Der Fall „Eurovita“

VZS: Mehr Transparenz gegenüber Versicherten notwendig!

 

Eurovita ist eine Versicherungsgesellschaft, die vor allem Lebensversicherungsverträge verkauft. Italienweit hat sie über 353.000 Kund:innen, die ihr Geld in rund 413.000 Verträgen angelegt haben. Das Gesamtkapital, das von ihr verwaltet wird, liegt in etwa bei 15,4 Milliarden Euro (Quelle: Sole 24 Ore).

In der Verbraucherzentrale Südtirol häufen sich dieser Tage die Anfragen zum „Eurovita-Fall“. Beunruhigte Verbraucher:innen möchten wissen, wie es um ihr Erspartes steht.

Eurovita ist nämlich seit zwei Monaten in den Schlagzeilen, da sie in finanzielle Schieflage geraten ist. Sie benötigt unbedingt frisches Geld, um den gesetzlichen Vorgaben zum Stresstest einer Versicherung zu erfüllen.

 

Aber was ist passiert?
Eurovita wurde mit 06.02.2023 unter kommissarische Verwaltung gestellt. Der Grund dafür war, dass die Gesellschaft den sogenannten „Stress-Test“ nicht bestanden hat. Dieser sieht nämlich vor, dass eine Versicherungsgesellschaft es finanziell verkraften muss, sollten 40% der Sparer ihr Geld zeitgleich abziehen. Durch das „Nicht-Bestehen“ des Tests hätte Eurovita eine Kapitalerhöhung vornehmen müssen. Bis 31.03.2023, und unter kommissarischer Verwaltung, suchte man vergebens nach einer Lösung bzw. nach Investoren. Diese sollten die Versicherung mit frischem Geld versorgen.
Parallel zur kommissarischen Verwaltung hat die Versicherungsaufsichtsbehörde Ivass verfügt, dass Teil- sowie Totalrückkäufe der Lebensversicherungen zwischen 06.02.2023 und 31.03.2023 nicht zugelassen sind.

Mit Ablauf der kommissarischen Verwaltung wurde die Versicherung nun unter „Sonderverwaltung“ gestellt. Dazu hat die Versicherungsaufsichtsbehörde Ivass ein erneutes Auszahlungsstopp bis 30.06.2023 verhängt.

 

Wie geht es nun weiter?
Verbrauch:innen können zur Zeit nur abwarten, bis eine Lösung auf dem Tisch liegt.
Man geht aktuell davon aus, wie auch in der Tagespresse berichtet, dass eine Lösung gefunden wird: die Versicherungs- wie auch die Bankenbranche sind dabei, Lösungen zu erarbeiten, auch weil andernfalls das Vertrauen in die Branchen wohl irreparabel angeknackst wäre.
Teil- sowie Total-Auszahlungen der Lebensversicherungen sind bis 30.06.2023 nicht möglich. Ausgenommen vom „Auszahlungsstopp“ sind alle Pensionsvorsorgeprodukte, sowie Schadensereignisse wie z.B. das Ableben des Versicherungsnehmers oder Vertragsfälligkeiten bei Lebensversicherungen.

 

Kommentar VZS:
In den letzten Wochen meldeten sich in der VZS immer wieder Verbraucher:innen, die über die aktuelle Situation kaum Bescheid wussten. „Tatsächlich haben VerbraucherInnen bis dato keine persönliche Mitteilung Seitens Eurovita erhalten. Daher fordern wir eine transparentere Handhabung der Situation. Immerhin haben Verbraucher:innen in ihrer Rolle als Vertragspartner von Eurovita das Recht auf laufende, aktuelle und transparente Information“, so Stefanie Unterweger, die Versicherungsberaterin der VZS.

 

 

like-512_0.png

like-512_0.png