Vertreter klopfen mit Verträgen zu mehreren tausend Euro an der Haustür an
VZS: … überlegen Sie gut, wem Sie vertrauen!
Mit 1. April 2023 – kein Aprilscherz! - wurden gewisse Strom-Verträge, die sich noch im geschützten Markt befanden, automatisch in den „Markt des graduellen Schutzes“ überstellt.
Ein unangenehmer Geruch, Kopfschmerzen, ständige Müdigkeit, Reizbarkeit und schlaflose Nächte. All diese Anzeichen können darauf hinweisen, dass sich etwas in der Luft befindet, was in dieser Form dort nicht hingehört.
Mit Gesetzesdekret Nr. 11 vom 16.02.2023 (Wirkung ab 17. Februar 2023, also ein Tag nach dessen Veröffentlichung im Amtsblatt) wurden wesentliche Abänderungen eingeführt, welche sich auf die Regelung der Steuervergünstigungen bei Baumaßnahmen in Sachen Weitergabe (durch Skonto auf Rechnung oder Abtretung) von Umbaukosten auswirken.
Seit Ende des Jahres ist es nun offiziell: für die Anbringung von Photovoltaikpaneelen und thermischen Solaranlagen gibt es Vereinfachungen.
Für die mittlerweile 8.151 Photovoltaikanlagen auf Südtirols Dächern, Hauswänden, Balkonen und für jene am Boden, kommen diese Vereinfachungen zu spät. Einige Besitzer dieser Anlagen mussten so manche Hürden bewältigen, um die Solarpaneele anbringen zu dürfen. Damit ist nun Schluss.
Die Notarkammer Bozen und die Verbraucherzentrale Südtirol haben am gestrigen 1. Februar 2023 gemeinsam mit der Südtiroler Maklervereinigung und der FIAIP (Federazione Italiana Agenti Immobiliari Professionali) einen neuen Info-Flyer über Wohnungen für Ansässige vorstellt. Der Flyer zeigt auf, welche Auflagen sich beim Kauf einer Wohnung für Ansässige für die Besitzer:innen ergeben.
Abends wird es früher dunkel, die Temperaturen sinken und in den Wohnungen liegt der Duft von Weihnachtsplätzchen. Es wird mehr geheizt, beleuchtet, gekocht, gebacken und dies alles hat am Ende seinen Preis.
In der Adventszeit steigt in vielen Haushalten der Energieverbrauch auf ein Jahreshoch. Kein Wunder, man verbringt einen Großteil seiner Zeit in den warmen Wohnräumen. Die Weihnachtsvorbereitungen laufen auf Hochtouren. In der kalten Jahreszeit wird generell mehr gekocht.
Für Kondominien und Miteigentümer sind wichtige Heizvorschriften eingeführt worden. Das Ministerialdekret des ehemaligen Ministers für den ökologischen Übergang (DM Nr. 383 vom 6. Oktober 2022, nach dem Amtsantritt der neuen Regierung wurde dieses Ministerium in "Ministerium für Umwelt und Energiesicherheit" umbenannt), Roberto Cingolani, hat neue Vorgaben für Erdgasheizungen eingeführt. Dies sind die Senkung um ein Grad der maximalen Heizwerte in der Wintersaison 2022/23 sowie die Verkürzung der Heizperiode um 2 Wochen.
Diese Woche gab zum ersten Mal seit langem gute Nachrichten in Sachen Energie: der Gaspreis an der Börse ist unter 100 €/Mwh gesunken (im Vergleich zu 350€/Mwh vom August). Dennoch haben die angewandten Tarife im Vergleich zum Sommer eine deutliche Steigerung erfahren.
Kosten für eine Muster-Familie, Tarif „Geschützter Grundversorgungsdienst“
Am 18. Oktober fand die nationale Versammlung der Verbraucherverbände statt, an der mehr als 4.000 Personen teilnahmen. Die Initiative stellt die Forderung an die Regierung dar, dringend Maßnahmen gegen die Preiserhöhungen bei Energie und Konsumgütern zu ergreifen.
Mini-Photovoltaikanlagen können eine Lösung für die etwas kleinere Brieftasche sein. Sie sind kostengünstig in der Anschaffung und bei gezielter Nutzung rechnen sie sich schon nach wenigen Jahren.
Am 15. und 16. Oktober findet im Waltherhaus in Bozen die 33. WohnbauMesse statt. Dabei informieren unabhängige Experten zum Thema Bauen, Wohnen und Sanieren. Verschiedene Fachbetriebe präsentieren die neuesten Errungenschaften im Bauwesen. Der Besuch der Messe ist kostenlos.
