Preise: Verbraucherverbände legen dem Staat ein gemeinsames Dokument vor

Die heutige Generalversammlung zur Erarbeitung eines Maßnahmenpakets zur Bekämpfung der Preissteigerungen und der Spekulationen sowie zur Sicherung der Kaufkraft der Familien

 

Die Maßnahmen für Energie bis hin zu den Kraftstoffen wurden von den über 2.700 Teilnehmern der Versammlung  verabschiedet

 

Das Maßnahmenpaket soll zu einer Erleichterung für die Taschen der Familien führen sowie zur Bekämpfung der Anstiege der Einzelhandelspreise und der Stromrechnungen, unter welche die Verbraucher:innen zu leiden haben, dienen.

Die Verbände des nationalen Verbraucherbeirats CNCU (Consiglio Nazionale dei Consumatori e degli Utenti) haben sich heute zum ersten Mal in einer Generalversammlung zusammengeschlossen, um ein einheitliches Dokument mit einer Reihe von Maßnahmen zu verabschieden, die vom Energie- bis hin zum Kraftstoffsektor reichen und heute dem Staat vorgelegt wurden.

Die Online-Versammlung der CNCU-Verbände wurde von mehr als 2.700 Teilnehmer verfolgt, welche die Verabschiedung des Dokuments mitbestimmten. An der Generalversammlung, nahmen außerdem auch der Präsident von ARERA, Stefano Besseghini, der Garant für die Überwachung der Preise „Mr. Prezzi“ Benedetto Mineo, der Abgeordnete Simone Baldelli (Vorsitzender der parlamentarischen Untersuchungskommission zum Schutz der Verbraucher und Nutzer), Giovanni Calabrò (Antitrust-Behörde), der Abgeordnete Gianni Girotto (Vorsitzender der 10. Kommission des Senats) und die Abgeordnete Martina Nardi (Vorsitzende der 10. Kommission der Abgeordnetenkammer) teil.

"Wir erwarten jetzt ein konkretes Signal der Regierung und ein größeres Gehör für die Forderungen der Verbraucher:innen – dies die Aussage der  CNCU-Verbände - In Ermangelung wirksamer Maßnahmen gegen Spekulationen und Preissteigerungen und zur Sicherung der Kaufkraft der Familien sind wir bereit, Mobilisierungen und Proteste in ganz Italien zu organisieren.“

Nachstehend die Vorschläge, die heute der Regierung vorgelegt wurden:

  1. Befreiung der Energiepreise (Strom, Gas und Brennstoffe) von Spekulation und Marktvolatilität durch die Einführung eines Preisberechnungskriteriums, das mit den Produktionskosten der verschiedenen Energieträger und den durchschnittlichen Anschaffungskosten der gesamten nationalen Versorgung übereinstimmt und in der Lage ist, die Preisspitzen abzufangen, und auf dieser Grundlage den geschützten Markt für Strom und Gas wettbewerbsfähiger zu machen, insbesondere gegenüber den schwächeren Bevölkerungsschichten, wobei der Wettbewerb gewährleistet und die Auswirkungen begrenzt werden.
  2. Verzicht auf die Anwendung der Mehrwertsteuer auf die Verbrauchssteuern (Akzisen) auf Kraftstoffe und Festsetzung der Steuerbelastung auf europäischem Durchschnitt; Sterilisierung der Mehrwertsteuer auf Rohstoffe bis zu einem Höchstwert, welcher der Belastung durch die Verbrauchssteuer entspricht.
  3. Energie und Gas:
  • Einleitung einer umfassenden Reform der allgemeinen Systemgebühren auf Rechnungen, die viele veraltete oder ungerechtfertigte Posten enthalten; diese sollen aus der MwSt.-Bemessungsgrundlage herausgenommen werden; die MwSt. sollte auf jeden Fall strukturell auf 10 % für den gesamten Gasverbrauch gesenkt werden.
  • Stop für Unterbrechungen der Strom- und Erdgaslieferung, die Ausweitung und Verbesserung der Regelungen für lange Ratenzahlungen auf Rechnungen, u. a. durch die Schaffung einer speziellen öffentlichen Kreditgarantie, und die Einrichtung eines besonderen Verfahrens bei der Schlichtungsstelle für Energiekunden der Arera.
  • Vorsehen der unverschuldeten Zahlungsrückstände, Ausweitung auf Schwierigkeiten von Haushalten auch im Hinblick auf den Zugang zu den Sozialboni, Stabilisierung der Anhebung des ISEE-Werts auf 12.000 € und Erhöhung des Wertes der Prämie.
  • Einrichtung eines Unterstützungsfonds für Bedürftige zur energetischen Sanierung von Gebäuden, einschließlich der Entwicklung erneuerbarer Energien und der Eindämmung des Energieverbrauchs, sowie Einrichtung einer spezifischen Maßnahme zur Bekämpfung der Energiearmut.
  • Einrichtung eines Registers von ermächtigten Anbietern, die im Energiesektor tätig sein dürfen und die auf der Grundlage von Anforderungen in Bezug auf finanzielle Stabilität und Garantien, industrielle Erfahrung und Fachwissen, kaufmännische Fairness und Engagement für Nachhaltigkeit zugelassen werden sollen.
  • Einführung einer koordinierten und gesteuerten Gas- und Energiebeschaffungspolitik auf europäischer Ebene, um eine vorteilhaftere und gerechtere Versorgung für alle Mitgliedstaaten zu erreichen.
  • Ausweitung der Unterstützungsmaßnahmen und Vereinfachung der Verwaltungsverfahren, um die Gründung und Verwaltung von Gemeinschaften für erneuerbare Energien zu fördern, auch durch die Einstufung einiger Modelle als Einrichtungen des dritten Sektors.

  4. Entschiedene Stärkung der Überwachungsaufgaben und Sanktionsbefugnisse der unabhängigen Behörden und von „Mr. Prezzi“, Ausweitung ihres Handlungsspielraums und der Koordinierungsfunktionen der zentralen und peripheren staatlichen Einrichtungen, die für die Kontrolle, Überwachung und Bekämpfung von Missbrauch und Spekulation zuständig sind, auch durch eine direkten Beziehung zu den anerkannten Verbraucherverbänden.

  5. Einrichtung von territorialen Preisüberwachungsausschüssen in den Präfekturen unter Beteiligung der örtlich tätigen Verbraucherverbände zur Beobachtung der Entwicklung und zur Bekämpfung der Spekulation in Synergie mit den Preisen.

   6. Vorherige Befragung der anerkannten Verbraucherverbände bei der Verabschiedung von Maßnahmen zur Preis- und Energiepolitik.

 

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