Die Wintersaison in den Skigebieten ist gestartet und mit ihr die Unfallgefahr auf den Pisten. Bereits mit der letzten Wintersaison hat der Gesetzgeber strenge Regeln für die Skipisten-Nutzer in Italien festgelegt. Darunter auch die Versicherungspflicht für alle Wintersportler:innen. Demnach sind alle Skifahrer:innen und Snowboarder:innen, die sich auf der Skipiste vergnügen wollen, verpflichtet, sich durch eine private Haftpflichtversicherung abzusichern.
Versicherung - Vorsorge

News
Abgleich der Daten abgeschlossen - Suche nach den Begünstigten beginnt
VZS: Einführung eines „Verstorbenen-Registers“ erforderlich, um die Suche zu erleichtern
Vorsicht bei neuen Abschlüssen und Ablösungsangeboten
VZS: Bedingungen genau unter die Lupe nehmen
Jüngst häufen sich in der Verbraucherzentrale Südtirol (VZS) wieder die Anfragen zum Thema Lebensversicherungen. Seit Jahren rät die Verbraucherzentrale generell zur Vorsicht, wenn es um diese Verträge geht.
Vortrag der VZS über Versicherungsfragen
Der Monat Oktober steht im Zeichen der Weiterbildung im Finanzbereich. Italienweit werden hierzu zahlreiche Veranstaltungen organisiert. In Bozen hält die Verbraucherzentrale Südtirol (VZS) gemeinsam mit dem Freizeitverein der Eisenbahner (Dopolavoro Ferroviario di Bolzano) am 12.10.2020 von 15:00 Uhr bis 16:30 Uhr in der Crispistraße 38 einen Vortrag rund um das Thema Versicherung (der Vortrag wird in italienischer Sprache abgehalten).
1% Unterschied - und schon ist ein Jahresnettolohn verloren
Einzahlungsfrist bis 31.01.2019
Seit 2001 gibt es in Italien die Pflichtversicherung für alle Hausfrauen und Hausmänner, die zwischen 18 und 67 Jahre alt sind und gewohnheitsmäßig, ausschließlich und unbezahlt Hausarbeit für die Familie erledigen. Auch RentnerInnen sind verpflichtet diese Versicherung einzuzahlen. Die Prämie muss bis spätestens 31. Jänner jeden Jahres beim Arbeitsunfallinstitut INAIL eingezahlt werden. Für Personen bzw. Familien mit geringem Einkommen ist die Pflichtunfallversicherung kostenlos.
Die Neuigkeiten
Rettungsanker: 30 Tage Rücktritt
Richtig versichert beim Skifahren und Snowboarden?
Die Wintersaison hat in vielen Skigebieten bereits begonnen. Bevor allerdings Skier oder Board angeschnallt werden, sollte man sich noch kurz darüber Gedanken machen, ob man gegen Unfälle auf der Piste richtig versichert ist, denn bei Stürzen auf der Piste kann es zu schweren Verletzungen mit weitreichenden finanziellen Folgen kommen.
Skiunfälle mit Drittverschulden
Jedes Jahr 10.000 Haushaltsunfälle in Südtirol
Infos
Beschwerderegister und IVASS Beschwerdedienst
Das Verhalten des Versicherungsvertreters ist nicht korrekt oder der Schadensfall wird nicht ordnungsgemäß ausgezahlt?
Dies muss man nicht auf sich sitzen lassen. Seit 31. März 2004 ist für jede in Italien autorisierte Versicherungsgesellschaft obligatorisch, ein elektronisches Beschwerderegister einzurichten und zu führen. Dies besagt das Rundschreiben Nr. 518/D vom 21. November 2003.
Ob Sie nun im Urlaub einen Arzt brauchen oder Ihr Gepäck abhanden kommt, ob Sie die Reise im letzten Moment nicht antreten können oder gleich nach der Buchung stornieren müssen: um sich gegen diese Risiken abzusichern können diverse Versicherungsverträge abgeschlossen werden.