Die nationalen Verbraucherverbände (Adiconsum, Adoc, Adusbef, Assoutenti, Casa del Consumatore, Cittadinanzattiva, Codacons, Codici, Confconsumatori, Federconsumatori, Lega Consumatori, MdC, Movimento Consumatori, Udicon, Utenti Tv und Verbraucherzentrale Südtirol) stellen erneut eine Reihe von Vorschlägen und Maßnahmen vor, welche die Regierung zur Eindämmung der hohen Lebenshaltungskosten und der Energiepreise ergreifen sollte.
Am 20. September wurde eine im August beschlossene Norm im Energiebereich schlagend: im Sommer war per Dekret verfügt worden, dass im Energiebereich bis 30. April 2023 keine einseitigen Vertragsänderungen mehr angewandt werden dürfen. Das Gesetzesdekret wurde gestern in Gesetz umgewandelt (sog. „decreto aiuti bis“, G.D. 115/2022, Art. 3), und somit wird die Vorgabe dauerhaft gültig.
Im Vergleich zum letzten Trimester ist die Tarif-Schätzung des geschützten Marktes für Strom um 16,6%, für Gas um ca. 19,5% gesunken. Diese Zahlen geben immer einen Wert für die nächsten 12 Monate an, und meistens ändert sich dann der effektiv zu bezahlende Preis (z.B. schätzte man im Frühjahr 2021 Strom-Kosten von 563,22 €/Jahr, während der effektive Preis 806,29 €/Jahr betrug).
Kosten-Schätzungen geschützter Markt (trimestral):
Lokale Maßnahmen zur Eindämmung der Energiepreise notwendig
Die Verbraucher:innen werden noch für längere Zeit unter den starken Preiserhöhungen bei Strom- und Gas zu leiden haben. Viele haben Schwierigkeiten, das Familienbudget unter Kontrolle zu halten, und fragen sich, ob diese hohen Fixausgaben sie nun in eine finanzielle Notlage bringen werden.
Der Strompreis für die Südtiroler Haushalte ist seit 2020 um durchschnittlich 82% gestiegen, der Gaspreis um rund 92%. In Euro ausgedrückt, bedeuten diese Erhöhungen zusätzliche Ausgaben von 1.370 bis 1.500 Euro oder mehr pro Familie und Jahr – sofern die Preise auf dem aktuellen Niveau bleiben.
Die Teuerungen im Energiesektor machen den Familien zurzeit große Sorgen. Für einige von ihnen kommt Hilfe vom Staat, in der Form von Sozial-Boni für wirtschaftliche Notlagen. Dabei wurde der fürs Jahr zustehende Bonus angesichts der Teuerungen im ersten Quartal angehoben. Die Verbraucherzentrale Südtirol (VZS) fasst kurz zusammen, wie und unter welchen Bedingungen die Familien diese Sozial-Boni in Anspruch nehmen können.
Wer erfüllt die Voraussetzungen für die Sozialboni?
Das Gesetzesdekret „Sostegni bis“ sieht Maßnahmen zur Unterstützung jüngerer Personen (unter 36) mit einem ISEE-Einkommen* bis zu maximal 40.000 Euro vor, die eine Wohnung kaufen oder ein Darlehen aufnehmen wollen.
Ein effektiver Schutz gegen Einbrüche fängt bei einfachen Verhaltensregeln an: gekippte Fenster und Terrassentüren sind geradezu eine Einladung für Gelegenheitsdiebe und -Diebinnen. Die Verbraucherzentrale Südtirol gibt Tipps wie man den Einbrechern das Leben schwer machen kann.
Seit 1. März 2021 gelten für einige Elektrogeräte neue Effizienzlabel. Das neue Energielabel verschafft mehr Überblick und erleichtert die Vergleichbarkeit.
Seit 1. März gibt es für Waschmaschinen, Waschtrockner, Geschirrspüler, Kühlgerät, Monitore und Fernsehgeräte ein neues EU-Energielabel. Ab November werden dann auch die Energielabel für Leuchtmittel angepasst. Erst nächstes Jahr folgen die Anpassungen für Klimageräte, Backöfen und Warmwasserbereiter.
Viele der neuen Bestimmungen im Haushaltsgesetz und in den damit verbundenen Steuerverordnungen betreffen Familien, Freiberufler und Unternehmen. Die Verbraucherzentrale Südtirol (VZS) stellt hier einige der wichtigsten Neuerungen für Verbraucher und Familien vor.
