Der Wintergarten kehrt zurück

Nach fünfjähriger Pause können nun wieder Wintergärten an bestehenden Gebäuden errichtet werden. Die neuen Bestimmungen bringen einige Änderungen im Vergleich zu den früheren Regelungen mit sich.

 

Gute Nachrichten für alle, die sich den Traum vom eigenen Wintergarten erfüllen möchten: Mit dem neuen Dekret des Landeshauptmannes (18. März 2025, Nr. 6) ist der Bau von Wintergärten in Mischgebieten – auch im historischen Ortskern – wieder möglich. Davon betroffen sind jedoch nur bestehende Gebäude, welche vor dem 4. September 2007 errichtet wurden.

 

Da der Wintergarten im Sinne des Gesetzes als Maßnahme zur Nutzung von Energie aus erneuerbaren Quellen gilt, wird seine Fläche auch künftig nicht für die Baumassenberechnung herangezogen – sofern bestimmte Voraussetzungen erfüllt werden:

  • Das Gebäude muss vor dem 4. September 2007 bestanden haben oder über eine Baugenehmigung vor diesem Datum verfügen.
  • Der Abstand zwischen Gebäudeaußenwand und Verglasung des Wintergartens darf maximal 3,5 Meter betragen.
  • Die Wärmespeicherung sowie die Wärmeabfuhr ins Gebäude müssen sichergestellt sein.
  • Der Wintergarten darf nicht mit einer Heizanlage ausgestattet sein.
  • Die Bauteile müssen bestimmte Wärmedämmwerte (U-Werte) einhalten.
  • Mindestens 70 % der Fassadenfläche des Wintergartens müssen verglast sein.

Werden all diese Voraussetzungen erfüllt, darf ein Wintergarten im Ausmaß von maximal 8% der Bruttofläche der Wohneinheit errichtet werden, wobei der Wintergarten in jedem Fall eine Fläche von 9 m2 erreichen darf und die Fläche von 30 m2 nicht überschreiten darf.

 

Wichtig: In Gebieten mit Durchführungs- oder Wiedergewinnungsplan muss die Möglichkeit zur Errichtung eines Wintergartens laut dieser Verordnung im jeweiligen Plan vorgesehen sein. Es empfiehlt sich daher, bereits im Vorfeld Rücksprache mit der Gemeinde zu halten.

 

Weitere Informationen zum Wintergarten (https://www.consumer.bz.it/de/wintergaerten-suedtirol) und anderen hilfreiche Tipps zum Energiesparen sind in den verschiedenen Informationsblättern der Verbraucherzentrale enthalten. Diese sind über das Internet (www.verbraucherzentrale.it), dem Verbrauchermobil, dem Hauptsitz in Bozen und den Außenstellen erhältlich.

Alternativ zu den Infoblättern bietet die Verbraucherzentrale auch eine technische Bauberatung, welche jeweils montags von 9-12 und 14-17 Uhr telefonisch unter 0471-301430 zur Verfügung steht.

 

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