Lebensversicherungen
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Rettungsanker: 30 Tage Rücktrittsmöglichkeit nach Vertragsabschluss
In der Verbraucherzentrale häufen sich die Anrufe von verunsicherten Verbraucher:innen, die erst kürzlich eine neue Lebensversicherung unterzeichnet haben. Die meisten rufen an, da sie nach getaner Unterschrift ein ungutes Bauchgefühl haben und wissen möchten, ob sie den Vertragsabschluss wieder rückgängig machen können.
Rückkäufe allerdings erst ab 31. Oktober möglich
Nachdem Eurovita Anfang des Jahres in finanzielle Schieflage geraten ist, gibt es nun einen definitiven Rettungsplan. Die fünf führenden italienischen Versicherungsgesellschaften übernehmen das gesamte Portfolio von Eurovita. Unterstützt werden sie dabei von rund 25 Bankinstituten, welche die Lebensversicherungen vertrieben haben, sowie einigen weiteren Banken.
VZS: Mehr Transparenz gegenüber Versicherten notwendig!
Eurovita ist eine Versicherungsgesellschaft, die vor allem Lebensversicherungsverträge verkauft. Italienweit hat sie über 353.000 Kund:innen, die ihr Geld in rund 413.000 Verträgen angelegt haben. Das Gesamtkapital, das von ihr verwaltet wird, liegt in etwa bei 15,4 Milliarden Euro (Quelle: Sole 24 Ore).
Zum achten Mal kann bei der Consap (Concessionaria servizi assicurativi pubblici) der Antrag für eine Teil-Auszahlung der schlafenden Lebens-Versicherungsverträge eingereicht werden. Diesmal betrifft es jene Verträge, die vor dem 19.10.2012 verjährt sind. Der Antrag kann zwischen 01.12.2022 und 28.02.2023 gestellt werden.
Folgende Voraussetzungen müssen erfüllt werden:
Abgleich der Daten abgeschlossen - Suche nach den Begünstigten beginnt
VZS: Einführung eines „Verstorbenen-Registers“ erforderlich, um die Suche zu erleichtern
Vorsicht bei neuen Abschlüssen und Ablösungsangeboten
VZS: Bedingungen genau unter die Lupe nehmen
Jüngst häufen sich in der Verbraucherzentrale Südtirol (VZS) wieder die Anfragen zum Thema Lebensversicherungen. Seit Jahren rät die Verbraucherzentrale generell zur Vorsicht, wenn es um diese Verträge geht.
Von 15.06.2020 bis 15.09.2020 kann bei der Consap (Concessionaria servizi assicurativi pubblici) der Antrag für eine Teil-Auszahlung der schlafenden Lebensversicherungsverträge eingereicht werden. Diesmal betrifft es jene Lebensversicherungsverträge, die vor dem 01.01.2012 verjährt sind.
Rund 900.000 Verträge werden derzeit im In-und Ausland überprüft
Schlafende Versicherungspositionen sind Verträge, die sozusagen in Vergessenheit geraten sind: Lebensversicherungsverträge, bei deren Fälligkeit der Versicherte vergessen hat, das ihm zustehende Kapital zu kassieren, oder aber auch jene Lebensversicherungsverträge, deren Versicherte verstorben sind, und bei denen dann die Erben (als Begünstigte) ihren Anspruch der Versicherung gegenüber nicht geltend gemacht haben.
Die Verbraucherzentrale Südtirol (VZS) hat seit Jahren ein kritisches Auge auf Lebensversicherungen mit aufwertbarem Kapital: zu oft haben VerbraucherInnen hier das Nachsehen, zu viele der Produkte sind ungünstig für die Versicherten.
Das bemerken diese jedoch erst zum Ende der Vertragslaufzeit, oder eben beim frühzeitigen Ausstieg. Wenn dann das zu erhaltende Kapital nicht den Erwartungen entspricht, suchen viele nach Rat und Hilfe in der VZS.
In den letzten Jahren wandten sich viele Verbraucherinnen an die Verbraucherzentrale Südtirol (VZS), die bei vorzeitiger Auflösung ihrer Lebensversicherungen hohe Geldverluste zu verbuchen hatten. In den meisten Fällen handelte es sich um sogenannte „unit linked“ oder „index linked“ Lebensversicherungen. Dabei ist die Bezeichnung Lebensversicherung hier eher fehl am Platze, da die Produkte zumeist keine Risikoabdeckung (z.B. Todesfall) enthielten, und kein Kapital am Ende der Laufzeit garantiert wird.
Ab 09.05.2016 bis 01.07.2016 kann bei der Consap AG (Concessionaria servizi assicurativi pubblici) der Antrag für eine Teil-Auszahlung der schlafenden Lebens-Versicherungsverträge eingereicht werden. Diesmal betrifft es jene Verträge, die vor dem 01.07.2010 verjährt sind.
Der Antrag kann unter folgenden Voraussetzungen gestellt werden:
6 Punkte zum kritischen Durchleuchten Ihres Lebensversicherungsvertrages
Jüngst trafen sich die Verbraucherorganisationen mit der Versicherungsaufsichtsbehörde Ivass um über Lebensversicherungsprodukte und die damit verbundenen Probleme zu sprechen. Wie auch hier in Südtirol gibt es italienweit sehr viele Probleme bei diesen Versicherungsprodukten.
Missbräuchliche Anforderungen an die Begünstigten im Widerspruch mit dem Verbraucherschutz
Viele Personen besitzen eine Ablebensversicherung: bei dieser Art von Verträgen verpflichtet sich die Versicherungsgesellschaft, den Begünstigten im Todesfall des Versicherten eine bestimmtes Kapital auszuzahlen. In der Theorie muss der Begünstigte den Todesfall der Versicherung melden und bekommt innerhalb 30 Tage nach der Anfrage das Kapital ausbezahlt.
In der Verbraucherzentrale gehen derzeit jede Woche mindestens 25 Anrufe zum Thema Lebensversicherungen ein: besorgte VerbraucherInnen möchten sich über Ihre Polizzen informieren.
Es handelt sich dabei meist um eine Art von Verträgen, die für einen enorm langen Zeitraum abgeschlossen wurden (z.B. 30, 35 Jahre), bei denen der zu zahlende Betrag jedes Jahr um einen beträchtlichen Prozentsatz steigt und die über eine Vermittlergesellschaft verkauft wurden.
Infos
Was deckt die Lebensversicherung für den Todesfall ab?
Gegen Bezahlung der Prämie ist die Versicherung verpflichtet, die vereinbarte Versicherungssumme an den/die Begünstigten auszubezahlen, falls der/die Versicherte während der Laufzeit stirbt.
Der Vertrag verfällt bei Tod des Versicherten oder bei Endfälligkeit. Die eingezahlten Prämien werden nicht zurückgezahlt.
Für wen ist sie gedacht?
Lebensversicherungen sind sehr wichtig, denn sie sichern die Familien für den Fall des Todes des Ernährers oder dessen Erwerbsunfähigkeit ab. Die richtige Lebensversicherung ist die Ablebens- oder Risikolebensversicherung mit der die Familie im Falle des Todes versorgt wird.