Verlustgeschäft bei Lebensversicherungen dank Hilfe der VZS annulliert

Verbraucher erhält 17.250 Euro an eingezahlten Prämien retour

Die Verbraucherzentrale Südtirol (VZS) hat seit Jahren ein kritisches Auge auf Lebensversicherungen mit aufwertbarem Kapital: zu oft haben VerbraucherInnen hier das Nachsehen, zu viele der Produkte sind ungünstig für die Versicherten.

Ein Phänomen, dass wir in den letzten Jahren bei Beratungen zu Lebensversicherungen häufiger beobachten konnten, waren „Mehrfachabsicherungen“: VerbraucherInnen hatten nicht nur eine, sondern gleich mehrere Kapitallebensversicherungen abgeschlossen – häufig war den Betreffenden nicht einmal bewusst, wie viele Verträge sie genau am Laufen hatten.

Die Frage, die uns die Betroffenen dann stellen, ist stets die gleiche: „Komme ich aus diesen Verträgen wieder raus, ohne das eingezahlte Kapital – ganz oder teilweise – zu verlieren?“

Den VerbraucherInnen eine Ausstiegsmöglichkeit zu finden ist nicht immer einfach. In einem letzthin behandelten Fall gelang dies jedoch zur vollsten Zufriedenheit: vier vom Verbraucher unterzeichnete Verträge wurden annulliert, und die eingezahlten Prämien wurden ihm zurück erstattet – in Summe stolze 17.250 Euro.

Das Ganze wurde dank der in den Versicherungsunterlagen festgehaltenen Informationen möglich. Bei Abschluss solcher Polizzen können die Versicherten einen Fragebogen ausfüllen, in welchem Angaben zu Vermögenssituation und Gesundheitszustand gemacht werden.

Im konkreten Fall hatte der Verbraucher bei seinen abgeschlossenen Verträgen sein „Sparpotential“ - also die Summe, die er von seinem Einkommen abzweigen und investieren wollte – korrekt vermerkt. Die Summe der jährlichen Prämien dieser vier Verträge überstieg das angegebene Sparpotential bedeutend, und dies galt als Beweis, dass der Versicherungsvermittler nicht im Interesse des Kunden gehandelt hatte. Die Versicherungsgesellschaft erklärte sich deshalb bereit, die Verträge zu annullieren. Durch die Auflösung der Verträge erhielt der Konsument 17.250 Euro an eingezahlten Prämien zurück.

Diese Annullierung war nur möglich, weil der Verbraucher vor der Vertragsunterzeichnung diese Fragebögen wahrheitsgetreu ausgefüllt hatte. Ohne diese Angaben hätte der Verbraucher nur mit sehr hohem Verlust aus diesem ungünstigen Verträgen aussteigen können.

Die BeraterInnen der Verbraucherzentrale stellen leider immer wieder fest, dass VerbraucherInnen die Fragebögen bei Versicherungen gar nicht, oder - unabsichtlich - nicht wahrheitsgetreu ausfüllen. Dadurch wird es jedoch im Falle eines Falles unmöglich nachzuweisen, dass ein Vertrag nicht angemessen ist, und ein Ausstieg aus dem Vertrag ist nur unter hohen Verlusten möglich.

Deshalb der Rat der VZS an die VerbraucherInnen: Vor Unterzeichnung eines Vertrags sollten die Fragebögen genau durchgelesen und wahrheitsgetreu ausgefüllt werden, denn nicht gegebene Informationen oder falsche Angaben können großen Schaden anrichten.

In der VZS ist ein Beratungsdienst zum Thema Versicherung und Vorsorge verfügbar (telefonische Vormerkung unter 0471-975597).

like-512_0.png

like-512_0.png