody's die Sparkasse in wenigen Monaten von BAA2 (mittlere Qualität) um 2 Stufen herabgestuft hatte, auf BA1, was einem „spekulativen“ Risikoniveau entspricht. Somit wurde den AnlegerInnen der sich abzeichnende negative Trend nicht aufgezeigt. Auch wurde die Schieflage der Raetia SGR (kontrolliert von der Sparkasse) nicht angesprochen, die sich bereits 2012 negativ auf die Sparkasse auswirkte.

Von der Sparkassenspitze erhofft man sich in der VZS nun umfassende Antworten auf die angesprochenen problematischen Aspekte und Unregelmäßigkeiten. Sollten solche nicht eintreffen, wird man erwägen, die Rechte der Aktionäre auf allen anderen Ebenen angemessen durchzusetzen.

 


Medien-Information
Bozen, 21.11.2016

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