Banken müssen auch Negativzinsen an Kunden weitergeben

Wie verhalten sich die Banken mit den aktuellen negativen Zinssätzen?


Undenkbar aber wahr, seit geraumer Zeit zahlen Banken Geld, um ihr Geld an andere Banken zu verleihen. Diese Zinssätze, zu welchen Banken Geld an andere Banken verleihen, sind meist die Ausgangspunkte für Kredite mit variablen Zinssätzen. Der variable Zinssatz besteht aus dem Parameter-Zinssatz (z.B. Euribor 1M, Euribor 3M oder LIBOR) und einem Aufschlag (Spread), den das kreditgebende Institut bestimmt. Dabei handelte es sich um eine einfache Addition, z.b. Euribor 3M plus Spread ergibt den auf die Periode angewandten Zinssatz. Die Vertragsbestimmungen welche den Zinssatz regeln sind zumeist klar formuliert, und würden ohne weiteres eine Anwendung eines negativen Parameter-Zinssatzes zulassen. Um sich vor den negativen Zinssätzen zu schützen, fügen die Banken bei neu abgeschlossenen Verträgen eine Klausel ein, welche die Verwendung des negativen indexierten Zinssatzes verhindern soll. Auch versuchen Banken durch einseitige Vertragsabänderungen gültige Verträge zu ändern, damit der negative Zinssatz- Parameter nicht angewandt wird. Diese einseitige Abänderung der Vertragsklausel, welche den Zinssatz betrifft, ist den Banken laut Artikel 118 Bankeneinheitstext nicht erlaubt und deshalb rechtswidrig. In einem aktuellen Fall, welcher der VZS zugetragen wurde, ist die Zinsvereinbarung stillschweigend von der Bank verändert worden und das ohne die VerbraucherInnen zu benachrichtigen. 

Die VZS vertritt die Meinung, dass der negative indexierte Zinssatz vom Zinsaufschlag abgezogen werden muss. Auch wenn die Einsparungen seitens der VerbraucherInnen zur Zeit noch gering sind, könnten, solange die europäische Zentralbank den Einlagesatz für Geschäftsbanken weiter auf -0,2% hält, die Zinssatz-Parameter weiter fallen und somit zu größeren Einsparungen für die VerbraucherInnen führen. Zum Beispiel bei Fremdwährungskrediten in Schweizer Franken, liegt der Zinssatz-Parameter LIBOR CHF 3M zur Zeit auf -0,72% und somit würden sich durchaus hohe Einsparmöglichkeiten ergeben. 

Jene DarlehensnehmerInnen welche von einen negativen Parameter-Zinssatz betroffen sind, sollten überprüfen ob dieser vom Spread abgezogen wurde, besonders wenn es sich um ein LIBOR CHF oder um ein EURIBOR 1M indexiertes Darlehen handelt.

In der VZS ist eine eigene Beratung für den Bereich „Darlehen und Kredit“ im Rahmen der Finanzberatung verfügbar (gegen Terminvormerkung unter Tel. 0471/975597).

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