Aufgrund des starken Regens und der ausgiebigen Schneefälle kam es in der letzten Woche zu verbreiteten und andauernden Stromausfällen. Noch am Mittwoch waren über 2.500 Familien ohne Strom.
Automatische Ersatz-Zahlungen bei unangekündigten Ausfällen
Die betroffenen Personen haben bei längeren Ausfällen, auch im Falle höherer Gewalt, Anrecht auf eine Ersatz-Zahlung, wenn die Höchstzeiten für die Wiederherstellung der Stromlieferung überschritten werden.
Edyna, der örtliche Stromverteiler, hat den Austausch von 238.000 Stromzählern in Südtirol angestoßen. Es handelt sich um einen „geplanten“ Austausch, der mehrere Jahre in Anspruch nehmen wird. Der Austausch erfolgt in 96 Gemeinden in Südtirol. Hier die wichtigsten Informationen und Tipps der Verbraucherzentrale Südtirol (VZS).
Seit dem 1. Juli sind die Bestimmungen für die Errichtung von Wintergärten, die nicht für die Berechnung der Baumasse herangezogen werden, nicht mehr anwendbar.
Bei den schwarzen Glücksbringern hat es kürzlich einige Änderungen gegeben. Zum einen wurden, wie bereits durch den Beschluss der Landesregierung aus dem Jahre 2017 vorgesehen, die Preise angepasst, zum anderen gab es auch einige kleine Neuerungen.
Aufgrund des starken Regens und der ausgiebigen Schneefälle kam es in der letzten Woche zu verbreiteten und andauernden Stromausfällen.
Die betroffenen Personen haben bei längeren Ausfällen, auch im Falle höherer Gewalt, Anrecht auf eine Entschädigung.
Eine automatische Entschädigung steht dann zu, wenn die eine Unterbrechung mehrere Stunden andauert. Die genaue Stundenanzahl hängt dabei von der Bevölkerungsdichte der jeweiligen Gemeinde ab:
Diese und weitere Fragen werden zusammen mit VZS-Experten, Paolo Guerriero, erörtert.
Siehe Einladung Informationsabend
Am 19. und 20. Oktober 2019 findet im Waltherhaus in Bozen die Wohnbaumesse statt. Dabei informieren unabhängige Experten unbürokratisch zum Thema Bauen, Wohnen und Sanieren. Verschiedene Fachbetriebe präsentieren die neuesten Errungenschaften im Bauwesen. Der Besuch der Messe ist kostenlos.
Bevor der Winter richtig loslegt, gilt es, im Haus und drumherum alles winterfest zu machen. Wer jetzt vorbeugt, muss später keine Schäden durch Stürme, Kälte, Eis, Schnee und Tauwasser befürchten. Die Checkliste von test.de zeigt, worauf Sie achten sollten.
Das Infoblatt der Verbraucherzentrale Südtirol (VZS) mit der praktischen Checkliste zeigt hilfreiche Tricks und Tipps für die kalte Jahreszeit, nach Themenbereichen geordnet.
Das GvD 14/2019 ("codice della Crisi d'impresa e dell'insolvenza") zur Reform der konkursrechtlichen Bestimmungen hat interessante Neuerungen bezüglich Form und Inhalt der Vorverträge für im Bau befindliche Immobilien eingeführt.
In den letzten Monaten hat die Regulierungsbehörde ARERA (Autorità di Regolazione per Energia Reti e Ambiente), zuständig für den Energiesektor, einige Energieverkäufer abgemahnt und gestraft, weil diese von ihren KundInnen Aufschläge für die Zusendung von Papierrechnungen verlangt hatten.
Wie die zuständige nationale Regulierungsbehörde ARERA vor einigen Wochen mitgeteilt hat, können KundInnen ab 1. Jänner 2019 auch für Gasrechnungen im Falle von erheblichen Verspätungen bei der Abrechnung, für die der Verkäufer oder der Verteiler verantwortlich sind, die Verjährung einwenden und lediglich jene in Rechnung gestellten Beträge bezahlen, die sich auf den Verbrauch der letzten zwei Jahre beziehen.
Alle Familien erhalten laut Beschluss ab 2019 in ihrer Erstwohnung eine Vergütung für den Gratisstrom, den Konzessionäre großer Wasserableitungen dem Land oder bestimmten Verbrauchergruppen jährlich abtreten oder vergelten müssen. Dies als Gegenleistung dafür, dass sie das öffentliche Gut Wasser durch Stromproduktion nutzen dürfen. Grundlage für die Entlastung der Verbraucherhaushalte ist der Artikel 13 des Autonomiestatuts von 1972.
