Erneute Zinserhöhung durch EZB: die Folgen für die Verbraucher:innen

Wer ein variables Darlehen abbezahlt,
sollte die Zinsklausel kontrollieren

 

 

Die Europäische Zentralbank (EZB) hat zum zweiten Mal in wenigen Monaten (nach einer langen Pause von 11 Jahren) den Leitzins erhöht, und zwar um 1,25 Punkte.
Der Markt hatte jedoch schon früher reagiert, auf die Ankündigung der Zinserhöhungen hin: so ist der Euribor 6 Monate, der als Index-Parameter für viele variable Darlehen dient, seit Anfang Juli stetig gestiegen, und liegt derzeit bei einem Wert von 1,363 %.
Für all jene, die ein variabel verzinstes Darlehen abbezahlen, zeichnen sich also Zinserhöhungen ab – wann und in welchem Ausmaß legt dabei die Zinsklausel des jeweiligen Darlehensvertrags fest.

 

Was gilt es zu kontrollieren?
Die Zinsklausel der variabel verzinsten Darlehen legt genau fest, wie der Zinssatz zustande kommt, also welcher Parameter als Grundlage dient, ob und wie dieser aufgerundet wird, und welcher Spread auf diesen Wert noch aufgeschlagen wird. Des weiteren ist in der Zinsklausel festgeschrieben, wann die Anpassungen vorgenommen werden, und welcher Stichtag des Parameters ausschlaggebend ist.

Das liest sich dann z.B.: "Der Zinssatz entspricht dem EURIBOR 6 Monate (365), aufgerundet auf den nächsten Zehntelpunkt und erhöht um "..." Punkte, und entspricht somit derzeit "...%" nominal pro Jahr (EURIBOR 6 Monate/365 - Wertstellung 01.07.2022 - entspricht 0,238% und gilt für den laufenden Sechsmonatszeitraum).
Die Anpassung des Zinssatzes erfolgt halbjährlich auf der Grundlage des 6-Monats-EURIBOR (365) mit Wertstellung am ersten Bankarbeitstag der Monate Januar und Juli eines jeden Jahres, wie in der Wirtschafts- und Finanzzeitung "Il Sole 24 ore" veröffentlicht, mit Gültigkeit für den betreffenden Sechsmonatszeitraum usw."

Über einen Rechner (z.B. https://www.zinsen-berechnen.de/kreditrechner.php) kann man dann nachrechnen, wie sich diese Zinssatzänderung auf die jeweils zu zahlende Rate auswirken wird.

Bereits laufende, fix verzinste Darlehen sind von der Änderung nicht betroffen, hier ändert sich nichts. Bei Mischformen gilt es ebenfalls, die Zinsklausel zu kontrollieren.

 

Werden die Sparer:innen von der Zinssatzerhöhung profitieren?
Erfahrungsgemäß dauert es länger, bis die Wirkungen einer Zinssatzerhöhung bei den Sparer:innen ankommen. Langfristig werden auch hier die Zinsen steigen, jedoch scheint klar, dass diese weit hinter der aktuellen Inflation zurückbleiben werden.

 

 

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