Krankenversicherungen

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Krankheit:

Als Krankheit gilt ein nicht durch einen Unfall verursachte Veränderung im Gesundheitszustand, die Behandlung erfordert.

Rückvergütung für Behandlungskosten nur bei schweren chirurgischen Eingriffen:

Gestattet dem/der Versicherten, selbst den/die Arzt/Ärztin oder das Krankenhaus ohne Rücksicht auf die Kosten wählen zu können, sofern ein schwerer chirurgischer Eingriff notwendig ist. In der Regel sind alle Arztkosten vergütbar: klinische Untersuchungen, ärztliche Untersuchungen, Operationen usw.

Was deckt die private Krankenversicherung ab?

Alle italienischen Staatsbürger/innen sind über den staatlichen Gesundheitsdienst versichert. Um dessen Leistungen in Anspruch nehmen zu können, genügt irgendeine auch nur vermutete Krankheit. Die private Krankenversicherung ist eine freiwillige Versicherung, die bei Krankenhausaufenthalt ein Tagegeld als Ersatz für den Einkommensausfall sichert oder auch die Kosten für einen Aufenthalt in einer Spezialklinik. Krankenversicherungsverträge können vorsehen:

1. Eine Entschädigung für Dauerinvalidität durch Krankheit.

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