Haustürverkauf

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10.05.2022
11.03.2020

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Sicher kennen Sie diese Situation: Es klingelt, ein Vertreter steht vor der Tür und bietet Ihnen etwas zum Kauf an. Wahrscheinlich sind Sie in dem Moment gar nicht auf Geschäfte eingestellt. Und vor allem: Sie können keinerlei Preis- und Qualitätsvergleiche anstellen. Bei solchen Haustürgeschäften werden Sie oft den Kürzeren ziehen. Die Europäische Union hat daher besondere Rechtsvorschriften erlassen, die allesamt im italienischen Verbraucherschutzkodex (DLgs 206/2005) nachzulesen sind.

Die Masche ist bekannt: per Postwurf-Sendung oder auch per Post kommt eine Einladung zu einer Veranstaltung ins Haus, die auf den ersten Blick nicht als Verkaufsveranstaltung zu erkennen ist. Gelockt wird mit einer Einladung in ein ortsbekanntes Hotel oder mit Geschenken für Kinder, z.B. Mountain Bikes. So ganz nebenbei sollen dann auch irgendwelche Produkte vorgeführt werden, meistens Computer oder Nachschlagewerke. Aus der „Vorführung“ wird aber schnell ein Verkauf.

Sind auch Sie schon einmal von einem Bekannten angesprochen worden, der Ihnen von der Möglichkeit erzählt hat, nebenberuflich mehrere Tausend Euro im Monat zu verdienen?
Vielleicht wurden Sie schon einmal zu einem Treffen eingeladen, in welchem Sie, dank spezieller Überzeugungstechniken (Videos, schöne Autos, Applaus usw.) überredet wurden, einen Mitgliedsantrag zu einer Organisation zu unterzeichnen, von der Sie kaum etwas wissen, die Ihnen aber hohe Verdienstmöglichkeiten mit einem "minimalen Aufwand" versprochen hat?

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