Werbeanrufe: Das neue öffentliche Register der Einsprüche

Die Eintragung ins Register „löscht“ alle zuvor erteilten Zustimmungen -
Vorsicht auf neue Zustimmungen nach der Eintragung

 

Mit 27. Juli 2022 wurde das neue öffentliche Register der Einsprüche freigeschaltet. Die Eintragung im Register ermöglicht den Bürger:innen, unerwünschte Werbeanrufe auf Festnetz- und Mobiltelefonen oder Papierwerbung in ihren Briefkästen zu vermeiden.

Das öffentliche Register der Einsprüche wird von der Ugo-Bordoni-Stiftung verwaltet und vom Ministerium für wirtschaftliche Entwicklung gefördert. Das Register regelt die Verarbeitung von Festnetz- und Mobilfunknummern sowie von Postadressen der Nutzer:innen im Rahmen des Telefonmarketings in Zusammenhang mit dem Verkauf von Waren und Dienstleistungen, Marktforschung und grundsätzlich kommerzieller Kommunikation. Die Neuigkeit dabei: nunmehr ist es möglich, auch Mobilfunknummern ins Register einzutragen; bisher waren diese ausgeschlossen.

Die Eintragung der eigenen Telefonnummern im Register kann auf verschiedene Weise erfolgen: über das Internet (unter www.registrodelleopposizioni.it), per Telefon oder per E-Mail. Verbraucher:innen die sich bereits registriert haben, können ihre Zustimmung oder Ablehnung über die Funktionen Erneuerung, selektiver Widerruf oder Löschung verwalten. Der Dienst ist kostenlos; innerhalb von 15 Tagen nach Antragstellung werden unerwünschte Anrufe von Telefonverkäufern blockiert.

Auf der Webseite des Registers wird hierzu erläutert: "Mit der Anmeldung zu diesem Dienst werden alle zuvor erteilten Zustimmungen zu Werbung aufgehoben, mit Ausnahme jener der  Versorgungsunternehmen (d. h. mit denen Sie laufende Verträge haben, z. B. im Telefon- und Energiesektor) und jene, die nach der Anmeldung im Register erteilt werden. Der Dienst ist wirksam gegen Werbeanrufe, die sowohl von Menschen als auch von automatisierten Computer-Stimmen getätigt werden. Die Anmeldung ist kostenlos und unbefristet und sie kann erneuert werden, wenn man nach der Registrierung neue Zustimmungen zum Telefonmarketing aufheben möchte".

"Die Ausweitung des Dienstes auf Mobilfunknummern ist eine gute Nachricht für die Verbraucher:innen", sagt Gunde Bauhofer, Geschäftsführerin der VZS, "man sollte aber trotzdem darauf achten, dass man nach der Eintragung ins Register nicht leichtfertig seine Zustimmung zur Verarbeitung persönlicher Daten zu Marketingzwecken gibt, wie es zum Beispiel in Geschäften geschieht, wenn wir gefragt werden, ob wir deren Kundenkarten machen möchten. Solche Einwilligungen geben den Unternehmen, trotz Eintragung im Register, das Recht mit den Verbraucher:innen in Kontakt zu treten, wodurch die Wirksamkeit der Registrierung beeinträchtigt wird. Außerdem bewahrt die Eintragung ins Register leider nicht vor Anrufen von Call-Centern im Ausland: hier kann man auf die Funktion der Nummernsperre zurückgreifen, über die Smartphones verfügen".

Weitere Infos rund um das öffentliche Register der Einsprüche sind im neuem Infoblatt („Wie Sie sich gegen lästige Werbeanrufe und Postsendungen wehren können?“) der Verbraucherzentrale Südtirol zu finden.

 

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