Kontokorrent-Vergleich 2017: Wer mit Bedacht wählt, kann Kosten sparen

Online geht’s auch kostenlos

Konkurrenzgesetz verspricht neue Hoffnung auf Vergleichbarkeit
 

Der jährliche Kontokorrent-Vergleich der Verbraucherzentrale Südtirol (VZS) zeigt einmal mehr, dass eine bedachte Wahl auch bei Dienstleistungen eine konkrete Kostenersparnis ermöglicht. Familien, die ein Schalterkonto benötigen, fahren mit dem Testsieger um 140 Euro pro Jahr günstiger als mit dem teuersten Anbieter, bei den Onlinekonten beläuft sich das Sparpotential gar auf mehr als 190 Euro: dort kann der günstigste Anbieter mit einem gänzlich kostenlosen Konto punkten.

Wie jedes Jahr haben die BeraterInnen der VZS die aktuell in Südtirol und online angebotenen Kontokorrente verglichen, anhand von vier Muster-Profilen: Familie mit Schalterkonto, Familie mit Online-Konto, Rentner, Jugendlicher (siehe anbei die Tabellen mit den Kostenübersichten und detaillierten Bedingungen). Das Ergebnis bestätigt auch für 2017 satte Preisunterschiede für ähnliche Dienstleistungen.


Besondere Kostenarten tauchen auf

Neben den altbekannten Spesenpositionen brachte der aktuelle Vergleich einige Besonderheiten zu Tage. So beginnen einige Banken, Kosten für eingehende Überweisungen anzulasten. Im Klartext: jede Gehaltszahlung, Rentenausschüttung, Rückerstattung, …  wird sozusagen bei Eingang „verzollt“. Bei der angegeben Rate von 0,50 € pro Eingang kann dies die Kontospesen ordentlich in die Höhe schießen lassen.
Daneben taucht auch immer wieder der Dienst „CBill“ des privaten Konsortiums „CBI“ auf. Dieser Dienst soll, unter anderem, die in die Jahre gekommenen und ungeliebten „Posteinzahlscheine“ ablösen. So weit, so gut. Weniger gut sieht es auf der Spesenseite aus. Einige Banken verlangen hohe Pauschalen für die Zurverfügungstellung des Dienstes, andere hingegen nur Spesen bei effektiver Nutzung. Unklar ist auch, ob die Unternehmen, die den Dienst nutzen (z.B. Stromverteiler oder öffentliche Verwaltungen) den Kunden auch andere – kostengünstigere oder kostenlose – Möglichkeiten zur Zahlung anbieten müssen.


Preisdifferenz zum Vorjahr

Auf den ersten Blick scheinen viele der Kontos seit dem Vorjahr günstiger geworden zu sein (der rechnerische Mittelwert beträgt bei den Schalterkonten gar 40 Euro). Dies findet in der Praxis jedoch kaum Bestätigung. Die Vermutung liegt nahe, dass die Banken bei den Werten in den Informationsblättern (die ja immer die Kosten für den „schlechtesten“ Kunden wiedergeben) nach unten nachgebessert haben.


Basiskonten für RentnerInnen

Gleich „geheim“ wie eh und je scheinen die per Gesetz verpflichtend vorgesehenen, kostenlosen Basiskonten für RentnerInnen zu sein: nach ihnen muss man auf den Webseiten der Banken wirklich mit Argusaugen suchen. Hinzu kommen bei einigen Banken noch Verwirrspiele mit dem Namen der Konten: ein Konto Basis, mussten wir feststellen, ist keinesfalls ein „Basis-Konto“, denn es hat ganz andere Eigenschaften und Kosten. Oder das Konto wird mit ähnlichen Konten in einem summarischen Informationsblatt „zusammengefasst“: auf vier gelistete Konten ist dann nur eines auch wirklich kostenlos.
RentnerInnen sollten jedoch nicht klein beigeben, und sich im Bedarfsfall bei der VZS Rat und Hilfe holen.


Kontokorrente als Geldanlage …

… haben definitiv ausgedient. Die Netto-Habenzinsen belaufen sich auf höchstens 0,296%, was nicht einmal in die Nähe der Inflationsrate kommt. Wer also auf der Suche nach einer Rendite ist, muss sich nach Depotkonten oder Festgeldanlagen umsehen.


Kontowechsel – wie schnell und wie teuer?

Wer ein günstigeres Konto findet, der erteilt der neuen Bank den Auftrag für den Kontowechsel. Die alte Bank hat 12 Tage Zeit, um das Konto zur neuen Bank zu übertragen; diese Frist läuft ab dem Datum, an welchem der Kunde/die Kundin bei der neuen Bank den Wechsel beantragt. Im Falle von Verspätungen ist ein Schadenersatz zugunsten der Kunden vorgesehen.
Die "alte" Bank darf für den Kontowechsel keine Kosten verrechnen; sie darf aber anteilsmäßig die Kontoführungs-Kosten für den laufenden Zeitraum (z.B. trimestrale Gebühr) anlasten.


Ein Neustart für die Transparenz?

Auch auf eine Meldung der Antitrust-Behörde hin hat die Regierung im Gesetz zur Konkurrenz neue Maßnahmen zur Förderung der Vergleichbarkeit der Bankdienstleistungen angestoßen, da die Antitrust bereits seit 3 Jahren eine „mangelnde Mobilität“ am Bankenmarkt beanstandet. Kurz: die KundInnen wechseln nicht zum günstigsten Anbieter, weil die Angebote so schlecht vergleichbar sind. Abhilfe soll ein neuer, kostenloser und unabhängiger Vergleichsrechner schaffen, den die Ministerien für Finanz und wirtschaftliche Entwicklung in Absprache mit der Banca d'Italia innerhalb von 180 Tagen (ab August 2017) ins Leben rufen sollen. Dabei sollen auch die gängigsten Bankprodukte identifiziert werden, um deren Vergleichbarkeit zu verbessern.
Aus Sicht der VZS ist diese Maßnahme mehr als überfällig; bleibt zu hoffen, dass deren Umsetzung in der Praxis hält, was das Gesetz auf dem Papier verspricht.
Einen aus Verbrauchersicht guten Ansatz hat die Raika Ritten gefunden: eine tabellarische Übersicht der anfallenden Kosten, aus der nahezu alle Kosten mit einem Blick herauslesbar sind.
 

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