Das Projekt „Energie – Wir verschaffen Ihren Rechten Gehör“ wird auch 2018 fortgesetzt und erweitert.
Spezielle Antischimmelfarben sollen dem Schimmelbefall in Innenräumen vorbeugen. Deren langfristige Wirksamkeit sowie gesundheitliche Unbedenklichkeit der Inhaltsstoffe stellt Ökotest in seiner Märzausgabe nun in Frage.
Der nächste Winter kommt bestimmt. Bevor die Temperaturen so richtig in den Keller purzeln, sollten die Heizanlage und die Wohnung winterfest gemacht werden. Die Verbraucherzentrale Südtirol gibt hilfreiche Tipps, damit die Wärme in den Räumen bleibt und die nächste Heizkostenabrechnung nicht ein Alptraum wird.
Bis dato wurden die Kaminkehrerleistungen nach einer vorgegebenen Tarifordnung abgerechnet. In Zukunft wird der tatsächliche Arbeitsaufwand verrechnet.
Der Beruf der Kaminkehrer war einer der wenigen Ausnahmen, wo die Arbeitsleistung nicht nach tatsächlichem Aufwand, sondern nach einer vorgegebenen Tarifordnung abgerechnet wurde. Zwar stelle diese Preisvorgabe nur den Maximalpreis dar, dennoch wurde er in den meisten Fällen voll ausgeschöpft.
Landeshauptmann, Dr. Arno Kompatscher
Landesrat für Landschaftsschutz, Dr. Richard Theiner
Landesrat für Wohnbau, dott. Cristian Tommasini
Preisvergleich Strom und Gas
Herr Maier möchte seine Wohnung verkaufen oder vermieten. Er weiß allerdings nicht, welchen Marktwert seine Immobilie effektiv hat.
Was tun?
Nicht jeder weiß den Marktwert seiner Immobilie richtig einzuschätzen bzw. ist in der Lage zu sagen, ob der angebotene Preis, bei Verkauf oder Vermietung, angemessen ist oder nicht.
In den vergangenen Jahren hatte die VZS bereits mehrmals über nicht ganz “koschere” Verkaufspraktiken der Vertreter von Strom- und Gasfirmen gewarnt. Nun scheinen erneut – vor allem im Unterland – Vertreter die Haustüren abzuklappern, die sich im Namen von „Enel“ vorstellen, und den Abschluss von Strom und Gasverträgen vorschlagen (ohne klarzustellen, dass sie für „Enel Energia“, Gesellschaft am freien Markt, und nicht für „Enel Servizio Elettrico“, Inhaber der meisten Verträge in der Gegend, da Ex-Monopolgesellschaft, tätig sind).
Bevor der Winter richtig loslegt, gilt es, im Haus und drumherum alles winterfest zu machen. Wer jetzt vorbeugt, muss später keine Schäden durch Stürme, Kälte, Eis, Schnee und Tauwasser befürchten. Die Checkliste von test.de zeigt, worauf Sie achten sollten.
Dem Winter die kalte Schulter zeigen
Die Feuchtigkeit in Mauern und Böden, kann großen Schaden am Bauwerk verursachen. Die ersten Anzeichen sind meistens die Beeinträchtigung der Wohnqualität durch modrige Gerüche, Schimmelbildung oder bröckelnde Putzschichten. Meistens ist es nicht einfach die richtige Sanierungsmaßnahme zu finden. Oft führt erst die Kombination verschiedener Maßnahmen zum Erfolg.
Fast der gesamte in Südtirol benötigte Strom kommt von Wasserkraftwerken. Im Vergleich zu anderen Ländern wird er also aus weitgehend umweltfreundlichen Quellen hergestellt. Dies ist aber kein Grund, damit verschwenderisch umzugehen. Außerdem bedeutet Strom sparen gleichzeitig auch Geld sparen.
Damit der Stromverbrauch des eigenen Haushaltes bereits von vornherein so niedrig wie möglich gehalten werden kann, ist es notwendig bei der Anschaffung von Haushaltsgeräten auf einen möglichst geringer Verbrauch zu achten.
Zusätzlich zu den allgemeinen Leistungen (siehe eigenes Infoblatt) werden in Kooperation mit einer produktunabhängigen Vereinigung (Bildungs- und Energieforum AFB) in Südtirol folgende Dienstleistungen angeboten:
Die Verbraucherzentrale Südtirol bietet ein umfassendes Leistungsangebot zu allen Fragen des Bauens.